Kommentar von Siegfried Gerdau
Es wird eine Art „Wahlkampfveranstaltung“ zu ihren Ungunsten, aber in ihrem ideologischen Wahn merkt das keiner.
Gustav Le Bon bemerkte dazu in seinem 1895 veröffentlichen Werk „Psychologie der Massen“:
„ Die Hauptmerkmale des Einzelnen in der Masse sind das Schwinden der bewussten Persönlichkeit, die Vorherrschaft des unbewussten Wesens, Leitung der Gedanken und Gefühle durch Beeinflussung und Übertragung in der gleichen Richtung, Neigung zur unverzüglichen Verwirklichung der eingeflößten Ideen. Der Einzelne ist nicht mehr er selber, er ist ein Automat geworden, dessen Betrieb sein Wille nicht mehr in der Gewalt halt.“ Le Bon fährt fort: „Alleine durch die Tatsache, Glied einer Masse zu sein, steigt der Mensch mehrere Stufen von der Leiter der Kultur hinab.“ „Er hat die Unberechenbarkeit, die Heftigkeit, die Wildheit, aber auch die Begeisterung und den Heldenmut ursprünglicher Wesen….“

Ein guter Demokrat, der die Spielregeln der Demokratie respektiert, die in Deutschland auf dem Grundgesetz basieren, wird sich garantiert nie einer Gruppe anschließen, die Gewalt in ihren Vorhaben postuliert. „Gießen wird brennen“, tönte es im Vorfeld aus den Reihen der Veranstalter die am Wochenende gegen die gesetzlich geforderte Versammlungs-Gründung einer AfD-Jugendorganisation antreten wollen.
Das Grundgesetz sagt dazu folgendes:
Artikel 8 GG, Absatz 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Artikel 8 GG, Absatz 2: Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.
Dieses Grundrecht ist eng mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) verbunden und gilt als zentrales Element der Demokratie.
Demonstrationen sind die öffentliche Form der Versammlungsfreiheit. Sie dienen der Meinungsbildung und dem politischen Diskurs.
Anmeldungspflicht: Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel müssen in der Regel bei der zuständigen Behörde angemeldet werden (nach Versammlungsgesetz).
Beschränkungen: Behörden können Auflagen erteilen (z. B. zur Route, Lautstärke, Sicherheit) oder eine Versammlung verbieten, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Wer verstehen will, warum den jungen AfDlern, die lediglich dem Vereinsgesetz Folge leisten, ein solcher Hass für die Absicht in Gießen eine Jugendorganisation zu gründen, entgegenschlägt, hat es nicht ganz leicht.
Le Bon kommt der Erkenntnis sehr nahe indem er folgendes sagt: „Alle Gefühle, gute und schlechte, die eine Masse äußert, haben zwei Eigentümlichkeiten; sie sind sehr einfach und sehr überschwänglich. Wie in so vielen anderen, nähert sich auch in dieser Beziehung der einzelne, der einer Masse angehört, den primitiven Wesen. Gefühlsabstufungen nicht zugänglich, sieht er die Dinge grob und kennt keine Übergänge. Der Überschwang der Gefühle in der Masse wird noch dadurch verstärkt, dass er sich durch Suggestion und Übertragung sehr rasch ausbreitet und dass Anerkennung, die er erfährt, seinen Spannungsgrad erheblich steigert.“
Jugendorganisation in Deutschland
Fast alle Parteien in Deutschland haben derartige Jugend-Organisationen:
Jusos (SPD) – eigenständiger Verein, aber eng mit der SPD verbunden.
Junge Union (CDU/CSU) – größte politische Jugendorganisation Deutschlands.
Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) – eigenständig, aber Teil der Parteistruktur.
Linksjugend [’solid] – Jugendverband der Partei Die Linke.
Die Tatsache, dass der Staat mittels seiner Exekutive (Polizei) in dem Ablauf derartiger (bereits angekündigter) gewaltsamen Demonstrationen die öffentliche Ordnung garantieren muss, setzt weibliche und männliche Polizeiorgane Gefahren aus, die nicht zu kalkulieren sind. Abgesehen von den riesigen Kosten ist dies absolut nicht hinnehmbar. Archiv-Foto: Gerdau










