Abgeordnetendiäten am Beispiel Baerbock

Die Bezeichnung Diät kommt von altgriechisch δίαιτα díaita und wurde ursprünglich im Sinne von „Lebensführung“/„Lebensweise“ verwendet. Die Diätetik beschäftigt sich auch heute noch wissenschaftlich mit der „richtigen“ Ernährungs- und Lebensweise. Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff bestimmte Ernährungsweisen und Kostformen, die entweder zur Gewichtsabnahme oder auch Zunahme… Umgangssprachlich wird der Begriff in Deutschland häufig mit einer Reduktionsdiät (Reduktionskost) zur Gewichtsabnahme gleichgesetzt. Er bildet somit ein Synonym zur Schlankheitskur (Wikipedia).

Transparenz nennt Annalena Baerbock die Selbstauskunft auf ihrer Internetseite. Das ist sehr schön und auch in Teilen gefordert. In diesem Zusammenhang und völlig unabhängig von der Person Annalena Baerbock ist es interessant, einmal in die Brieftaschen unserer Volksvertreter zu schauen.

Annalena Baerbock ist seit 2018 Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seit 2013 Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Zuvor war sie von 2009 bis 2013 Landesvorsitzende der GRÜNEN in Brandenburg. Sie studierte an eigenen AngabenPolitikwissenschaft und Völkerrecht in Hamburg und London, arbeitete in Straßburg und Brüssel und lebt inzwischen in Brandenburg.

Meine Einkünfte

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen in die Lage versetzt werden, möglichst effektiv und unabhängig ihre Aufgaben zu erfüllen. Daher bekommen die Parlamentarier*innen eine finanzielle Entschädigung (Diäten), die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen und versteuern müssen. Derzeit (1. Halbjahr 2021) betragen die Diäten monatlich 10.083,47 €. Die monatliche Entschädigung steigt jährlich zum 1. Juli. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, also der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland. Wegen Corona hat der Bundestag einstimmig beschlossen, die automatische Erhöhung der Diäten in diesem Jahr auszusetzen.

Als Abgeordnete kann ich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ich selbst bin weiterhin gesetzlich versichert, weshalb der Bund als Arbeitgeber und ich als Arbeitnehmerin anteilig zur Krankenversicherung beitragen.

Meine Abgeordnetenentschädigung muss ich voll versteuern.

Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht und Werbungskosten können bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden. Dafür gibt es eine Kostenpauschale (Amtsausstattung, siehe unten). Als Altersentschädigung erhalten Bundestagsabgeordnete für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung bis zu einer Höchstgrenze von 67,5 %. Auch die Altersentschädigung muss voll versteuert werden.

Als Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin ich von der Zahlung der Mandatsträger*innenbeiträge an meine Partei (normalerweise 19% vom Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge) befreit.

 Veröffentlichungspflichtige Angaben

In Kürze gebe ich ein Buch heraus und habe diese Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemeldet. Meinen Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages entsprechend den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bin ich vollumfänglich nachgekommen.

Zusätzlich zu meinen Parlamentsfunktionen übe ich folgende unentgeltliche Funktionen aus:

     Mitglied des Parlamentarischen Beirates des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Berlin

    Mitglied des Flüchtlingshilfevereins Hand in Hand Potsdam e.V.

    Zweite Vorsitzende im Kita-Förderverein

 Amtsausstattung und Kostenpauschale

Zusätzlich zu den Abgeordnetendiäten steht uns Abgeordneten eine sogenannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung zu, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Der Bundestag stellt folgende Büroausstattung bereit:

    Büro am Bundestag in Berlin mit 2 Computern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung

    Jeweils ein Computer und Drucker für die beiden Wahlkreisbüros sowie 1 Laptop.

   Weitere Einrichtung muss aus der Kostenpauschale angeschafft werden. Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag            zurückgegeben werden. Die Kostenpauschale beläuft sich derzeit auf 4.418,98 € monatlich und wird jährlich angepasst.

Von dieser Summe müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden. Das beinhaltet unter anderem:

    Miete und Nebenkosten meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),

    Einrichtung meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),

    Fahrten im Wahlkreis (bei mir das gesamte Bundesland Brandenburg),

    Büromaterial,

    Porto,

    Telekommunikation,

    Bezug regionaler Zeitungen,

    Telefonkosten für Diensttelefone meiner Mitarbeiter*innen,

    Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW),

    Veranstaltungen,

    Flyer und Broschüren im Wahlkreis,

Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit gekürzt: Bei unentschuldigtem Fehlen werden 200 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 100 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen zum Beispiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 100 € pro Sitzungstag. Beim Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 100 € abgezogen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wir Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten ein Budget für Mitarbeiter*innen von derzeit monatlich 22.201 € (Arbeitgeberbrutto). Von diesem Budget beschäftige ich derzeit 8 Mitarbeiter*innen (5 in Berlin, 2 in Potsdam, 1 in Frankfurt (Oder)). Dieses Budget ist nur für Mitarbeiter*innengehälter und deren Reisekosten vorgesehen. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.

Büroausstattung

Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Leistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software). Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 € zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, vielmehr müssen sich die Mandatsträger ihre Büroausstattung selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres verfallen zum Ende desselben.

Anmerkung

Seit meiner Wahl zur Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Kosten, welche für meine Homepage anfallen, nicht mehr über den Deutschen Bundestag abgerechnet.

Meine Kontaktadresse

Annalena Baerbock

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Platz vor dem Neuen Tor 1

10115 Berlin

Tel.: 030 28442 114

Fax: 030 28442 210

Mail: annalena.baerbock {at} gruene(.)de

Hinweis

An der Stelle der Sternchen bitte auf die kurze Unterbrechung beim Lesen achten. Alles andere wäre nicht gendergerecht. (Nicht ganz ernst gemeint)

Alle Kursiv geschriebenen Passagen habe ich einer Internetseite von Annalena Baerbock entnommen.

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