Mammutprozess gegen Landwirt

Von Siegfried Gerdau

In einer neunstündigen Marathonsitzung wurde am Mittwoch gegen einen Landwirt und Kfz-Meister aus einer Westerwaldgemeinde vor dem Amtsgericht in Dillenburg verhandelt. Der Vorwurf gegen den 64-Jährigen: Unsachgemäßer Umgang mit seinen Rindern, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, mehrfaches Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Unfall mit anschließender Fahrerflucht und Beleidigung. Richterin Katrin Schmidt hatte einige Mühe Licht in das Geflecht von Lüge und Halbwahrheiten zu bringen. Neben 15 Zeugen waren auch eine sachverständige Pathologin vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, sowie eine Amtsveterinärin aus Herborn geladen. Der Angeklagte wurde von zwei Rechtsanwälten vertreten.

Das schon etwas ältere Foto vom Anwesen des Angeklagten liegt auch dem Herborner Veterinäramt vor, war aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Foto: privat

In Anbetracht der umfangreichen und sehr gründlichen Beweisaufnahme durch die Vorsitzende zog sich das Verfahren über den ganzen Tag hin, ohne letztlich zum Abschluss zu kommen. Die Plädoyers und die anschließende Urteilsverkündung sollen am 26. Juli 2021 ab 10 Uhr im Dillenburger Amtsgericht erfolgen.

Die Tatvorwürfe wiegen schwer und jeden einzelnen davon nahm das Gericht akribisch unter die Lupe. Eine 14-jährige Kuh hatte sich in einem Stacheldraht verfangen und lag drei Tage im Todeskampf, bis sie schließlich starb. Der Landwirt, der davon nichts mitbekommen hatte, vermutete, dass ihr der Draht von wem auch immer um den rechten Hinterhuf gewickelt wurde. Die Richterin glaubt hingegen, dass die Kuh in ein herumliegendes Stacheldrahtbündel trat und sich nicht mehr befreien konnte. „Niemals“ rief der Landwirt und die Zuschauer mussten lachen und wurden von der jungen Richterin gerügt. Auch der jüngere der beiden Anwälte fand das Lachen im Gerichtssaal unangebracht.

Bisons, die er von einem anderen Tierhalter übernommen hatte, hielt der Angeklagte wochenlang in einem 70 Quadratmeter kleinen Gatter. Die Verschlammung des Untergrundes wurde immer dramatischer, das Futter mussten sich die Tiere aus mit Kunststoffnetzen umwickelten Ballen herausfressen und zum Widerkäuen hätte ihnen ein trockener, schlammfreier Platz gefehlt, so die Anklage. Die Tiere standen tief im Schlamm und hätten unter Schmerzen gelitten, sagt die den Betrieb überwachende Ärztin. „Das wird alles überbewertet, die Tiere haben keine Schmerzen“, winkte der Angeklagte ab. Besonders Wildtiere wie Bisons seien mit Haustieren überhaupt nicht vergleichbar und brauchen eine mindestens 5 000 Quadratmeter große Weidefläche, antwortete die Medizinerin. Dies stellte der Landwirt in Abrede und auch sein Rechtsbeistand bezweifelte die gesetzlichen Grundlagen dafür. Das er in diesem Zusammenhang den denkwürdigen Satz „Eine gute Weide ist der beste Zaun“, von sich gab, verwunderte besonders die Zeugen und Prozessbeobachter. Außerdem habe die kleine Bisonherde unter permanenter Beaufsichtigung seines Tierarztes gestanden und die Tiere seien alles andere als abgemagert gewesen. Dies sah das Veterinäramt in Herborn etwas anders. Die damalige Beschlagnahmung sei dringend nötig gewesen, um die Leiden der Tiere zu beenden. Eines der Tiere hatte die Schwanzwurzel gebrochen und machte einen leidenden Eindruck. „Die Tierwegnahme war eine Kurzschlussentscheidung des Amtes und als die rund 30 Menschen anrückten, sind die Tiere richtig nervös geworden und haben sich auch verletzt“, meinte der Angeklagte und fügte hinzu: „Was sind denn überhaupt langanhaltende Leiden und wer bestimmt das alles. Diese Behauptungen sollen mir doch nur Schaden zufügen.“  Der Staatsanwalt wollte noch wissen, was denn permanente Aufsicht bedeute. „Stündlich oder wie?“

Das Ringen ging weiter. Mit allen Mitteln wollten Verteidigung und Angeklagte beweisen, dass seine Tierhaltung artgerecht sei. Auch sein Tierarzt halte den Vorwurf, die Kuh sei letztendlich an dem Stacheldraht gestorben, für wenig glaubhaft. Für den Tod käme eher Altersschwäche oder ein Tumor in Frage und den Stacheldraht müsse dann jemand Post mortem also nach deren Tod, um den Huf gewickelt haben. Dies demonstrierte der Landwirt sehr eindrücklich am Richterpult. Die Pathologin argumentierte eher schwach dagegen und glaubte zu wissen, dass der Draht noch zu Lebzeiten der Kuh an deren Bein festgebunden war. Die Anwälte nutzten die überwiegend argumentative Unsicherheit der Frau und versuchten in deren Fachbereich recht erfolglos zu „bohren“. Der Amtstierärztin, die ebenfalls als Sachverständige geladen war ging diese Posse erkennbar gegen den Strich. Obwohl der gesamte Vorgang mit allen Anklagepunkten bereits mehrfach dokumentiert ist, beschrieb sie noch einmal den gesamten, wie sie sagte Leidensweg der Bisons und der schließlich verendeten Kuh. Unzählige Male sei sie und ihre Kollegen vor Ort gewesen und immer wieder sei der uneinsichtige Landwirt auf die Zustände in seinem Betrieb hingewiesen worden. Obwohl der auf 31 Jahre Tierhaltungserfahrung verwies, unterstellte sie ihm mangelnde Kenntnisse in Sachen Wildtierhaltung. „Die Tierwegnahme war schließlich die Ultima Ratio.“ Die Tiere seien in keinem guten Ernährungs-Zustand gewesen, erzählte sie dem Gericht. Der Beschuldigte: „Ich habe täglich Kontakt zu meinen Tieren und setze dafür meine gesamte mir zur Verfügung stehende Zeit ein.“ Einer der Anwälte warf der Ärztin vor, nur wenig zum Sachverhalt beitragen zu können, da sie keine eigenen Erkenntnisse habe. Sie konterte und gab dem Anwalt in Sachen Aufgabenbereich einer Amtstierärztin eine kleine Nachhilfestunde. Sein Kollege wollte wissen: „Ist die tierärztliche Norm denn ein Gesetz oder nur eine Empfehlung“? Da war auch die anschließende Frage aus der Verteidigerbank, wie es denn Hänsel und Gretel (Bisons) jetzt gehe, wenig überzeugend. Der Landwirt der sich bis dahin gut im Griff hatte, glaubte sich dann doch noch wortstark zu Wort melden zu müssen, wurde von der Richterin entsprechend in seine Schranken verwiesen.

Nach einer kurzen Verschnaufpause wurde der Hauptblock der Anklage in Angriff genommen. Die Zahl der unerlaubten, weil ohne gültigen Führerschein, durchgeführten oder nicht durchgeführten) Fahrten, ist rekordverdächtig. Der Angeklagte hatte für alle Vorwürfe eine mehr oder weniger plausible Erklärung. Den zahlreichen Zeugen, darunter auch der Driedorfer Bürgermeister Carsten Braun, von denen einer mehrmals darum bat, unter Eid aussagen zu dürfen, unterstellte er immer wieder, dass sie ihm nur böses wollten. Ihm sei lange Zeit überhaupt nicht bekannt gewesen, dass er keine Fahrerlaubnis mehr gehabt habe. „Von einem entsprechenden Beschluss war mir lange nichts bekannt.“ Die gleichen Gedächtnislücken hatte erstaunlicherweise auch sein Anwalt, obwohl der bei der fraglichen Verhandlung anwesend war. Die Richterin verwies auf Protokoll und Aktenlage. Immer wieder wurde der Landwirt am Steuer diverser Traktoren oder einem seiner PKW gesehen. Das sei fast immer seine Lebensgefährtin gewesen, meinte der und außerdem dürfe er auf einem mit einer Elektro-Litze eingezäunten Wiesenstück fahren, weil es dann nicht mehr der öffentliche Verkehrsraum sei. Die Richterin fragte einen der Zeugen, ob er jeden im Dorf anzeigen würde, wenn der ohne vermeintliche Fahrerlaubnis mit einem KfZ unterwegs sei. Sie erntete daraufhin ein klares Ja. Der jüngere der beiden Anwälte wunderte sich, dass ein Polizeihauptkommissar schon vor ihm, dem Anwalt, wissen konnte, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen war. Der Polizist, der als Zeuge gegen den Landwirt aussagte, belehrte den forschen Mann daraufhin entsprechend.

Der Prozess zog sich mit Vorlagen und Einsichtnahme von Flurkarten und Fotos hin. Wer oder welches Fahrzeug standen wo, in welche Richtung und um welche Zeit. Warum befand sich einer der Zeugen ausgerechnet um diese Zeit an dem Ort und hatte er denn überhaupt den Angeklagten, den er schon von Kindheit an kannte, zweifelsfrei gesehen. (Fast) alle Zeugen blieben unmissverständlich bei ihren Aussagen. Wenn es zu eng für den Beschuldigten wurde, hatte er plötzlich wieder eine Litze gezogen und damit den öffentlichen Wiesenweg zu einem privaten, nämlich zu seinem, umgewidmet. Die Lebensgefährtin versuchte ihren Partner so gut es ging mit ihren Aussagen zu unterstützen. Wenn es zu kompliziert wurde, hatte auch sie einige Gedächtnislücken. Mal war ein grüner Traktor, obwohl der mit dem Landwirt am Steuer vermeintlich klar gesehen wurde, angeblich schon lange nicht mehr fahrbereit oder an einem ganz anderen Ort. War es Wahrheit Lüge oder Gedächtnisschwund, keine leichte Aufgabe für Richterin und Staatsanwalt. Dieser nahm einen der Zeugen ordentlich auseinander, obwohl der angab den Angeklagten zweifelsfrei am Steuer seines Traktors gesehen zu haben. Das Ergebnis: Der Zeuge, ein guter Bekannter des Landwirts, war danach so verunsichert, dass er nicht mehr genau wusste, was er denn wo gesehen hatte. Er wurde daraufhin ergebnislos entlassen. Wohlgemerkt, das war der Staatsanwalt und nicht der Verteidiger.

