Seit der Wolf sich in deutschen Wäldern angesiedelt hat, beherrscht das Thema Medien, Förster und Jäger sowie die Landwirte. Derweilen verwüsten die Wildschweine fast ungehindert Kulturflächen wie Gärten, Fußballplätze und Friedhöfe. Ganz besonders schlimm hat das Borstenvieh es in dem einst gepflegten Garten der Herborn-Seelbacherin Sieglinde Weidl getrieben. Die alleinstehende 83-Jährige war entsetzt, als sie vor ein paar Tagen morgens aus Fenster schaute und sah, dass ihr recht großer Garten fast total umgepflügt war.

Nicht nur, dass ihre sorgfältige Gartenpflege für die Katz ist, sondern sie dachte auch sofort daran, wie sie das alles wieder richten sollte. So schnell sie konnte ging sie aus dem Haus und aus der Nähe betrachtet, sah alles so wüst aus, dass ihr die Tränen in die Augen schossen. In ihrer Not wandte sie sich an den zuständigen Jagdpächter. Von dem erfuhr sie, dass sie auf keinerlei Unterstützung hoffen kann, da nur der landwirtschaftliche Flur-Schaden ersetzt werde. Der private Garten wäre da ausgeklammert.


Sieglinde Weidl ist entsetzt, weil sie die umfangreichen Schäden auf keinen Fall selbst beseitigen kann und sich daher fachliche Hilfe holen muss. Was das kostet kann sie nur erahnen. Seitens des Forstes riet man ihr, doch einen fachgerechten Zaun um ihr Grundstück ziehen zu lassen. Da auch viele andere Hausbesitzer teilweise schwer durch Wildschweine geschädigt worden seien, hofft sie nun doch noch auf irgendeine Entschädigung. Die Chancen dazu stehen in der Tat gar nicht so schlecht.

Zwar kann sie grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Jagdpächter geltend machen. Allerdings haben mehrere Gerichte diese Einschränkung relativiert und unter bestimmten Umständen dennoch Ersatzansprüche zugesprochen – etwa, wenn der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter etc.) es pflichtwidrig unterlassen hat, den Wildbestand im angrenzenden Jagdbezirk angemessen zu regulieren. sig/Fotos: Gerdau