Tipps für die Hochzeitsfotografie

Von Siegfried Gerdau

Für mich ist das Fotografieren einer Hochzeit die Königsklasse der Fotografie überhaupt. Nicht nur, weil man diese Aufnahmen absolut nicht wiederholen kann. Es kommen so viele Faktoren darüber hinaus zusammen, die schon für sich alleine eine Herausforderung darstellen.

Das fängt an mit dem Equipment. Es gibt Fotografen, die ständig mit einem ganzen Rucksack voller Ausrüstung unterwegs sind. Das ist bei der Hochzeitsfotografie so überflüssig, wie auch im ganz normalen Foto-Alltag. Man muss schon vor dem ersten Schuss wissen, was will ich im welcher Ausrüstung erreichen. Übrigens: Das Blitzgerät kann man getrost zu Hause lassen. Das hat weder in Standesamt noch in der Kirche was verloren.

In allen anderen Bereichen sind der Fantasie und den Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Während der eine Fotograf grundsätzlich mit dem 35mm-Objektiv arbeitet, will der andere schon etwas Abstand zu den zu Fotografierenden halten und nimmt das 85 mm-Glas.

Welcher Fotoapparat ist völlig gleichgültig. Wichtig ist, dass man die Technik beherrscht und weiß, welche Einstellung was bewirkt.

Ich sehe immer mehr, dass bei Trauungen alle Beteiligten ihre Handys gezückt haben. Das ist ganz schlecht und muss unter allen Umständen unterbunden werden. Nicht dass ich etwas gegen Foto-Handys habe- ich mache selber sehr viele gute Fotos damit-mich und das Brautpaar stören in der Regel die zwangsläufig entstehende Unruhen bei der Trauung.

Es sollte nur einen guten Fotografen bei den „Staatsakten“ geben. Alle anderen können sich nach dem offiziellen Teil fotografisch an dem Paar austoben.

So nun mein Tipp. Eine ordentliche Kamera zum Beispiel die Canon 70/80/ oder 90 D- es kann aber genauso gut eine Nikon sein- genügt voll und ganz. Das Objektiv sollte eine gute Lichtstärke haben. Zum Beispiel 2,8 reicht in jedem Fall. Wer mit einem 50 mm Objektiv und einer Anfangslichtstärke von 1,8 oder sogar 1,4 arbeitet ist besser ausgerüstet. Immer mehr Fotografen schwören auf das sogenannte Vollformat. In Wirklichkeit entspricht es dem alten Kleinbildformat. Ich warne Ungeübte. Das kann gerade bei der Schnappschuss-Fotografiererei- nicht anderes ist die Kirchen und Standesamt-Fotografie-gehörig ins Auge gehen. Also nicht wild machen lassen. Bleibt bei eurem Crop-Format und gut isses.

Ich persönlich nehme das Objektiv, welches mir ans Herz gewachsen ist und mache bei solch wichtigen Ereignissen keine Experimente. So kann es auch passieren, dass ich mit einem 18 – 135 Zoom und einer Lichtstärke von 3,5 aufwärts meine Bilder mache. Viel wichtiger ist, dass ich eine zweite Kamera mit einem entsprechenden Objektiv griffbereit zur Verfügung habe. Was da alles so passieren kann, ist nicht zu glauben. Die zweite Kamera sollte der Hauptkamera in etwa technisch entsprechen. Wenn man in der Ausnahmesituation erst noch rumfummeln muss, schwindet das Vertrauen des Paares und die eigene Nervosität wird zum Stress.

Nicht immer ist ein Meer in der Nähe, ein See oder die Berge tun es auch.

Das angehängte Foto entstand mit einer 80 D und einem 600er Zoom. Ich war mir sicher, dass ich das Paar sehr gut ablichten würde. Dazu war ich weit genug entfernt, um ihm jegliche Glasscheu im vorneherein zu nehmen. Der zweite Aspekt für diese eher ungewöhnlich Wahl des Mittels ist der schrumpfende Vorder- und Mittelgrund.

Ihr sehr also, es gibt kein Muss-Rezept, sondern nur Empfehlungen, die auch mal ganz anders ausfallen und sehr Subjektiv sein können.

Hochzeitsfotografie ist Vertrauenssache. Was in meinen Augen gar nicht geht ist, wenn die Verwandtschaft hier und da auf ihren Auslösern herumdrückt. Das kann nichts werden und ist alles andere als Professionell. Das Paar strebt an, das ganze Leben zusammenzubleiben. Wenn es sich dabei die nächsten 50 oder 60 Jahre über die schlechten Fotos von damals ärgern muss, ist keinem geholfen.

Ein guter Fotograf hat Referenzfotos. Die sollte man sich vor Auftragserteilung unbedingt anschauen. Meine Tipps habe ich allerdings für den Hobby-Fotografen erarbeitet und da gibt es sehr, sehr gute auf dem Markt. Für die weniger Geübten heißt es Üben und noch mal Üben. Es ist keiner der Meister vom Himmel gefallen. Wer allerdings seine Übungsdisziplinen an einem Hochzeitspaar vollzieht, dem rate ich, sich schon vorher ein schnelles Pferd zu besorgen. Fotografisch verunstaltete Bräute können lebensgefährlich sein.

Schallmauer durchbrochen

Der 1. Oktober 2021 ist für mich ein Freudentag. Mein Blog gerdaus-welt. de hat die Schallmauer von 100 000 Aufrufen durchbrochen. Herzlich Dank an alle Menschen die sich die Mühe gemacht haben, meine Internetseite anzuschauen.

gerdaus-welt ist den Kinderschuhen entwachsen.

Frau regt sich über Säugling und Kleinsthund auf.

In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich. War das schon immer so, dass Menschen einfach nur noch zum ko… sind? Ist es auf Corona zurückzuführen und wird die Pandemie genutzt, die Sau raushängen zu lassen?

Am Freitagabend in einem gut situierten Restaurant. Die Lokalität war wegen Umbaus kurzerhand in den Garten verlegt und man saß dort gut aufgehoben unter Zeltdächern. Mir gegenüber ein junges Paar mit einem Kleinstkind im Kinderwagen. Der Kleine schlief selig und tief. Zwischen den Wagenrädern hatte es sich der Zwergpinscher des Paares gemütlich gemacht und nahm tonlos seinen selbst gewählten Bewachungsauftrag wahr.

Ein Paar mittleren Alters wurde vom Service an den Nebentisch geleitet und nahm Platz. Unser Tisch bekam das Essen serviert und plötzlich verlangte die Dame am Nachbartisch, dass der Kinderwagen mit dem schlafenden Kind aus ihrer Nähe entfernt werde. Es könnte ja schreien und das möchte sie absolut nicht. Der Kleine schlief weiter, während die Mutter mit viel Mühe den Wagen hinter sich stellte.

Das reichte der Dame aber nicht, jetzt hatte sie den Pinscher entdeckt und verlangte, dass man bitte Sorge dafür trage, dass er nicht in ihre Nähe komme.

Zwei Hände voll Hund.

Mir war der Appetit auf meinen tollen badischen Schweinebraten mit Spätzle gründlich vergangen, aber ich hielt mich mit großer Beherrschung davor zurück, dieser Frau ein paar freundliche Worte zu sagen.

Das junge Paar biss ebenfalls die Zähne zusammen und machte gute Miene zum bösen Spiel. In meinem Kopfkino lief ein sehr handfestes Szenario ab. Später relativierte ich aber meine wüsten, unausgesprochenen Vorwürfe. Vielleicht hatte ja die Beschwerdeführerin ihren Kinderwunsch nie erfüllt bekommen und trug daher Hass in ihrem Herzen, der sich ausgerechnet an diesem Abend Bahn verschaffte. Der jungen Mutter, die nach langer Zeit mal wieder in der Öffentlichkeit sein durfte, wird dieses Zusammentreffen sicher in Erinnerung bleiben.

Ich sage nur Pfui, was gibt es doch für ekelhafte Menschen auf der Welt, aber schon der erste Deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer sagte einst: „Man muss mit den Menschen leben, es gibt keine anderen.“ sig/Foto: Gerdau

TSV Fleisbach ehrt und wählt neuen Vorstand.

Von Julia Hecker

Am Mittwochabend fand nach langer Corona-Pause die Jahreshauptversammlung (JHV) 2021 des Turn- und Sportverein (TSV) Fleisbach im Bürgerhaus Fleisbach statt. Geehrt wurde für 30- und 45-jährige Mitgliedschaften sowie Ehrenmitglieder, die zusätzlich Urkunden und Ehrenadeln des TSV erhielten. 

Der rührige Verein wird ab sofort mit einem neuen Vorstand antreten. Als 1. Vorsitzende wurde Saskia Steinhauer (Abteilung Damenfußball) gewählt. 2. Vorsitzender ist Andreas Müller, der auch die Abteilung Leichtathletik führt. Nach langjähriger Vorstandsarbeit legt Jochen Grün sein Amt als 1. Geschäftsführer nieder. Das übernimmt jetzt Gabi Schön. Julia Hecker wechselt vom Posten der 2. Geschäftsführerin in die Öffentlichkeitsarbeit des TSV. Ihr Amt wurde von Eike Guthörl übernommen. Der erste Kassierer Peter Müller (1. Kassierer) wurde ebenso wie Tobias Müller ( 2. Kassierer) im Amt bestätigt.

Für das Jahr 2022 sind bereits einige Veranstaltungen geplant, so soll zum Beispiel der Grenzgang im neuen Jahr stattfinden. Auch „Rock in the Hall“, sowie ein Fußball-Mitternachtsturnier und das alljährliche Hochsprungmeeting sind fest im Terminkalender eingeplant. Das setzt natürlich voraus, dass Corona keinen Strich durch die Rechnung macht.

Der Förderverein des TSV tagte am selben Abend und stellte die Pläne für nächstes Jahr vor. Unter anderem soll es 2021 und 2022 wieder eine Jausenstation, in einer etwas abgewandelten Form geben. Im Amt bestätigt wurden unsere Spielerinnen: Tine Nadler (1. Vorsitzende) Kristin Grau (2. Vorsitzende), Janina Aßmann (1. Kassiererin) und Steffi Weiss (2. Geschäftsführerin). Der Vorstand wird komplettiert durch Gabi Schön (1. Geschäftsführerin) und Ingrid Kohl (2. Kassiererin). 

1. Vorsitzende Saskia Steinhauer (links) mit den Jubilaren und Ehrenmitgliedern
Saskia Steinhauer verabschiedet das langjährige Vorstandsmitglied Jochen Grün
Frauenpower im Förderverein (v.l. Kristin Grau, Janina Aßmann, Stefanie Weiss) 

Fotos: privat

Kindermund tut Wahrheit kund…

Leserzusendung

Hinterthal – Zukunftsperspektive ?

                                           (Foto: Marianne und Günter Stock)

Bei einem von „Wir für Herborn“ organisierten Treffen von Anwohnern und anderen interessierten Bürgern spielten Kinder auf dem Asphalt vor dem Grundstück der Fa. Helm (ehemals Toommarkt).

Irgendwie müssen sie Gesprächsfetzen mitbekommen haben während sie mit Kreide das Pflaster bemalten, denn ohne, dass jemand mit ihnen gesprochen hat, zeichneten sie ein Konglomerat von  Hochhäusern –  den geplanten Stadtteil „Helmhausen“. Ob sie hier wohl gerne wohnen würden?

WfH bleibt im Hinterthal am Ball

  • Die Bürgerinitiative „Wir für Herborn“ (WfH) lässt nicht locker. Die Bebauungspläne für das Hinterthal sind Gegenstand weiterer Stellungnahmen und Erörterungen vieler Herborner Bürger sowie unmittelbar Betroffener.
  • Die WfH, ein überparteilicher, außerparlamentarischer Zusammenschluss von Menschen dieser Stadt, die sich um die Stadtentwicklung und das Zusammenleben der Bürger sorgen, versuchen alle Interessengruppen in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Den nachfolgenden Schriftverkehr übernehme ich unkommentiert auf Wunsch der Initiatoren hier in gerdaus Welt.de. sig
Das geplante Baugebiet im Herborner Hinterthal

Liebe Freunde, 
hier weitere Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Hinterthal von den Anwohnern und dem BUND Ortsverband Herborn-Sinn-Driedorf-Mittenaar zur Kenntnis. 
Die Stellungnahmen der Anwohner und der Initiative haben wir auf der Homepage unter „Aktuelles“ veröffentlicht:http://www.bürger-für-herborn.de/?page_id=253 

Man darf gespannt sein, ob und in welchen Umfang die Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.


Ronald Lommel und Hans-Dieter Wieden
http://www.Wir-für-Herborn.deE-Mail: buergerherborn2051@aol.com
02772 5726555 (Lommel) – 02772 40674 (Wieden)

Stellungnahme WfH

Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Straßen
An den Magistrat
der Stadt Herborn
Hauptstraße 39
35745 Herborn
per Mail an info@herborn.de, Bürgermeisterin Fr. Gronau, Fraktionsvorsitzende der Herborner
Stadtverordnetenversammlung
Herborn, 30. September 2021
Stellungnahme zum Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von dem Bauvorhaben der Firma Helm im Hinterthal betroffene Nachbarschaft und Anwohner der angrenzenden Straßen nehmen zu der beabsichtigten 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ wie folgt Stellung:
Wir sind der Auffassung, dass das Maß einer baulichen Nutzung des Grundstücks Flur 27, Flurstücke 8/1, 10/1 (tlw.), 11/1, 13/3, 13/11, 13/12, 151/3 und 222/9 13/7, mit insgesamt 13 Mehrfamilienhäusern und zwei Boardinghäusern mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. einem Staffelgeschoss, in Summe ca. 220 Wohnungen, die bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen überschreitet.
Bauvorhaben und diesen zu Grunde liegende Bebauungspläne müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (§ 1) messen lassen. Danach sollen Bauleitpläne eine
nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Belange gewährleisten. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Gestaltung des Ortsbildes. Die jeweilige Kommune hat es nicht in der Hand, vorhandene Bebauungspläne frei zu ändern, vielmehr sind der Planungshoheit gesetzliche Grenzen gesetzt. In der
verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Begriff einer „erdrückenden Wirkung“ entwickelt worden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder
seine massive Gestaltung Nachbargrundstücke in besonderer Weise unangemessen benachteiligt.
Hieraus leitet sich der Kernpunkt unserer Beanstandung ab. Die von der Firma Helm geplanten
Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. jeweils einem Staffelgeschoss hätten unzweifelhaft für die Nachbarschaft eine derart erdrückende Wirkung, dass eine besonders unangemessene Benachteiligung der Nachbarschaft offensichtlich ist.
Der Bereich Hinterthal in Herborn hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich verändert. So findet eine gewerbliche Nutzung praktisch nicht mehr statt und das Hinterthal ist heute (abgesehen von der Tierarztpraxis) ein reines Wohngebiet mit weit überwiegend Einfamilienhäusern. Direkt angrenzend zum geplanten Bauvorhaben der Firma Helm sollen überdies drei
Mehrfamilienhäuser der GBS entstehen. Für das GBS-Vorhaben wurde erst in diesem Jahr die

Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ verabschiedet. Betroffen von dieser Änderung
ist das Grundstück Flur 27, Flurstück 13/7. Im Rahmen dieser Änderung wurde die Anzahl der
Vollgeschosse für die geplanten GBS-Gebäude auf vier begrenzt und die maximale Gebäudehöhe auf 13m festgesetzt. Bereits die geplanten GBS-Gebäude übersteigen damit hinsichtlich
der Vollgeschosse die überwiegende Bebauung im Hinterthal. Die von der Firma Helm geplanten Gebäude würden die für das GBS-Vorhaben maximal mögliche Gebäudehöhe aber noch
einmal um mindestens bis zu 5m übersteigen (bei gleichzeitig noch deutlich dichterer Bebau-
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ung). Gemessen an den vorhandenen wie auch noch geplanten Gebäuden im Hinterthal ist
damit festzustellen, dass das geplante Helm-Bauvorhaben unzweifelhaft mit einer angemessenen Gestaltung des Stadtbildes nicht mehr in Einklang zu bringen ist und für die Anwohner eine
erdrückende Wirkung hätte.
Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Bebauung in der an den östlichen Bereich des Planungsgebietes angrenzenden Austraße. Von der Kreuzung am Amtsgericht bis zur
Einmündung Hinterthal stehen in der Austraße beiderseits der Straße insgesamt 29 Häuser,
davon 3 mit 2 Geschossen, 21 mit 2 ½ Geschossen (jeweils 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss oder Mansardengeschoss), 4 mit 3 ½ Geschossen und 1 mit 5 Geschossen.
Die Austraße wird damit ganz überwiegend von Häusern mit 2 ½ Geschossen (21 von 29) geprägt. Insbesondere die an der Ostseite des Plangebietes direkt angrenzenden Häuser weisen
maximal zwei Vollgeschosse auf. Damit wird auch gemessen an den vorhandenen Gebäuden in
der Austraße deutlich, dass die von der Firma Helm geplanten Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und insgesamt 220 Wohnungen unzweifelhaft eine erdrückende Wirkung hätten.
In der Begründung zum Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ von dem
Planungsbüro Koch wird auch kein tragfähiges und nachvollziehbares Argument für die geplanten Gebäudehöhen von 15m (vier Vollgeschosse + Staffelgeschoss) bzw. 18m (fünf Vollgeschosse + Staffelgeschosse) genannt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben der Firma Helm keine Elemente eines sozialen Wohnungsbaus umfasst. Reine
wirtschaftliche Interessen des Investors sind im Rahmen einer Abwägung nicht über bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen zu stellen bzw. begründen
nicht, die offensichtliche Beeinträchtigung des Ortsbildes.
Wir fordern daher, eine Anpassung des Bauvorhabens und damit verbunden der geplanten Änderungen am Bebauungsplan „Hinterthal“ dahingehend, dass eine Einfügung des Vorhabens in
das Ortsbild sichergestellt wird. Unser Vorschlag für eine entsprechende Anpassung ist der
Verzicht auf die geplanten Staffelgeschosse für die einzelnen Gebäude, d.h. für das Gebiet
MU2 in der direkten Nachbarschaftsbebauung wird eine Gebäudehöhe von ca. 12m (bzw. vier
Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) und für das Gebiet MU1 eine Gebäudehöhe
von ca. 15m (bzw. fünf Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) festgesetzt. In der
direkten Nachbarschaftsbebauung würden sich damit die geplanten Gebäude an der Gebäudehöhe der GBS-Häuser orientieren und diese nicht noch zusätzlich übersteigen. Neben der verbesserten Einfügung der Gebäude in das Ortsbild würde mit dem Verzicht auf die Staffelgeschosse auch die für die Begrünung und Errichtung von Solaranlagen, die auch wesentliche
Forderungen der Stadt an das Vorhaben darstellen, verfügbare Dachfläche deutlich vergrößert
und damit ihr Nutzungsgrad deutlich gesteigert.
Unabhängig von der Beeinträchtigung des Ortbildes durch das geplante Ausmaß der Bebauung
sehen wir auch grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur angesichts der hohen Zahl an geplanten Wohnungen und damit verbunden des möglichen Zuzugs von Bewohnern in das Stadtgebiet als nicht ausreichend geklärt an. Dies betrifft
insbesondere offene Fragen hinsichtlich des Verkehrskonzeptes. Ein Thema ist hierbei die Regelung der Ein- und Ausfahrt für das geplante Parkhaus, welches auch schon im Bauausschuss
diskutiert wurde. Daneben sehen wir auch die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Austraße
noch nicht hinreichend gewürdigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben dem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen durch das Helm-Bauvorhaben auch die geplanten 60 GBS-Wohnungen zu
einer weiteren Belastung für die Austraße führen werden. Für die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplans sehen wir ein neues Verkehrsgutachten als erforderlich an. Als
Grundlage sind Verkehrszählungen an mehreren Wochentagen sowohl in der Westerwaldstraße als auch der Austraße durchzuführen. Diese müssen an Schultagen und mindesten an einem Freitag erfolgen, um die durch den Wochenmarkt verursachten Verkehrsbelastungen zu
berücksichtigen.
Ferner würden wir es begrüßen, wenn die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Installation
von Solaranlagen auf den Dachflächen der geplanten Gebäude, die Errichtung von Spielgerä-
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ten auf dem Gelände sowie die Begrünung des Geländes konkreter vorgegeben und verbindlich
geregelt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die genannten Maßnahmen
als wesentliche Forderungen der Stadt für die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben genannt wurden. Gemäß dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird
lediglich die Installation von Solaranlagen und die Errichtung von Spielgeräten (für unterschiedliche Altersgruppen) gefordert, Art und Umfang liegen aber demnach allein im Ermessen der
Firma Helm. Hier ist zu befürchten, dass die Umsetzung der Anforderungen nach dem Minimalprinzip erfolgen und die Interessen der Stadt nicht ausreichend befriedigt werden. Hinsichtlich
der Begrünung schlagen wir vor, die Vorgaben dahingehend zu erweitern, dass eine Art Grüngürtel durch Baumbepflanzung um das Gelände bzw. insbesondere zur nachbarschaftlichen
Bebauung angelegt wird, um so eine optische Aufwertung für das Gelände zu erreichen und
damit auch eine verbesserte Einfügung in das Ortsbild. Aus unserer Sicht sollte vor Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma
Helm geschlossen werden, in dem genaue Regelungen hinsichtlich der Umsetzung der im Bebauungsplan genannten Anforderungen festgehalten werden.
Abschließend möchten wir auf § 1 Abs. 7 BauGB verweisen, der besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen sind. Entsprechende Abwägung sehen wir bei dem vorliegenden Entwurf
zur Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ als nicht ausreichend gegeben an und fordern
daher Anpassungen unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Punkte.
Für einen weiteren Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bertolt und Carolin Dintelmann Hinterthal 6c
Gerd-Walter und Anni Löb Am Birkenhof 6
Inge und Karl Binder Am Birkenhof 4
Dr. Joachim und Cornelia Cigan Am Birkenhof 3
Frank Dalwigk Austraße 17
Familie Krüger-Zechlin Austraße 20
Swen und Ursula Reuter Austraße 21
Sandra Weil Austraße 28
Sibylle Cunz-Barnusch und Klaus Barnusch Hinterthal 1a
Kathrin Cunz-Baumann und Alexander Cunz Ringofenstraße 9
Alexander und Kerstin Schüler Hinterthal 14

Stellungnahme BUND

An den Magistrat der Stadt Herborn
Hauptstraße 39
35745 Herborn
per Mail an Info@herborn.de

Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn, Kernstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn,
Kernstadt, nehmen wir im Namen des Landesverbands Hessen des BUND form- und fristgerecht
folgendermaßen Stellung:
Grundsätzlich befürworten wir die Bebauung des obigen Geländes sehr. Wir halten es für sinnvoll,
dass ein versiegeltes Gelände vorrangig vor neuen Freiflächen bebaut wird. Wir sehen zudem die
Notwendigkeit, im Gegensatz zu früheren Zeiten eher in die Höhe als in die Breite zu bauen.
Beim aktuellen Bauvorhaben fehlt uns allerdings bezüglich Baudichte und Höhe der Gebäude eine
gutachterliche Aussage zu möglichen Auswirkungen veränderter Luftleitbahnen, Frischluftzufuhr und
Aufheizung des Geländes.
Dies ist nachzuholen.
Die Verkehrszählung erfolgte zu einer Zeit, als coronabedingt der Einzelhandel deutlich weniger
Kunden hatte, das Gymnasium nicht im Präsenzunterricht war, viele Menschen im Homeoffice
arbeiteten, die Vitosklinik Ambulanzpatienten nur sehr reduziert behandelte…., kurz zu einer Zeit, die
mit dem realistischen Verkehrsaufkommen in „normalen Zeiten“ nicht verglichen werden kann.
Eine erneute Verkehrszählung ist notwendig, um das tatsächlich zu erwartende Aufkommen
einschätzen zu können.
Die Absicht, die Freiflächen zu begrünen, ist aus unserer Sicht lobenswert. Die Erfahrung lehrt uns
allerdings, dass fast nie so begrünt wird, wie es in der Vorgabe steht. Ein englischer Rasen,
aufgelockert durch einige wenige Bäumchen oder Büsche/Hecken ist ökologisch sicher nicht das, was
eigentlich gepflanzt werden sollte. Daher empfehlen wir, schriftlich und vertraglich festzulegen, wo,
welche und wie viele heimische Pflanzen und Gehölze gepflanzt werden sollen. Auch Bereiche mit
insektenfreundlichen Stauden und Blühwiesen sollten darin explizit aufgelistet werden.
Die verbindliche Planung durch eine Öko-Landschaftsgärtnerei sollte dabei vorgeschrieben werden.
Herborn, den 28.09.2021
Annette Jakobi