Die Wählertäuschung im Lahn-Dill-Kreis geht weiter

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) hält es bei der kommenden (LDK)-Kreistagswahl mit der SPD. Obwohl Landrat Wolfgang Schuster (SPD) genau weiß, dass er im Falle seiner Wahl das Kreistagsabgeordneten-Mandat nicht annehmen will, hat er sich auf die Liste seiner Partei setzen lassen.

Stimmenfang um jeden Preis. Auch Roland Esch FWG) (Bildmitte) täuscht seine potentiellen Wähler.

Da mag der Vizelandrat Roland Esch (FWG) gedacht haben, was der kann, kann ich schon lange. Er prangt ebenfalls auf dem Flyer seiner Partei auf dem ersten Platz. Weiß aber genau, dass er diese Stelle im Falle einer Wahl gar nicht antreten möchte. Beide Amtsinhaber dürfen nämlich als Mitglieder des Kreisausschusses nicht gleichzeitig Kreistagsabgeordnete sein.

Liebe Politiker. Auch wenn die Not noch so groß ist, das ist an Betrug grenzende Wählertäuschung. Ihr müsst keine besonders hohe Meinung von den Wählerinnen und Wählern haben, die euch das abkaufen sollen.

Der Kreisausschuss (gemäß Hessische Landkreisordnung (HKO)

§ 36

Zusammensetzung

(1) Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Die Hauptsatzung kann jedoch bestimmen, dass die Stellen von Kreisbeigeordneten hauptamtlich zu verwalten sind. Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten darf die der ehrenamtlichen nicht übersteigen. Die Zahl der ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten-Stellen kann vor der Wahl der Beigeordneten innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Kreistags herabgesetzt werden.

(2) Die Mitglieder des Kreisausschusses dürfen nicht gleichzeitig Kreistagsabgeordnete sein; das gilt nicht für Mitglieder des Kreisausschusses, die gemäß § 37a Abs. 3 die Amtsgeschäfte weiterführen.

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