Weihnachtszeit-Knöllchenzeit

Besonders in der Vorweihnachtszeit ist die Gefahr groß, sich ein Knöllchen einzufangen. Besonders die Nicht-im-Internet-Käufer sind da besonders gefährdet.

Zu lange an der richtigen Stelle geparkt, kann teuer werden.

Schnell mal in die Stadt gefahren und ein Halteverbot übersehen oder gar die eingeschränkte Parkzeit überschritten, kann teuer werden. Das Ordnungsamt, hat besonders in der Kernstadt, alles im Griff. Nicht umsonst spricht man auch vom Auge des Gesetzes. Rad-und Lastenradfahrer, die man zu Hauf in der Stadt unterwegs sieht, sind da auf der sicheren Seite. Ob es regnet, stürmt oder schneit sie trotzen allen Anfechtungen. Der Autofahrer hingegen, der vielleicht noch mit einem schnöden Verbrenner unterwegs ist, um sich dann auf den innerstädtischen Plätzen breit zu machen, bekommt seine Lektion schneller als er denken kann. Man erkennt ihn außerhalb seines Boliden am ständigen gehetzten Blick auf seinen Zeitmesser am Handgelenk. „Oh, tut mir leid, ich muss weiter, sonst bekomme ich ein Knöllchen.“ Nur wenige Minuten später, war die Eile vergebens. Der zweite Scheibenwischer hat bereits die Funktion eines Briefkastens übernommen. Oh du fröhliche, oh du selige, gnadenlose Weihnachtszeit, kommt ihm vielleicht da spontan in den Sinn. sig/Foto: Gerdau

2 Gedanken zu „Weihnachtszeit-Knöllchenzeit

  • 22. November 2023 um 9:58 Uhr
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    klar, es ist ärgerlich, wenn man in der Stadt parkt und ein Knöllchen bekommt. Aber Herborn hat geügend Parkplätze in ca. 5 Minuten Gehzeit zur Fußgängerzone und Eitzenhöfer.
    Und wer länger in der Stadt unterwegs ist, kann auch auf dem Schießplatz, dem Kallenbach-Parkplatz oder gar am Hintersand oder der Schloßstrasse parken. Irgendwo, selbst freitags ist da immer was frei.

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  • 22. November 2023 um 14:26 Uhr
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    In dieser einkaufs- und imsatzträchtigenGeldwechselzeit möchte natürlich auch die Kommune mitverdienen. Da rechnen sich selbst die noch schnell rekrutieren Ordnungshüter.
    Was bleibt also dem Parker
    anderes übrig als reichlich die Parkuhr zu füttern damit die Zeit nicht kostenpflichtig überschritten wird.

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