Wollten wir wirklich die totalen Kriege?

Mit klingendem Spiel zogen am 1. August 1914 die kaiserlichen Truppen in einen Krieg, der die halbe Welt ins Elend stürzte. Selbst die Militärs ahnten damals nicht, was auf sie zukommen würde. Aufgehetzt von ihrem Kaiser Wilhelm II., der selber nicht in der Lage war ein Gewehr mit beiden Händen zu halten, sahen die Menschen in Deutschland diesen Waffengang als gerecht an. In den Augen eines großen Teils der Deutschen Bevölkerung sollte es ein Verteidigungskrieg werden, obwohl Deutschland selber überhaupt nicht angegriffen worden war. Österreich-Ungarn hatte den Serben im Juli des gleichen Jahres den Krieg erklärt und fand dabei die volle Unterstützung des Deutschen Kaisers.

Da Russland an der Seite Serbiens stand und Frankreich mit Russland verbündet war, erklärte Wilhelm II. auch diesen Ländern den Krieg.

Die jungen Männer fuhren lachend und winkend auf Bahnwaggons an die Front. „Auf zum Preisschießen nach Paris“ stand mit Kreide geschrieben auf einigen Wagen. Es wehten Fahnen und es wurden Gottesdienste gefeiert sowie Gott um Beistand für den Krieg gebeten.

1918, am Ende dieses wahnsinnigen Krieges, waren weltweit geschätzte neun Millionen Soldaten gefallen. Alleine in Deutschland über zwei Millionen. Eine hohe Zahl an Soldaten wurden zu Krüppeln geschossen oder trugen irreparable Schäden durch sogenannte Kampfgase davon. Unzählige Zivilisten starben zum Teil an der vorherrschenden Mangelernährung.

Die Deutschen hatten nichts gelernt

Am 1. September 1939 war es wieder soweit. Die Wunden des Weltkrieg I waren kaum verheilt, da ließ sich Deutschland, dieses Mal nicht von einem Kaiser, sondern von einem größenwahnsinnigen Führer namens Hitler erneut in den Krieg führen. Er begann mit dem Angriff auf Polen, dann Frankreich und am 22. Juni 1941 gegen die Sowjetunion (Russland). Es hatte nicht lange gedauert, bis schließlich fast alle europäischen Länder von Hitler mit Krieg überzogen wurden. Als der Reichspropagandaminister Göbbels noch 1943 die Menge im Berliner Sportpalast fragte, ob sie den totalen Krieg wollen, brüllte diese begeistert Jaaaa. Knapp zwei Jahre später, am 8. Mai 1945 lag Deutschland in Schutt in Asche. Japan, dass mit Deutschland verbündet war, streckte erst im September 1945 die Waffen. Der Abwurf zweier amerikanischer Atombomben brachte den japanischen Kaiser zum Umdenken.

Der Allfrontenkrieg kostete weltweit 60 Millionen Menschen das Leben. In dieser Zahl sind auch die sechs Millionen Menschen verzeichnet, die in Deutschen Konzentrationslager ermordet wurden. Die meisten Opfer gab es in der Sowjetunion, wo 27 Millionen Menschen ums Leben kamen. Rund 3,5 Prozent der Weltbevölkerung starb durch die Auswirkungen des II. Weltkriegs. Die Zahl der gefallenen deutschen Soldaten wird auf über fünf Millionen geschätzt. Mit den getöteten Zivilisten beläuft sich die geschätzte Zahl auf über sechs Milionen Kriegsopfer.

Wieder nichts gelernt?

Das Grundgesetz von 1949 sah eine Deutsche Armee nicht vor. Nach zwei verlorenen Weltkriegen war die Neigung in der Bevölkerung, aber auch bei Politikern äußerst gering, Deutschland wieder zu bewaffnen. Franz-Josef Strauss sagte damals: „Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nehmen will, dem soll die Hand abfallen.“ Und der SPD-Politiker Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, betonte: „Wir wollen unsere Söhne niemals mehr in die Kasernen schicken, und wenn noch einmal irgendwo der Wahnsinn des Krieges ausbrechen sollte, dann wollen wir eher untergehen und dabei das Bewusstsein haben, dass nicht wir Verbrechen begangen und gefördert haben. In einem wollen wir kategorisch sein: Wir wollen keinen Krieg mehr führen, und wir wollen darum auch keine Vorbereitungen treffen, die das Kriegsführen ermöglichen könnte, weder im politischen noch im wirtschaftlichen Sinne.“

Am 12. November 1955 wurde erneut eine Deutsche Armee namens Bundeswehr aufgestellt. Sie ist eine parlamentarische Armee, das heißt: Ein Verteidigungsausschuss aus Abgeordneten aller Fraktionen hat die parlamentarische Kontrolle über sie.

Die Bundeswehr hat nach dem Grundgesetz die Aufgabe, die Bundesrepublik zu verteidigen. Sie untersteht dem Bundesminister für Verteidigung; im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Artikel 115 b des Grundgesetzes).

Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Na, dann kann ja nichts schiefgehen. sig

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