Verfassungsgericht unterbindet Freiheitsgebrauch

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2021 festgelegt, dass Deutschland am „Paris-Ziel“ am CO2-Ausstoß festhalten muss, um die Klimaerwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu beschränken. Dies führt zu drastischen Freiheitsbeschränkungen, die ab 2031 zu erwarten sind. Der Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken warnt vor einer „Regierung der Gerichte“, da das Verfassungsgericht den Klimaschutz als Staatsziel sieht und dies in seine Entscheidungen einbeziehen muss. Dies könnte zumassiven Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger führen, da nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO2-Emissionen verbunden ist. 

Foto: Gerdau

Mögliche Konsequenzen ab 2031

Laut juristischen Kommentaren und Medienanalysen könnten folgende Maßnahmen rechtlich zulässig und politisch notwendig werden:

  • Mobilität: Einschränkungen für Verbrennerfahrzeuge, Flugreisen oder private PKW-Nutzung
  • Wohnen & Energie: Pflicht zur energetischen Sanierung, Heizungswechsel, Verbrauchsobergrenzen
  • Konsum: CO₂-bezogene Steuern oder Rationierungen bei bestimmten Produkten
  • Verhaltensregeln: Einschränkungen bei Freizeitverhalten, Ernährung (z. B. Fleischkonsum), Reisen, sportliche Betätigung. sig

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