Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

Aufforderung zum Denunzieren und „in die Pfanne hauen?“

Am 2.Juli 2023 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, welches den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) regelt.

Natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (hinweisgebende Personen), können die Informationen über Verstöße an die zuständigen Meldestellen übersenden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besagt in diesem Zusammenhang, dass Hinweisgeber, die Missstände im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit melden, einen besonderen Schutz genießen, und regelt gleichzeitig den Umgang mit Meldungen. Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitern sind demnach dazu verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten.

Das „Whistleblowerschutzgesetz“ (Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Meldestelle bei der Justiz

Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

„Beamtinnen und Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen, sind von der Einhaltung des Dienstwegs befreit.“

Selbst Verdachtsmomente sind meldewürdig

Für eine Meldung genügen dabei schon „Verdachtsmomente“ (§ 3 Abs. 3 HinSchG).

Ob Mitarbeiter die Meldesysteme mittels verleumderischer oder missbräuchlicher Meldungen nutzen, um Kollegen anonym anzuschwärzen, soll jedoch kein Problem sein. Laut eines Whistleblowing- Reports, zielen weniger als 9 Prozent der eingegangenen Meldungen darauf ab, einzelnen Mitarbeitenden oder dem Unternehmen zu schaden. sig/Foto: Gerdau

3 Gedanken zu „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

  • 5. Oktober 2023 um 19:16 Uhr
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    Na, die letzten drei Jahre haben die Blockwarte unter uns doch schon fleißig üben dürfen und jetzt wird es sogar noch gesetzlich legitimiert. Im besten Deutschland aller Zeiten (2023) ist es anscheinend wieder salonfähig seine Mitmenschen und Kollegen zu denunzieren und anzuschwärzen.
    So wenig ich mir vorstellen konnte, was währen der C…Pandemie hier mit unserer Gesellschaft passierte, um so besser kann ich mir heute vorstellen wie viele von dem HinSchG bei dem kleinsten Verdacht Gebrauch machen werden.
    Zumal auch die Beweislastumkehr mit eingebaut wurde.
    Ich erinnere mich noch gut an eine deutsche demokratische Republik, wo man selbst den eigenen Familienmitglieder nicht trauen konnte.
    Wir sind auf dem besten Weg dorthin.
    Welcome to the New World Order!

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    • 6. Oktober 2023 um 11:15 Uhr
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      Vielen Dank für diesen Kommentar, dem ist nichts hinzuzufügen.

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  • 6. Oktober 2023 um 23:06 Uhr
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    Hallo Gabriele ohne Nachnamen,
    irgendwie dast Du Siggis Text nicht verstanden noch irgendwie versucht den Gesetzestext bei Google zu lesen. Ist zugegeben eine Qual, aber es geht um Missstände im beruflichen Umfeld. Nach bisherigen Recht droht einem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung falls er „schlecht über seinen Arbeitgeber redet. Was Erinnerungen an deine Zeit in der FDJ hochkommen läßt eröffnet sich mir nicht. Oder habe ich diesen Satz missverstanden?
    Und in Deiner Umgebung gibt es Blockwarte? Dann zieh doch um! Oder sei doch froh, daß sicher weniger Menschen als Du vermutest Deine Geisteshaltung teilen.
    Natürlich bedauere die Traumata die Du während der, Vorsicht jetzt kommt das C-Wort, Coronakrise erleiden mußtest. Gute Besserung.

    Thomas Walther Hirschberg.

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