Der Betrug mit dem Begriff Recycling

Mein Beitrag „Abfall, Dreckspatzen und Zuständigkeiten“ vom 22. 12. 2022 behandelt das Müll-Problem an der Basis. In weit größerem Umfang findet der eigentliche Skandal bundes-und weltweit beim Thema Recycling statt. Ständig erzählt man uns, dass es überhaupt kein Problem mit Plastikabfällen gäbe. Wenn der Bundesbürger nur ausreichend den anfallenden Müll trenne, habe man die Sache im Griff.

Das dies eine dreiste Lüge ist, enthüllt ein Beitrag des NDR, den ich mir bereits zum zweiten Mal angeschaut habe. Hier im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird schonungslos offengelegt, wie ganze Landstriche und die Weltmeere vermüllen. Dem Bürger wird suggeriert, dass er mit dafür verantwortlich sei, wenn die Klimaveränderung in dem Maße fortschreitet wie bisher. Gleichzeitig verbrennen Zementwerke, Müllverbrennungsanlagen und andere „Entsorgungseinrichtungen“ tausende Tonnen Plastikmüll, der einst aus Erdöl und Gas hergestellt wurde. Ganze 4 Prozent vom Gesamtaufkommen werden tatsächlich recycelt, der „Res“t wird entweder umweltbelastend entsorgt oder in Ländern wie der Türkei und anderswo abgekippt. Die immense CO2-Belastung dadurch ist so hoch, wie sie durch den gesamten Fahrzeugverkehr niemals erreicht werden kann.

Der „Grüne Punkt“ ist infolgedessen nichts als Augenwischerei und dient den großen Herstellern als Rechtfertigung ihres Treibens, welches die Verbraucher auch noch teuer beim Einkauf und der „Entsorgung“ bezahlen. Es gibt sie sicher nicht, die einfache Lösung auch dieses Problems. Der einzige Weg ist, dem Verpackungswahnsinn den Garaus zu machen. Nur durch „Um-die-Brunnen-Hüpferei und mit ideologischen Sprüchen die Menschen verrückt zu machen, wird sich nichts bewegen. Es sei denn, dass man die uninformierten Menschen damit noch mehr ängstigt, um einfach weitermachen zu können. Offenbar ist es einfacher, die Verbraucher auf die E-Auto-Schiene zu schicken, damit sie die hauptsächlichen Ursachen der Klimaerwärmung nicht wahrnehmen.

In dem NDR-Beitrag, den ich hier unten anhänge, gibt es genügend belastbare Information, um dieses perfide Machwerk zu durchschauen. Daher sollte man ihn sich unbedingt ansehen. sig

Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

Steuerberater Hartmann berät

Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung lässt sich nur dann bei den Sonderausgaben berücksichtigen, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.

Der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten kann nicht nur als Geld-, sondern auch als Sachleistung erfolgen, oft durch Überlassung der gemeinsamen Wohnung. Wie die Wohnungsüberlassung steuerlich zu berücksichtigen ist, hängt von den Vereinbarungen mit dem Partner ab. Ein Sonderausgabenabzug in Höhe der ortsüblichen Miete kommt nur in Frage, wenn der Partner dem Realsplitting zustimmt und die Überlassung unentgeltlich, also als Naturalleistung erfolgt. Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Eheleute unterhaltsrechtlich einen geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.

Selbst dann ist die anzusetzende fiktive Miete jedoch noch um den Wohnvorteil der gemeinsamen Kinder zu kürzen, falls diese ebenfalls in der überlassenen Wohnung leben. Dafür sieht der Bundesfinanzhof einen Wohnkostenanteil von 20 % als gerechtfertigt an. Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber außerdem entschieden, dass das Realsplitting, also der Sonderausgabenabzug des Unterhalts mit Zustimmung des geschiedenen oder getrennt lebenden Partners, ohnehin nicht in Frage kommt, wenn die Wohnungsüberlassung entgeltlich erfolgt, weil dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, selbst wenn die Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt verrechnet wird.

Der Hase des Henoch-Buchbesprechung

Von Siegfried Gerdau

So einfach mal nebenbei lässt sich „Der Hase des Henoch“ sicher nicht lesen. Der Wahl-Herborner Konstantin Becker-Bachmann hat sich mit seinem Erstlingswerk auf einen nicht einfachen Weg begeben.

Fiktion, Realität und viel Fantasie ergeben in seinem Buch ein buntes Konglomerat, mit dem sich die Leser intensiv sich auseinandersetzen müssen. Langeweile kommt daher nicht auf, eher ab und zu ein wenig Verwirrung, weil man den Faden verloren hat. Vermutlich nicht ohne Grund hat der 33-Jährige die biblische Gestalt des Henoch in den Titel seines 360-Seiten-Werks gestellt. Die alttestamentarische Figur soll 365 Jahre alt geworden sein. Aufgrund der unklaren Umstände seines Verschwindens rief er viele unterschiedliche, darunter auch symbolhafte, mystische und esoterische Interpretationen hervor. Über den Hasen lohnt es sich in dem Buch zu forschen.

Konstantin Becker-Bachmann

Die Grundlagen des Romans sind seine Reisen zu den ungewöhnlichsten Schauplätzen. Auch als Schriftsteller kann und will der gelernte Koch und Küchenchef seine eigentliche Berufung nicht verleugnen. Gourmets werden seine kulinarischen Empfehlungen lieben und gerne darauf zurückgreifen.

Der Weg bis zur ersten Zeile war für den gebürtigen Gießener lang. Kochen, Schreiben und Familie sind nicht so ganz einfach unter einen Hut zu bringen. Der Autor hat es geschafft. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Verbindung zu seinem Großvater, die immer wieder aus dem Buch herauszulesen ist. Dieser war langjähriger Direktor eines Theologischen Seminars.

Wer mehr als „nur einfache“ Unterhaltung liebt, wird sicher an den verschlungenen, teils skurrilen Wegen von Konstantin Becker-Bachmanns in dem Buch „Der Hase des Henoch“ seine Freude haben. Das Werk ist in verschiedenen Verlagen zum Stückpreis von 17,70 Euro unter der ISBN 978-3-98503-113-9 erschienen.  

Höhere Erbschaftsteuer für Immobilien?

Steuerberater Hartmann informiert.

Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.

Eine zunächst nur wenig beachtete Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erhalten. Es geht dabei um die Anpassung der Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Ertrags- und Sachwertverfahren. Durch die Anhebung der Nutzungsdauer der Gebäude von 70 auf 80 Jahre und die Anpassung des Sachwertfaktors sowie die Absenkung des Liegenschaftszinses können sich für die steuerliche Bewertung Wertsteigerungen von 30 % ergeben.

Diese auch in den Medien verbreitete Zahl hat viele Immobilienbesitzer aufgeschreckt und dazu veranlasst, vor dem Jahreswechsel noch schnell eine Nachfolgeregelung zu alten Werten umsetzen zu wollen. Dieser Impuls ist zwar verständlich, aber in vielen Fällen unbegründet. Dazu kommt, dass es selten zu einer idealen Gestaltung führt, wenn man mit der Nachfolgeplanung so lange wartet, bis man durch geplante Gesetzesänderungen zu einer überhasteten Maßnahme verleitet wird. Zudem ist es inzwischen für eine Übertragung zu alten Werten in der Regel ohnehin zu spät, weil nur in Ausnahmefällen noch vor dem Jahreswechsel ein Notartermin zu ergattern sein wird.

Als Trost für alle Steuerzahler, die keinen Notartermin mehr bekommen haben oder sich einfach nur über die Änderung ärgern, gibt es aber gleich zwei Lichtblicke. Da ist erstens die Art der Änderung, die für die meisten Immobilien gar keine Auswirkungen haben wird. Bei der Erbschaftsteuer kommen nämlich drei unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage zur Anwendung:

  • Vergleichswertverfahren: Für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser wird der Wert in der Regel im Vergleichswertverfahren ermittelt, also anhand des Verkaufspreises vergleichbarer Immobilien im Umfeld. Bei diesem Verfahren ändert sich nichts, und da die meisten Immobilien in Privatbesitz in diese Kategorie fallen, ändert sich auch deren steuerlicher Wert zum Jahreswechsel nicht – einmal abgesehen von den üblichen Entwicklungen der aktuell stagnierenden Marktpreise.
  • Sachwertverfahren: Wenn Vergleichswerte fehlen, weil es sich um ein Gebäude mit einzigartiger Bauweise handelt oder weil es für eine Immobilie auf dem Land nicht ausreichend Vergleichswerte gibt, kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Hier ist neben der Verlängerung der Nutzungsdauer von 70 auf 80 Jahre, die alle mit diesem Verfahren bewerteten Immobilien betrifft, auch eine Anhebung des Sachwertfaktors vorgesehen. Allerdings kommt der höhere Sachwertfaktor nur dann zur Anwendung, wenn es keinen Regionalfaktor gibt, der normalerweise vom örtlichen Gutachterausschuss alle zwei Jahre festgelegt wird.
  • Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren gilt für Gewerbeimmobilien und größere Mietshäuser. Auch hier machen sich die höhere Restnutzungsdauer und die Absenkung der Liegenschaftszinssätze bemerkbar. Zusätzlich gibt es eine Einschränkung bei den anzusetzenden Bewirtschaftungskosten. Wie beim Sachwertverfahren gilt aber, dass sich die Absenkung der Liegenschaftszinssätze nur bemerkbar macht, wenn der örtliche Gutachterausschuss keine regionalen Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stellt.

