
Im Frühjahr 2026 laufen beim TÜV bereits die neuen Prüfstandards an, die im Laufe des Jahres verbindlich werden. Dazu gehören:
modernisierte digitale Prüfverfahren
strengere Dokumentation von Mängeln
neue Vorgaben für Assistenzsysteme (z. B. Notbremsassistent)
erweiterte Abgas‑ und On‑Board‑Diagnose‑Kontrollen
Diese Änderungen betreffen alle Fahrzeuge, die ab 2026 zur HU müssen.
Euro-Abgasnorm verschärft sich
Im März 2026 beginnt die Übergangsphase für die neue Euro‑7‑Abgasnorm, die später im Jahr in Kraft tritt. Das bedeutet:
- Hersteller müssen neue Prüfverfahren anwenden
- strengere Grenzwerte für Feinstaub und NOx
- neue Anforderungen an Bremsen‑ und Reifenabrieb
Für Privatbesitzer ändert sich im März selbst noch nichts, aber die Fahrzeuge, die ab 2026 neu zugelassen werden, müssen diese Norm erfüllen.
Gebrauchtwagenverkauf (seit 2026 aktiv)
Seit Anfang 2026 gilt:
- Wer ein Auto online verkaufen will, muss einen Nachweis der Verkehrssicherheit vorlegen.
- Das betrifft besonders Fahrzeuge ohne gültige HU.
Im März 2026 ist diese Regel bereits voll wirksam. Foto: Gerdau