Das gnadenlose Gesicht der Bundesagentur für Arbeit
Ein Ausbildungsplatz war vorhanden, ein junger Mann war froh ihn bekommen zu haben und der Chef von der Richtigkeit seiner Entscheidung ihn einzustellen überzeugt. Es passte alles. Wo ist also das Problem?
Maurice Bieber, so heißt der Möchtegern- Azubi, hatte jedoch bereits eine kaufmännische Lehre erfolgreich absolviert und das genau ist der Knackpunkt. Er fühlte sich in seinem Beruf nicht angekommen und das Unternehmen baute Mitarbeiter wie ihn wegen Corona ab. Er will anpacken und nicht nur Kisten schleppen. Sein Wunschtraum ist Kfz-Mechatroniker und um dieses Ziel zu erreichen, wollte er gerne noch einmal für mehr als drei Jahre die Schulbank drücken und in seinem Wunschbetrieb alles lernen, was ihn in die Lage versetzt ein guter Schrauber zu sein. Genau solche Leute sucht Jens Lapp, Inhaber des gleichnamigen Autohauses in Erda.
Die Freude über den vermeintlich reibungslosen Verlauf hielt jedoch nicht lange. Maurice hat eine eigene Wohnung, die er mit der Ausbildungsvergütung weder halten, noch damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er muss täglich von Haiger-Offdilln nach Erda fahren und das geht zusätzlich gewaltig ins Geld. In der Annahme, dass die Agentur für Arbeit ihm eine Ausbildungsunterstützung zahle, unterschrieb der 23-Jährige den Ausbildungsvertrag inklusive Probezeit und ging mit Begeisterung in dem Autohaus an die Arbeit. Hätte man ihm in der Dillenburger Agentur für Arbeit sofort gesagt, dass nach der Gesetzeslage eine Ausbildungsunterstützung nur für die 1. Ausbildung gewährt würde, wäre Bieber vorsichtiger gewesen.
Jetzt hat ihm sein Chef Lapp in Erda mit sehr viel Bedauern kündigen müssen. Bieber hat sein Auto verkauft und kann die Firma in Erda nicht mehr erreichen. Warum er denn sein Auto verkauft habe, will die Sachbearbeiterin von ihm wissen. „Weil ich dafür kein Geld mehr habe“, antwortet der junge Mann und erntet ein lautes Lachen.
Er hätte sich die Arbeit mit den unendlich vielen Anträgen und Anrufen sparen können. Das Angebot des Amtes war ein Zuschuss von 53 Euro pro Monat. Er brauchte jedoch 300 Euro und die stehen ihm nicht zu. Jetzt bekommt er jedoch Arbeitslosenunterstützung in Höhe von über 900 Euro und hat aber keinen Arbeitsplatz mehr. Maurice Bieber versteht die Welt nicht.
Die Sachbearbeiterin erklärte ihm, dass es im kommenden Jahr für ihn besser aussähe, dann habe er zu seiner Ausbildungsvergütung ein erneutes Anrecht auf Beihilfe, die für ihn ausreichend sei. Warum erst dann, so fragte nicht nur er. Dann seien fünf Jahre nach dem Abschluss seiner ersten Lehre rum und er könne erneut zusätzliche Stütze beantragen. Solange kann aber sein Chef, der ihn entlassen musste, nicht warten. „Kann man da nicht einmal eine Ausnahme machen“, fragte Maurice. Nein, dies lasse die Gesetzeslage in seinem Fall nicht zu, so die knappe Antwort.
Was geht habe ich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) recherchiert und möchte dies nachfolgend aufzeigen.
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt seit August 2020 bei 723 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst der Eltern oder des Partners/der Partnerin.
Die Bundesagentur für Arbeit ergänzt: Hat der Antragsteller schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, kann er nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen während seiner zweiten Ausbildung BAB erhalten. Der persönliche BA-Tipp: Sprich mit deiner Beratungsfachkraft darüber, welche das sind.
Maurice hat nicht nur einmal mit seiner Beraterin gesprochen. Die Antworten waren immer nur schwer verständlich. Besonders deshalb, weil der Staat und somit der Steuerzahler sogar noch Geld sparen könnte, wenn er über seinen Schatten spränge.
Jetzt ist Maurice Bieber Rat- und Arbeitslos. Er möchte aber unbedingt arbeiten, eine Ausbildung machen die ihm liegt und das Autohaus will ihn auch gerne haben. Das alles geht angeblich so nicht und keiner der Betroffenen kann es verstehen.
„So unterstützt dich die Berufsausbildungsbeihilfe“ schreibt die BA in einem Online-Hinweis. sig/Foto: Gerdau