Nicht von den Änderungen betroffen sind also die allermeisten Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften. Alle anderen Immobilien sind in den meisten Fällen auch nur eingeschränkt betroffen (in der Regel vor allem von der höheren Restnutzungsdauer), weil es in praktisch allen größeren Städten und vielen kleineren Gemeinden einen örtlichen Gutachterausschuss gibt, der regionale Bewertungsfaktoren herausgibt, die dann auch weiterhin anzuwenden sind. Stark betroffen sind also primär einige ländlich gelegene Mietshäuser und gemischt genutzte Immobilien oder Gewerbeimmobilien sowie Villen.

Für Unternehmensvermögen und größere Privatvermögen, zu denen solche Immobilien meist gehören, führt aber ohnehin eine sorgfältige und langfristig geplante Nachfolgeregelung zu den besten steuerlichen Ergebnissen, weil eine optimale Gestaltung die tatsächliche Steuerlast deutlich stärker beeinflussen kann als die reine Änderung des Immobilienwerts jetzt ausmachen würde. Sprechen Sie uns daher an, wenn die Nachfolgeplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten für Sie ein Thema ist.

Der zweite Lichtblick – nicht nur für Immobilienbesitzer – ist aber, dass sich die Anzeichen für eine spürbare Anhebung der Erbschaftsteuerfreibeträge verdichten. Die Freibeträge sind nämlich seit der Erbschaftsteuerreform 2009 unverändert, während die Immobilienpreise im selben Zeitraum um 50 bis 120 % angestiegen sind. Vor allem dieser Aspekt hat dazu geführt, dass die Zahl der Erbschaftsteuerveranlagungen in diesem Zeitraum um ein Drittel und das Steueraufkommen um mehr als das Doppelte gestiegen ist. Vor allem die Zahl der erbschaftsteuerpflichtigen Ehepartner und Kinder, für die ohnehin die höchsten Freibeträge gelten, hat sich enorm erhöht, nämlich um fast 90 %.

Weil sich immer mehr Erben verschulden oder das Erbe verkaufen müssen, um die fällige Erbschaftsteuer zahlen zu können, sind in den letzten Jahren die Forderungen nach einer Anhebung der Freibeträge lauter geworden. Einen Anlauf hat jetzt Bayern im Bundesrat gemacht, und die Regierungskoalition hat sich im Grundsatz darauf verständigt, einer koordinierten Initiative aus dem Bundesrat zu einer Anhebung der Freibeträge zuzustimmen.

In aktuellen Pressemeldungen ist von einer Anhebung um 25 % die Rede, diese kann aber durchaus auch höher ausfallen. Wie schnell eine Anhebung der Freibeträge kommt, ist noch nicht klar, aber dass sie kommt, ist inzwischen sehr wahrscheinlich geworden. Damit kann eine Übertragung von Immobilienvermögen auch für die von den Anpassungen im Bewertungsrecht betroffenen Immobilien zu einem späteren Zeitpunkt sogar günstiger sein, wenn die Anhebung des Freibetrags höher ausfällt als der Wertzuwachs durch die neuen Bewertungsvorgaben.

Abfall, Dreckspatzen und Zuständigkeiten

Von Siegfried Gerdau

„Wer macht denn so etwas und schmeißt seinen Abfall einfach in die Landschaft“, erregt sich der Handwerksmeister in mittleren Jahren. Mehr zufällig hat er auf seinem Weg zur Arbeit Schnellimbisstüten, coffee-to- go-Becher und sogar Matratzen und Überbleibsel von Campingstühlen gesehen. Das habe ihn so in Harnisch gebracht, dass er auf einer Strecke von zwei Kilometern Fotos mit seinem Handy schoss. „Ich hätte dranbleiben können, es lag noch viel, viel mehr an den Straßenseiten“, sagte der Mann aus einem Herborner Stadtteil.

