Immer noch Irritationen wegen der Mund-Nasen-Schutzmaske

Von Siegfried Gerdau

„Ohne FFP 2-Maske kommen sie hier nicht rein“, bekam der Kunde eines Driedorfer Vollsortimenters vom Chef persönlich und sehr unmissverständlich zu hören.

Der Mann, Frührentner wegen einer schweren Lungenerkrankung, war geschockt. Viele anderen Kunden des Marktes bekamen den Vorfall mit und wussten nicht so recht was sie davon halten sollten. Er kann nämlich wegen eines COPD-Leidens die FFP 2-Maske nicht tragen und hat stattdessen eine OP-Maske auf. Das sei in einem Einkaufsmarkt nicht zulässig, so der Chef und wies auf die einschlägigen Vorschriften der hessischen Landesregierung hin. Das Attest, welches der Mann vorzeigte, interessiere ihn nicht und er verwies, nach Angaben des Schwerbehinderten, auf sein Hausrecht.

Wer von Beiden hat denn nun Recht. Zum Glück kann man das nachlesen, ohne Jura studiert zu haben. In den Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 6.Februar 2022 steht es unter „Wann und wo muss ich eine Maske tragen?“ explizit drin.

In innenliegenden Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, von Direktverkaufsstellen vom Hersteller oder Erzeuger, des Lebensmittelhandwerks sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und vergleichbaren Einrichtungen müssen Kundinnen und Kunden, die älter als 15Jahre sind, eine Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil tragen.

Die FFP2-Maske wird auch noch über den 20.März vorgeschrieben sein.

Aber: Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, haben dies gegenüber Behörden und Schulen durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Im Attest ist eine medizinische Begründung für das Nichttragen der medizinischen Maske sowie der Zeitraum der Befreiung und die Art der Bedeckung anzugeben, die nicht getragen werden kann (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Sollte sich das Attest auf FFP2-Masken beziehen, ist eine OP-Maske zu tragen.

Die OP-Maske hingegen ist Sonderfällen und dem Operationssaal vorbehalten.

Meine Meinung zu diesem Vorfall: Mit ein wenig gutem Willen hätte man zusammen mit dem Kunden auch einen anderen Weg finden können. Zum Beispiel ihn kurz vor oder nach den allgemeinen Öffnungszeiten einkaufen lassen. Der Mann ist doch mit seiner schweren körperlichen Beeinträchtigung bereits gestraft genug und außerdem immerhin ein Kunde und Mensch.  Fotos: Gerdau

Ein Gedanke zu „Immer noch Irritationen wegen der Mund-Nasen-Schutzmaske

  • 21. Februar 2022 um 22:36 Uhr
    Permalink

    Meine Meinung zu diesem Geschehen:
    Vielen Menschen ist in den letzten zwei Jahren jegliche Menschlichkeit abhanden gekommen.
    Der wahrscheinlich lange verborgene deutsche Untertan mit Hang zum denunzieren und diffamieren kann politisch legitimiert endlich wieder an die Oberfläche kommen.
    Ich sehe düstere Zeiten auf uns zukommen.

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