Was ein Metallarbeiter, eine Verkäuferin oder eine Servicekraft verdient weiß vermutlich jeder. Auch der Meisterlohn, das Einkommen eines Ingenieur oder eines Pfarrers ist weitgehend bekannt.
In Anbetracht, der anstehenden Bürgermeisterwahl kam mir die Idee mal nachzuschauen, was denn ein Bürgermeister, Abgeordneter oder Minister verdient und was sie beim Ausscheiden aus ihren Dienstposten eint.
Ministergehälter
Die Gehälter der Minister werden Amtsbezüge genannt, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Der Bundeskanzler bezieht derzeit rund 20.702 Euro monatliches Amtsgehalt. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.271 Euro im Jahr. Die Bundesminister verdienen etwas weniger, erhalten aber mit rund 16.815 Euro pro Monat immer noch ein stattliches Salär. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale zu in Höhe von etwa 3.681 Euro.
Übergangsgeld
Wer die Bundesregierung verlässt, fällt erst einmal weich. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 75.660 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf knapp 227.000 Euro steigen, das maximal zwei Jahre nach Ausscheiden gewährt wird.
Ruhegehalt
Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von 4.660 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich bis maximal 12.060 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.
Das bekommen Bundestagsabgeordnete
Das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten, das offiziell als Abgeordnetenentschädigung bezeichnet wird, beläuft sich seit dem 1. Juli 2021 auf 10.012,89 Euro pro Monat. Die Höhe orientiert sich am Gehalt eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes und passt sich jedes Jahr auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindexes an, also der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland.
Dieses Einkommen muss, genau wie Lohn oder Gehalt eines jeden Arbeitnehmers, versteuert werden. Sozialabgaben werden ebenfalls geleistet, wie Beamte erhalten sie aber auch Beihilfe für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mindestens ein Jahr Abgeordneter im Bundestag war, hat mit Vollendung des 67. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersentschädigung. Die Höhe dieser Altersentschädigung richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit – für ein Jahr beträgt sie 2,5 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung und mit jedem zusätzlichen Jahr wächst sie um weitere 2,5 %. Bei maximal 65 % der aktuellen Abgeordnetenentschädigung ist allerdings die Obergrenze erreicht.
Neben den Abgeordnetenentschädigungen, die oft auch als Diäten bezeichnet werden, erhalten alle Parlamentarier monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von aktuell 4.560,59 Euro. Damit soll die Zweitwohnung in Berlin, Fahrten innerhalb des Wahlkreises oder andere Aufwendungen finanziert werden, die durch das Mandat entstehen. Welche Kosten tatsächlich anfallen, wird dabei allerdings nicht geprüft.
Damit die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, bekommen sie ein 54 Quadratmeter großes Büro in Berlin, das komplett mit Kommunikationsgeräten und Möbeln ausgestattet ist. Die Dienstfahrzeuge des Bundestags können im Berliner Stadtgebiet kostenfrei genutzt werden. Außerdem erhalten die Mandatsträger zusätzlich eine Amtsausstattung, die Geld- und Sachleistungen für Mitarbeiter, Reisekosten und Büros umfasst:
Büroausstattung
Bis zu 12.000 Euro stehen jedem Abgeordneten pro Jahr für Büromaterial, Telefonkosten, Mobiltelefone, Porto etc. für die Büros in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Um dieses Budget nutzen zu können, müssen allerdings Belege eingereicht werden. Für neu gewählte Abgeordnete kommen im Debütjahr ihrer Bundestagsmitgliedschaft weitere 255,65 Euro hinzu.
Reisekosten
Alle Bundestagsabgeordnete fahren kostenfrei in der 1. Klasse der Betriebe der Deutschen Bahn. Die Kosten für Inlandsflüge trägt der Bundestag, Dienstreisen ins Ausland müssen jedoch vorab genehmigt werden. Fahrten innerhalb des Wahlkreises, die der Ausübung des Mandats dienen, sind durch die oben genannte Kostenpauschale abgedeckt.
Bürgermeister-Einkommen in Hessen
Allgemeine Faustregel gilt: Je größer die Einwohnerzahl der Stadt, desto höher auch das Gehalt.
5.001 bis 10.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 15 (5.529,26 – 7.018,85 €)
10.001 bis 15.000 Einwohner: Besoldungsgruppe A 16 (7.018,85 – 7.818,45 €)
20.001 bis 30.000 Einwohner: Besoldungsgruppe B 3 (8.632,66 €)
In der Regel sind alle Bürgermeister von Gemeinden, welche eine gewisse Einwohnerzahl unterschreiten, lediglich ehrenamtlich angestellt – diese Grenze liegt etwa in Bayern bei 5.000 Einwohnern. Hat eine Stadt zwischen 5.000 und 10.000 Bewohner, so darf der Gemeinderat entscheiden.
Bürgermeister erhalten nach ihrem Ausscheiden schon nach einer Amtszeit, die in Hessen sechs Jahre dauert, ein lebenslanges Ruhegehalt in Höhe von 35 Prozent der aktuellen Amtsbezüge ein. Und das unabhängig vom Lebensalter und seiner Erwerbsfähigkeit. Diese Regelung gilt für alle kommunalen Wahlbeamten, zu denen auch Land- oder Kreisräte gehören.
Hessische Landtagsabgeordnete erhalten monatlich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) in Höhe von 8.297,00 €.
Die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto, Telefon und Miete des Wahlkreisbüros werden durch Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale abgegolten. Dafür erhält der/die Abgeordnete direkt von der Landtagsverwaltung 966 € pro Monat.