Von Siegfried Gerdau
Der Bebauung des ehemaligen TOOM/REWE-Geländes im Herborner Hinterthal mit 15 Mehrfamilienhäusern und einem Parkhaus durch die Fa. Helm Aßlar, steht kaum noch was im Wege. Am Mittwochabend fand im Merkenbacher Bürgerhaus eine Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Stadtteilfragen und Wirtschaftsförderung (Bauauschuss) statt. Eines der Themen war die 5. Änderung des Bebauungsplans „Hinterthal“ Herborn Kernstadt.
Der am 16. September 2021 von den Herborner Stadtverordneten gefasste Aufstellungsbeschluss für die Hinterthal-Bebauung soll in der 9. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2022 um 18:15 Uhr im Bürgerhaus Merkenbach als Satzung beschlossen werden. Dafür haben sich die Bau-Ausschussmitglieder unter Vorsitz von Gerd Spellerberg (SPD) am Mittwoch gemeinsam ausgesprochen.
Diese 5. Änderung hatte zum Ziel, das Baugebiet in ein Urbanes Mischgebiet umzuwandeln. Der Begriff aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde vor ein paar Jahren kreiert, um eine weitere Verdichtung der Innenstädte herbeiführen zu können und damit auch bisher ungenutzte Gewerbeflächen zur Wohn-Bebauung freizugeben.
Urbane Gebiete (MU) sind eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf-, Misch- und Kerngebiete. Sie dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Entscheidend ist die Tatsache, dass die Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe nicht gleichgewichtig sein muss. Im Urbanen Gebiet ist zudem eine höhere und dichtere Bauweise erlaubt. Die zulässige Lärmbelastung darf zudem gegenüber reinen Kern-oder Mischgebieten (60 db(A) tagsüber einen Immissionsrichtwert von 63 db(A) erreichen. Das Urbane Gebiet ist damit inhaltlich und gesetzessystematisch zwischen den Gebietstypen „Kerngebiet“ und „Mischgebiet“ einzuordnen.
In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen.
Das Urbane Mischgebiet ist einfach ausgedrückt der baurechtliche „Hybrid-Typ“. Die Kategorie entspricht dem „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“. Von allem etwas und nicht wie die bisherige, starre Abgrenzung voneinander, verschafft es Bauträgern als auch Kommunen mehr baurechtliche Möglichkeiten und auch Freiheiten.
Ein Thema, welches besonders die bisherigen Anlieger an das geplante Baugebiet interessiert, ist dessen künftige Verkehrsanbindung. Damit müsse man noch abwarten, weil Hessen Mobil erst nach der verabschiedeten Satzung tätig werde, erfuhren die Anwesenden. Was bisher bekannt wurde, ist sowohl für künftige Be-als auch Anwohner und Verkehrsteilnehmer in Auweg und Westerwaldstraße nicht sehr schlüssig, konnte man abseits der Sitzung erfahren.
Auch die energetische Versorgung wird unter den gegebenen Umständen bereits mittelfristig ein spannendes Thema werden. Werden die Dächer begrünt, wie es sich einige Kommunalpolitiker wünschen oder wird man Solarelektrik und Solarthermie den Vorrang einräumen. Sollten es Wärmepumpen mit Erdwärme sein, die die Wohnungen heizen oder vielleicht sogar Pellets. Am Ende der geplanten Bauzeit von bis zu sechs Jahren ist man sicher schlauer. Foto: Gerdau