Die Rechtslage, ob denn ein von dem Landwirt eigenhändig eingezäuntes Gelände durch diese Maßnahme zu einem privaten nicht mehr öffentlichen umgewidmet werde, wurde in dem gesamten Prozessverlauf nicht geklärt. Einer der zwei Anwälte fragte noch einmal nach der gängigen Rechtsprechung oder Gesetzeslage. Die Frage verhallte im Saal und blieb ohne Antwort. Dabei war dies genau der Dreh-und Angelpunkt des zweiten Prozessteils. Durfte der Angeklagte auf den Wiesenwegen ohne Führerschein fahren oder nicht. Das gesamte Verfahren hätte deutlich mehr abgekürzt werden können. Der Landwirt konnte sich auch überhaupt nicht erklären ob und warum es Zwist zwischen ihm und der Dorfbevölkerung gäbe. Auf dem Flur habe er die Zeugen und Besucher schon einmal gefragt, „ob sie den Scheiterhaufen schon errichtet und das Verbrennungsopfer gefunden hätten.“ Sehr hintergründig befuhren auch die Anwälte die Mobbingschiene. „Wie gut waren denn die Nachbarschaftsverhältnisse?“, befragten sie die Zeugen ein ums andere Mal. Die hielten mit ihrer Meinung über den Angeklagten nicht hinter dem Berg und dies teilweise sehr deutlich. Ein Anwalt sprach von einer deutlichen Stimmung im Dorf gegen den Angeklagten.

Im letzten Prozesspunkt ging es um die Beleidigung eines Gemeindeangestellten. Der Landwirt soll den Mann mit Ausdrücken wie Blödmann, Drecksack und ähnlichem belegt haben. Das bestätigte auch ein Zeuge, ebenfalls zur damaligen Zeit ein Gemeindebediensteter. Das stimme so nicht, behaupteter dieser. Er habe lediglich gesagt: „Du hättest einen guten Gauleiter in der NS-Zeit abgegeben.“ Was letztendlich gesagt wurde blieb offen. Lediglich der jüngere Anwalt versuchte den zweiten Gemeindemitarbeiter in die Zange zu nehmen und warf ihm Absprache der Aussagen vor und drohte ihm mit einer Vereidigung. Als die Richterin den Angeklagten nach seinem Monatseinkommen fragte, wich dieser aus und legte sich schließlich auf 1 000 Euro fest. „Davon bezahlen sie auch noch die Restschuld führ ihren Traktor in Höhe von 50 000 Euro?“ So befragt wuchs das Einkommen dann auf 2 500 Euro an.

Fazit: Ein langer Prozesstag mit knallharten Anklagepunkten, (fast) ausnahmslos standhaften Zeugen, einer eher schwachen Verteidigung und einem sehr zurückhaltenden Staatsanwalt, ging ohne Ergebnis zu Ende. Die Richterin hatte sich große Mühe gegeben und verlor sich teilweise in dem Wust von Flurkarten und Prozessakten. Dass bei allen Prozess-Beteiligten schließlich die Luft raus war, lag vielleicht auch daran, dass sie es einen ganzen Tag lang ohne einen Schluck Wasser, geschweige denn ein belegtes Brötchen schaffen mussten. Nur drei kurze Pausen waren einfach zu knapp, um sich in der Stadt etwas Trinkbares zu besorgen und das Dillenburger Amtsgericht hat schließlich anderes zu tun, als Wasser zu verkaufen. Ein Tipp: Es gibt Trink-Automaten, die von ihren Betreibern sicher gerne im Gerichts-Flur aufgestellt werden.

Am Montag 26. Juli geht’s weiter und wenn es gelingt, dass das Gericht zu einem Urteil findet, wird man mehr erfahren.

3 Gedanken zu „Mammutprozess gegen Landwirt

  • 16. Juli 2021 um 12:34 Uhr
    Permalink

    Da bin ich gespannt wie das weiter geht. Schöner Bericht.

    Antwort
  • 16. Juli 2021 um 13:58 Uhr
    Permalink

    Sehr schön…. Bleib dran. Liebe Grüße Claudi

    Antwort
  • 17. Juli 2021 um 1:59 Uhr
    Permalink

    Gerechtigkeit siegt ..jeder bekommt was „ER “ verdient..

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert