Grundgesetz und Bundesbürger

Wem gilt die Treue eines guten Demokraten und Staatsbürgers in erster Linie? Vermutlich der Verfassung unserer Republik, also dem Grundgesetz. Es wurde am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und im gleichen Monat durch die Volksvertretungen der Länder angenommen.

Einigkeit und Recht und Freiheit.

Die westdeutschen Ministerpräsidenten fürchteten, eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates könnte die Spaltung Deutschlands in Ost und West vertiefen. Die Verfassung sollte provisorischen Charakter haben und nur gelten, bis die Teilung überwunden und die Einheit hergestellt wäre. Deshalb war nur von einem Grundgesetz die Rede.

Dieses Gesetz ist seitdem die Basis für alle anderen Gesetze und Verordnungen in der Bundesrepublik. Es lohnt sich immer wieder dieses fundamentale Werk zu durchstöbern und aufmerksam die einzelnen Artikel zu lesen.

In der Präambel steht ganz klar, dass sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Die Verfassungsprinzipien sind in Artikel 20 des Grundgesetzes, der Verfassung, festgelegt.

Diese Verfassungsprinzipien sind – Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht

Demokratie: Das Volk bestimmt in Wahlen, wer regieren soll.

Sozialstaat: Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein menschenwürdiges Leben führen können.

Rechtsstaat: Der Staat und alle Bürger müssen die Gesetze achten.

Bundesstaat: Die 16 Bundesländer, aus denen die Bundesrepublik Deutschland besteht, haben jeweils eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eine eigene Verwaltung. Die Bundesländer müssen auch bei der Gesetzgebung beteiligt werden.

Gewaltenteilung: Die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative) sind voneinander getrennt. So soll verhindert werden, dass diejenigen, die die Macht im Staat haben, ihre Macht missbrauchen.

Recht zum Widerstand: Wenn jemand versuchen sollte, die demokratische Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.

Die Parteien, gleich welcher Couleur, die Abgeordneten und andere Funktionsträger nehmen ihre Aufgaben im Auftrag, im Interesse und zum Wohl des Deutschen Volkes wahr.

Eine sehr wichtige Feststellung ist:

Der demokratische Rechtsstaat lebt nicht nur vom Gehorsam der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch davon, dass seine Regeln immer wieder hinterfragt werden. Das Misstrauen gegenüber dem Staat gehört demnach zur Demokratie und ist erste Pflicht der Medien. Jedoch dürfen Mehrheitsregeln nicht nach Belieben ausgesetzt werden, wenn eine Minderheit sie herausfordert. sig/Foto: Gerdau

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