Was sind das für Menschen, die absichtlich unachtsam mit unserer Natur umgehen, frage er sich schon seit geraumer Zeit. Der Mann ist nicht der typische „Melder“ mit Blockwart-Mentalität. Er ist ein Bürger, der sicher eine gute Kinderstube hatte und schon lange weiß, dass die Menschheit so nicht weitermachen kann.

Offensichtlich wurden diese Zivilisationsabfälle aus Autofenstern „entsorgt“. Wie man aber unschwer erkennen kann, nicht alles. Wer schleppt seine versifften Schlafzimmermöbel an die Straßenränder, anstatt sie kostenlos auf der Mülldeponie oder noch einfacher, beim Sperrmüll abzugeben.

Ex und hopp gehört wohl für Viele nach dem Besuch einschlägiger Lokalitäten „Auf den Lüppen“ zum gepflegten Nachtisch und ist scheinbar ein Zeichen für absolute Coolness. Möglicherweise ist es aber auch nur ein Ausdruck von Verachtung gegenüber dem Verzehrten. Auf jeden Fall ist es eine Sauerei, auf die man nun wirklich nicht Stolz sein kann.

Wenn man die zweite Seite der Medaille betrachtet, wird es auch nicht besser. Warum sammelt den Abfall „von Amts wegen“ eigentlich niemand auf. Mit dieser Frage gerät man aber in das Behördendickicht, das es nicht nur in Deutschland gibt. Wer ist denn zuständig? An dieser Frage scheitern sich die Geister. Eigentlich der, der ihn weggeworfen hat. Ganz richtig. Ob das der Besucher der Stadt ebenso sieht, darf bezweifelt werden. Es fällt ihm vielleicht das sattsam bekannte und leicht abgewandelte Sprichwort ein: „Sage mir wie du aussiehst und ich sage dir wer du bist“.

So ganz nebenbei. Das hier Geschriebene trifft umfänglich auch für den Bahnhofsbereich zu. Auch hier wird über Zuständigkeiten in Sachen Sauberkeit diskutiert: „Bis hierhin ist die Bahn und ab hier die Stadt zuständig“. Das mag richtig sein, aber wenn Bahnreisende die Gleis-Unterführung passieren, werden sie nur denken, „was ist das für eine versiffte Stadt.“ Man kann sich nicht vorstellen, dass sich die Bahn über ein paar säubernde, nicht Bahn-Bedienstete in ihrem Zuständigkeits-Bereich aufregen würde.

Das Gleiche gilt auch für die Straßenränder, für die die Stadt nur teilweise zuständig ist. Die Dill-Kinder machen es vor und fragen nicht: „Wer ist dafür zuständig?“ Sie machen den Dreck entlang der Dill einfach weg.

Das alles ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass es noch viel zu viele Dreckspatzen gibt, denen man nur beikommt, indem man immer wieder für Sauberkeit sorgt. Laut der Broken-Windows-Theorie (englisch für Theorie der zerbrochenen Fenster) soll eine zerbrochene Fensterscheibe schnell repariert werden, damit weitere Zerstörungen im Stadtteil verhindert werden kann. Diese Theorie lässt sich wunderbar auf Abfall und Schmutzfinken (und öffentliche Toiletten am Stadtpark) erweitern.  Fotos: privat

Halt Stop. Beim Schreiben fiel mir noch ein Erlebnis vor Jahren in Frankreich ein. Ich wollte die Stadt Sète besuchen. Es fing an dämmrig zu werden und ich musste aufpassen nicht in ein Hundehäufchen zu treten. Dieses “ Minenfeld“ zog sich dichtgesät in die Stadt. An jeder Ecke Abfall aller Couleur. Schon bald hatte ich genug von dem Anblick und den unangenehmen Gerüchen und beschloss diese Stadt nicht mehr zu betreten. sig

Erst singen, dann gewinnen


Am kommenden Donnerstag (22. Dezember) ist es soweit: Dann erlebt die Vorweihnachtszeit
in Herborn ihren Höhepunkt. Ab 17.30 Uhr werden auf dem Marktplatz gemeinsam
Weihnachtslieder gesungen, ehe die Abschlussziehung des Herborner Weihnachtsspiels ab 18
Uhr
für Hochspannung sorgen dürfte.

Weihnachtssingen auf dem Herborner Marktplatz. Archiv-Foto: Gerdau


Damit findet das beliebte gemeinsame „Offene Singen“ von Weihnachtsliedern quasi im
„Vorprogramm“ der Verlosung statt. Acht Weihnachtslieder sind in diesem Jahr von der
Kantorei Herborn ausgewählt worden. Von „O Tannenbaum“ bis „O du fröhliche“ sind die
bekanntesten Weihnachtsweisen dabei. Moderiert wird das gemeinsame Singen von Frau
Kantorin Zimmermann-Emde. Die Posaunenchöre aus Schönbach (Leitung Christoph
Henrich) und Hörbach (Leitung Matthias Geil) begleiten die Veranstaltung. Alle sind herzlich
eingeladen, mitzusingen!
Anschließend, direkt nach dem Singen ab ca. 18.00 Uhr, wird die Abschlussziehung des
Weihnachtsspiels beginnen, bei der der Werbering wieder wertvolle Preise verlost. Als
Hauptpreis haben die Kaufleute einen Gutschein für ein E-Bike vom Radhaus Nord ausgelobt.
Aber auch ein Apple iPhone, zwei E-Scooter, Gutscheine für Benzin und Strom sowie
Gutscheine des Werberings warten auf neue Besitzer.
Insgesamt kommen Preise im Wert von etwa 20.000 Euro zusammen. 40.000 Lose waren in
diesem Jahr im Verkauf, einige wenige sind noch erhältlich. Ein Los kostet 1,- €

Zeitgeist in Frage stellen, lohnt sich

Meine Düsseldorfer Agentur „vor-ort-foto.de“, für die ich seit vielen Jahren arbeite, hat sich mit ein paar denkwürdigen Überlegungen ins neue Jahr verabschiedet. Das hat mir so gut gefallen, dass ich es Wert fand, ihnen einen Platz in gerdaus-welt einzuräumen. sig

„Ist es noch zeitgemäß, dass…?” Diese Frage wird heutzutage allerorten gestellt. Ob es um Klima, Energieverbrauch oder Geschlechterfragen geht, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenseins scheinen sich rapide zu ändern. In einer Kirche in Prag hat Michael Ebert eine radikale Antwort auf so eine Frage gefunden: „Nein, es ist nicht mehr zeitgemäß, in einer Kirche durch Anzünden echter Kerzen die Umwelt zu belasten.”

Nicht mehr zeitgemäß? Foto: Gerdau

Diese Antwort hat eines gemein mit vielen Antworten, die heute bei Fragen dieser Art gegeben werden: Sie ist absolut eindimensional und eigennützig. Der spirituelle oder auch psychologische Hintergrund des Kerzenanzündens wird komplett ausgeblendet und die Konsequenz des Denkens hört auf, wenn es um Einnahmen geht. Konsequent und rational zu Ende gedacht, ist das Kerzenanzünden auch dann eine nutzlose Energieverschwendung, wenn es „nur” LEDs sind. Es würden aber keine Silberlinge mehr in der Kasse klingeln.

Gesundes Misstrauen ist also immer angesagt, wenn jemand daherkommt und sagt, dass dies oder das nicht mehr zeitgemäß sei. Zu allen Zeiten hat es sich gelohnt, selber zu denken und den „Zeitgeist” in Frage zu stellen. Vielfach liegt der Schluss nahe, dass es eher darum geht, die eigene Weltanschauung zum Standard zu machen, als die Gesellschaft als Ganzes voranzubringen.

Es gibt Werte wie Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme, die unabhängig von gerade vorherrschenden Strömungen für unser Zusammenleben wichtig sind. Darauf sollten wir uns vielleicht eher besinnen, als uns in Auseinandersetzungen darum zu begeben, was denn noch „zeitgemäß” sei.

Fleisbacher Karneval kommt

Die Mitglieder des Gesangvereines „Deutsche Einheit“ Fleisbach 1872 e.V. stecken bereits mitten in den Vorbereitungen für den Fleisbacher Karneval 2023. Eine der bedeutendsten karnevalistischen Veranstaltung in der Region, wird am Wochenende (11. und 12. Februar) sowie am Donnerstag (16. Februar) 2023 über die Bühne des Fleisbacher Bürgerhauses gehen. Während am Samstag (11.Februar) die Prunksitzung stattfindet, haben einen Tag später (12. Februar) die Kinder und Jugendlichen in den närrischen Hallen das Sagen. Der Donnerstag (16. Februar) ist ausschließlich den Damen beim Altweiberfasching vorbehalten.

Fleisbacher Gardetanz. Archiv-Foto: Gerdau

Der Kartenvorverkauf findet am Sonntag (8. Januar 2023) im ehemaligen Fleisbacher Rathaus in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt.

Weitere Informationen gibt es bei der 1. Vorsitzenden des Vereins Marita Martin. Phone: 02772 541 53.

Neujahrsgruß vom Driedorfer Musikverein

Zu einem „Bömischen Neujahrsgruß“ lädt der Musikverein Driedorf am 22. Januar 2023 ab 11 Uhr ins Driedorfer Bürgerhaus ein. Unter der Leitung von Andreas Germann, den Freunden der Blasmusik bestens bekannten ehemaligen Kapellmeister der „Fidelen Münchhäuser“, intoniert das Orchester des Musikvereins neue Arrangements und Klassiker der Egerländer Blasmusik. Christina und Andreas Germann werden ebenfalls wieder als Duett zu hören sein.

Das Orchester des Driedorfer Musikverein. Foto: privat

Eine kulinarische Besonderheit der Veranstaltung, ist das köstliche Angebot von Schweine-und Rinderbraten mit Knödeln, Rotkohl und Soße sein. Der Verzehrgutschein ist in der Eintrittskarte für 18 Euro im Vorverkauf bereits enthalten. An der Tageskasse kostet der Eintritt 10 Euro. Zusätzlich kommen Kurzentschlossene für 15 Euro in den Genuss des kompletten Mittagsmenüs. Karten für das Konzert gibt es im Vorverkauf bei allen Musikerinnen und Musikern des Vereins, der Gärtnerei Heibel sowie der Metzgerei Sonntag (beide in Driedorf).

Post von Merz

Lieber Herr Gerdau,

das war die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Jahr 2022. Und wie immer zum Jahresende mussten noch einige Entscheidungen getroffen werden. Darunter waren auch die Gesetze der Koalition für die versprochenen Gas- und Strompreisbremsen. Dazu gab es in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch noch 346 (!) Seiten Änderungsanträge, die am Mittwochmorgen in den Ausschüssen abschließend beraten und am Donnerstagmorgen im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden sollten. Kein einziger Abgeordneter konnte diese Texte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch lesen, geschweige denn in Ruhe bewerten. Das ist Gesetzgebung im Blindflug, vollkommen in der Hand der Ministerialbürokratie und eine Zumutung für das Parlament.

Wir erleben diese Vorgehensweise der Koalition jetzt zum wiederholten Mal. Immer auf die letzte Minute, immer in der Nacht vor den entscheidenden Sitzungen, nie mit der gebotenen Sorgfalt im parlamentarischen Verfahren. Diese Art der Gesetzgebung trägt fast schon zwangsläufig den Keim schwerer handwerklicher Fehler in sich. Auch Mitglieder der Bundesregierung können selten präzise Antworten auf von uns gestellte Fragen geben. Mit der Verabschiedung der Gesetze im Bundestag wird dann gleich versprochen, wenn sich Fehler herausstellen sollten, könne man ja nachbessern.

So ging es auch zu bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes vor zwei Wochen. Durch die steigenden Grundstückspreise und die erforderlich gewordenen neuen Bewertungen werden ab dem nächsten Jahr die Erbschaftsteuern auf Immobilien auch im Mittelstand stark ansteigen. Das hat man im Bundesfinanzministerium in der Eile der Gesetzgebung offenbar übersehen. Der Bundesfinanzminister hat Abhilfe durch höhere Freibeträge in Aussicht gestellt. Gefolgt ist daraus: Nichts. Das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft, und ab dem nächsten Jahr wird es noch schwieriger, Familienbetriebe in die nächste Generation zu übertragen.

Zu solchen Schnellschüssen in der Gesetzgebung reichen wir nicht die Hand. Natürlich werden wir dafür von der Koalition kritisiert, denn „konstruktive Opposition“ heißt in den Augen der Ampel allein kritiklose Zustimmung zu allem, was sie vorlegt. Aber wenn die zu erwartenden Verwerfungen etwa bei den Ausgleichszahlungen für die hohen Gas- und Strompreise erkennbar werden, würden sie uns vorhalten, wir hätten doch allem zugestimmt. Und genau deshalb tun wir es nur, wenn wir genau wissen, was wir beschließen und wir auch in der Sache zustimmen können.

So geht das Jahr zu Ende mit Beschlüssen, die zwar viel Geld kosten werden. Aber es bleibt vollkommen offen, ob damit auch das erreicht wird, was jetzt nötig wäre, nämlich eine schnelle und nachhaltige Entlastung der privaten Haushalte und der Unternehmen.

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen vierten Advent!

Ihr Friedrich Merz