Aktuelle Corona Regeln in Hessen ab 11.01.2022

EINHEITLICHE

MASKENPFLICHT

• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie.

TREFFEN

• Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen.

• Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt:

Nur der eigene Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts.

• Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen.

Außerdem sollte man sich davor testen lassen.

ARBEITSPLÄTZE

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:

•Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit

3G-Status erlaubt.

•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen

Arbeitstagen sorgen.

•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden –

es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

SCHULE

• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.

• Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.

• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.

• Testangebot auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler

(mind. 1 x pro Woche).

KITA • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (konstante Gruppen).

SPORT

• Drinnen: 2G-Pflicht.

• Im Freien: Keine Einschränkungen.

KULTURSTÄTTEN

(MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN ETC.)

VERANSTALTUNGEN,

(THEATER, KINO ETC.)

ÜBER 10 PERSONEN

• Drinnen:

Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept.

Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.

•Draußen:

Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.

Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.

Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.

Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Örtliche Sonderregeln bleiben möglich.

Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.

KÖRPERNAHE

DIENSTLEISTUNGEN

•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch

notwendigen Behandlungen.

•FFP2 Maskenpflicht.

EINZELHANDEL • 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte,

Apotheken, Drogerien usw.), Maskenpflicht.

GASTRONOMIE

• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.

• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept.

CLUBS/

DISCOTHEKEN

• Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit

und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer

Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

HOTELS UND

ÜBERNACHTUNGEN

• 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit

 täglichen Tests.

• 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle,

Schwimmbäder pp.).

ÖPNV

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:

•3G-Pflicht.

•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

HOCHSCHULEN

•Überwiegend Präsenz-Semester.

•3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz.

PROSTITUTIONS –

STÄTTEN • 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Regelungen für Genesene und Geimpfte

• Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.

• Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in

 Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.

• Drinnen: 2G-Pflicht.

• Im Freien: Keine Einschränkungen.

3G Genesen, geimpft oder getestet.

2G Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus

 medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit

 Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit

 Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.

 Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

2G plus Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit

 (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.

 Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen

Definition von 3 G, 2G und 2 G Plus

3G Genesen, geimpft oder getestet.

2G Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus

 medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit

 Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit

 Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.

 Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

2G plus Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit

 (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.

 Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.

Stand: 11.01.2022, Quelle: Hessische Staatskanzlei

Achtung! Aktueller Zusatz

Ab Dienstag (18.01.2022) gilt im LDK Maskenpflicht in Einkaufszentren und Fußgängerzonen. Auch der Alkoholkonsum an von Publikum stark frequentierten Orten ist untersagt.

Das Tragen von medizinischen Masken gilt von 8 bis 18 Uhr in Herborn an Wochenmarkttagen auf dem Kornmarkt, Holzmarkt und der Hauptstraße von der Einmündung Ottostraße bis Sandweg.

Der Inzidenzwert liegt aktuell bei 415,6, also oberhalb der markanten Schwelle von 350.

Diese Verfügung läuft gemäß Kreisverwaltung vorerst bis zum 10 Februar 2022. Es sei denn der Wert unterschreitet bis dahin den 350er Pegel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert