EINHEITLICHE
MASKENPFLICHT
• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie.
TREFFEN
• Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
• Ist bei einem Treffen im öffentlichen Raum eine ungeimpfte Person dabei, gilt:
Nur der eigene Haushalt plus max. 2 Personen eines weiteren Haushalts.
• Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Raum empfohlen.
Außerdem sollte man sich davor testen lassen.
ARBEITSPLÄTZE
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit
3G-Status erlaubt.
•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen
Arbeitstagen sorgen.
•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden –
es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
SCHULE
• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.
• Testangebot auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler
(mind. 1 x pro Woche).
KITA • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (konstante Gruppen).
SPORT
• Drinnen: 2G-Pflicht.
• Im Freien: Keine Einschränkungen.
KULTURSTÄTTEN
(MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN ETC.)
VERANSTALTUNGEN,
(THEATER, KINO ETC.)
ÜBER 10 PERSONEN
• Drinnen:
Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept.
Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
•Draußen:
Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
Örtliche Sonderregeln bleiben möglich.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.
KÖRPERNAHE
DIENSTLEISTUNGEN
•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch
notwendigen Behandlungen.
•FFP2 Maskenpflicht.
EINZELHANDEL • 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte,
Apotheken, Drogerien usw.), Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept.
CLUBS/
DISCOTHEKEN
• Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit
und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer
Gastronomiebetrieb ist dort möglich.
HOTELS UND
ÜBERNACHTUNGEN
• 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit
täglichen Tests.
• 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle,
Schwimmbäder pp.).
ÖPNV
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•3G-Pflicht.
•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN
•Überwiegend Präsenz-Semester.
•3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz.
PROSTITUTIONS –
STÄTTEN • 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Regelungen für Genesene und Geimpfte
• Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
• Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in
Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.
• Drinnen: 2G-Pflicht.
• Im Freien: Keine Einschränkungen.
3G Genesen, geimpft oder getestet.
2G Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit
Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit
Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.
Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
2G plus Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit
(dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.
Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen
Definition von 3 G, 2G und 2 G Plus
3G Genesen, geimpft oder getestet.
2G Geimpft oder genesen. Zusätzlich Personen, die sich aus
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit
Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit
Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.
Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
2G plus Geimpft, genesen und tagesaktuell getestet. Menschen mit
(dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.
Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
Stand: 11.01.2022, Quelle: Hessische Staatskanzlei