Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gaben dem Journalisten Julian Reichelt Recht und stellten damit klar, dass die Meinungsfreiheit auch bei schonungsloser Kritik an staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen erlaubt ist.
„Wir leben in einem Irrenhaus“
Der Anlass: Das Bundesentwicklungshilfeministerium (BMZ) hatte eine einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen BILD-Chef Reichelt beantragt, weil er die Entwicklungshilfepolitik der Bundesregierung für Afghanistan „unsachlich“ kritisiert habe. der heutige NIUS-Chef textete auf X : „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban. Wir leben in einem Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“
Dagegen wehrte sich das Ministerium mit einem Verbotsantrag und legte dar, dass die Gelder lediglich an Hilfsorganisationen für Afghanistan geflossen seien.
Die Richter am Landgericht Berlin wiederum lehnten diesen Antrag ab, und verwiesen auf die grundgesetzlich verankerte Meinungsäußerung . Vom Kammergericht Berlin hingegen kam jedoch eine einstweilige Verfügung, weil Reichelt angeblich eine Meinungsäußerung mit einer Tatsachenbehauptung verwechselt habe. Dies ließ der sich jedoch nicht gefallen und ging ein Haus weiter.
Das Bundesentwicklungsministerium sagte nach dem BMZ-Urteil, dass es auf keinen Fall um eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit gegangen sei und betonte, dass das Kritisieren der Regierung in Deutschland zur Demokratie gehöre.
Was dieser Rechtsstreit am Ende den Steuerzahler kostet, kann nur vermutet werden. Wahrscheinlich wird es sich aber um einen sechstelligen Betrag handeln. sig