Zeitzeichen

Am 23. März 1933, also vor 85 Jahren, billigten die Abgeordneten des Reichstags mit großer Mehrheit das Ermächtigungsgesetz. Das Parlament als demokratische Institution war damit abgeschafft.

Die Abgeordneten der NSDAP und insgesamt sieben weiterer Parteien nahmen das Ermächtigungsgesetz mit 444 Stimmen („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) an. Damit war die zentrale Voraussetzung für den systematischen Übergang von der Demokratie in die nationalsozialistische Diktatur geschaffen. Die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD stimmten ungeachtet der massiven Drohungen als einzige Fraktion geschlossen gegen die Selbstentmachtung des Parlaments.

Zuvor hatte Hitler am 30. Januar 1933 die Macht übernommen und war zum Reichskanzler ernannt worden. Durch Terror und halblegale Methoden gelingt den Nationalsozialisten in kürzester Zeit die Ausschaltung des Rechtsstaats und der Übergang zur Diktatur.

Das Erschreckende daran: Hitlers Machtübernahme war auf legalem Weg erfolgt. Die NSDAP erhielt die meisten Stimmen und Hitler wurde als ihr Vorsitzender deshalb auf Basis der Weimarer Verfassung zum Reichskanzler ernannt. sig

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert