Hebammen im Rettungsdienst

Im Bildungszentrum des Malteser Hilfsdienstes in Wetzlar hat der Lahn-Dill-Kreis den offiziellen Startschuss für die Testphase des neuen Kooperationsprojekts „Hebamme im Rettungsdienst“ gegeben. Ab dem 1. Juni 2026 werden Hebammen im Kreisgebiet bei bestimmten geburtshilflichen Notfällen parallel zum Rettungsdienst alarmiert, um die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen weiter zu verbessern.

Bei der Auftaktveranstaltung begrüßten Kreisbrandinspektor Harald Stürtz und Dr. Thomas Möbius, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, insgesamt 13 im Lahn-Dill-Kreis tätige Hebammen. Die Teilnehmenden erhielten eine umfassende Einführung in das Projekt, konnten Fragen klären und sich anschließend mit dem Rettungswagen sowie der geburtshilflichen Ausstattung vertraut machen.

Im Bildungszentrum des Malteser Hilfsdienstes in Wetzlar fiel der Startschuss für die Testphase des neuen Kooperationsprojektes zwischen Hebammen und Rettungsdienst im Lahn-Dill-Kreis. Thomas Möbius (1.v.r.) und Harald Stürtz (2.v.r.) begrüßten die Hebammen. Erste Gespräche mit den Kreishebammensprecherinnen Saskia Friedrich (vorne, 2.v.l.) und Lisa Zipp (vorne, 3.v.l.) fanden bereits 2025 satt. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Bereits 2025 fanden erste Gespräche mit den Kreishebammensprecherinnen Saskia Friedrich und Lisa Zipp statt. Das Projekt folgt einer Empfehlung des Hebammenverbandes und orientiert sich an erfolgreichen Modellen in benachbarten Landkreisen wie Limburg-Weilburg und dem Main-Kinzig-Kreis.

Ablauf im Einsatzfall

Bei einem speziellen Einsatzstichwort alarmiert die Zentrale Leitstelle künftig Hebamme und Rettungsdienst gleichzeitig. Die Hebamme fährt mit dem eigenen Fahrzeug direkt zur Einsatzstelle, um eine zeitnahe und fachlich spezialisierte Versorgung sicherzustellen. Vor Ort erfolgt die Behandlung von Mutter und Kind gemeinsam mit Notarzt und Rettungsdienstpersonal.

Ziel des Projekts

Der Lahn-Dill-Kreis möchte mit diesem Modellprojekt die Versorgungsqualität in geburtshilflichen Notfällen weiter stärken. Die Expertise der Hebammen ergänzt die medizinische Kompetenz des Rettungsdienstes und schafft zusätzliche Sicherheit für Familien im gesamten Kreisgebiet.

Die Testphase läuft bis Ende 2026. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in ein finales Kooperationskonzept ein.

Hebammen beraten, betreuen und beobachten Schwangere, leiten normale Geburten eigenständig und kümmern sich um Neugeborene.

  • Der Beruf gehört zu den ältesten Frauenberufen; schon im Alten Ägypten und in der Antike waren Hebammen zentrale Figuren der Geburtshilfe.
  • Seit 2020 ist die Ausbildung in Deutschland ein duales Studium (mind. 6 Semester).

Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Ernährung, Bewegung, Risiken.

  • Überwachung des Geburtsverlaufs, Unterstützung bei Wehen, Leitung physiologischer Geburten.
  • Kontrolle von Mutter und Kind, Stillberatung, RückbildungsbegleitungUnterstützung von Familien mit besonderen Belastungen.
  • Kooperation mit Ärzten, Pflege, Sozialdiensten.

Benefiz‑Konzert mit Albert Frey & Compassion

Ev. Kirchengemeinde Eibelshausen – 7. Juni 2026

Am 7. Juni 2026 lädt die evangelische Kirchengemeinde Eibelshausen zu einem besonderen musikalischen Abend ein. Der bekannte christliche Musiker Albert Frey gestaltet ein inspirierendes Benefiz‑Konzert zugunsten der Hilfsorganisation Compassion, die sich weltweit für Kinder in Armut einsetzt.

Eintritt: frei Spenden: willkommen und erbeten – jede Unterstützung hilft direkt Kindern in Not.

Exkursion mit dem Herborner Vereinsbündnis

Symbolbild

Das Herborner Vereinsbündnis lädt für Samstag, den 30. Mai 2026, zu
einer öffentlichen Exkursion in das Gebiet unterhalb des Freibades
Herborn ein. Treffpunkt ist bereits um 15.45 Uhr am Parkplatz vor dem
Friedhof; Beginn der Führung um 16 Uhr.

Im Mittelpunkt steht dabei ein Gebiet in unmittelbarer Nähe des
Freibades, das im Vorentwurf der städtischen Flächennutzungsplanung als
potenzielle Entwicklungsfläche (Gewerbe) betroffen ist. Nach Auffassung
des Vereinsbündnisses handelt es sich jedoch um einen ökologisch
hochwertigen Landschaftsraum mit erheblicher Bedeutung für
Naturhaushalt, Artenvielfalt, Stadtklima und Naherholung.

Der Biologe Dr. Klaus Schmidt wird gemeinsam mit dem zuständigen
Jagdpächter Andreas Lehmann auf die Besonderheiten dieses Areals
hinweisen.

Text: Anne Krüger-Zechlin

„Redefreiheit ist das Entscheidende, um sie dreht sich alles. Redefreiheit ist das Leben.“ – Salman Rushdie

Das „Bündnis Redefreiheit“ ist eine unabhängige, überparteiliche Initiative, die sich für die Verteidigung der freien Meinungsäußerung einsetzt. Es versteht Redefreiheit als Grundpfeiler der Demokratie und reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen, die als Einschränkungen freier Rede wahrgenommen werden.

Berliner Erklärung (2026):

Diese Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit ist ein Appell des Bündnis Redefreiheit, der vor einer zunehmenden Einschränkung freier Rede warnt und eine Rückkehr zu einer offenen, pluralistischen Debattenkultur fordert.

Wesentliche Punkte in Kürze

  • Meinungsfreiheit schützen — Sie wird als Grundpfeiler der Demokratie bezeichnet und als zunehmend gefährdet beschrieben.
  • Selbstzensur nimmt zu — Viele Menschen äußern laut Erklärung, dass sie ihre Meinung nicht mehr frei sagen können, ohne Nachteile zu befürchten.
  • Warnung vor staatlicher Einflussnahme — Kritisiert werden Meldestellen, unscharfe Strafnormen und politische Tendenzen zur „Meinungslenkung“.
  • Offene Debattenkultur stärken — Statt moralischer Bewertungsschemata soll wieder echter, kontroverser Austausch möglich sein.
  • Keine weiteren Einschränkungen — Die Erklärung fordert, meinungsbezogene Gesetze nicht weiter zu verschärfen.
  • Pluralismus in Medien und Wissenschaft — Unabhängigkeit und Vielfalt sollen gestärkt werden.

Kernaussage

Die Erklärung ruft dazu auf, freie Rede wieder angstfrei zu ermöglichen und den demokratischen Diskursraum zu öffnen, bevor sich autoritäre Tendenzen verfestigen.

Meinungsfreiheit schützen – Meinungsvielfalt fördern

Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus. Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist – so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“. Bis heute hebt das Gericht den zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler der Demokratie steht massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar:

Ebene der Diskurspraxis

  • Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen. Es häufen sich empfindliche Sanktionen wie die Kündigung des Bankkontos bei unliebsamen politischen Haltungen.
  • Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den „Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
  • Auch greift die Zuweisung von Kontaktschuld um sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
  • Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.
  • Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung wird die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft verwischt. Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
  • Durch diese Entwicklungen werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit untergraben. Es kommt zu einer Einengung des Meinungsspektrums, die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden Missstände beheben lassen.

Rechtlich-institutionelle Ebene

  • Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“, „Dürre im Kopf“).
  • Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können.
  • Polizeiliche Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.
  • Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren.
  • Der Verfassungsschutz stützt seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte, für die Außendarstellung der Behörde nach wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
  • Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben!“ betreibt mit einem Budget von mittlerweile ca. 200 Millionen Euro jährlich unter anderem „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ durch die Förderung entsprechender zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung verzerrt.
  • Die staatliche Förderung von Faktencheck-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates in Frage gestellt wird. Indirekte „Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.
  • Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg, wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein. Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter Meinungsäußerungen zu entfalten.
  • Der im Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene Digital Services Act ermöglicht Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale, sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund 84). Auf der Webseite der Bundesnetzagentur, die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist, heißt es, dass mit Hilfe des DSA „illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…) leichter verhindert werden“ können. Das Instrument der „Trusted Flagger“ – d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen, die als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ Meldungen von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen Meinungsstreit gefährdet.

Erosion der freiheitlichen demokratischen Ordnung

Die Gefahren, welche von diesen Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen. Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum, aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität speist, so wird die demokratische Legitimationskette brüchig.
Das zeigen auch demoskopische Daten. Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.
Insgesamt laufen die gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.

Unsere Forderungen

Als Verfechter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit größter Sorge. Wir fordern deshalb:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werdendie nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis. 
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
  • Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.

Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungenund der Möglichkeit von Dissens lebt. Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren. Weitere Infos:  kontakt@buendnisredefreiheit.ch

Zuhälterballade

Heute fiel mir ein Lied des großen Mimen Curd Jürgens, das er gemeinsam mit Hildegard Kneef sang, in die Hände.

Die „Zuhälter-Ballade“ mit Curd Jürgens erschien 1963 im Film Die Dreigroschenoper („The Threepenny Opera“). Dort sang Jürgens die Rolle des Mackie Messer.

Waren wir damals entspannter wenn es um gesungenen Sex ging? Ich kann mich jedenfalls nicht an hysterisches Geschrei in den Medien erinnern. Auch Forderungen nach sofortigem Sendeverbots des Stücks wurden nicht gestellt. sig

„pro musica sacra“ treten in der evangelischen Stadtkirche Herborn auf

Am Samstag, 30.5. ist das Bläserensemble pro musica sacra um 18 Uhr in der Ev. Stadtkirche Herborn zu Gast. Seit jeher suchen die Menschen Entspannung von ihrem Alltag und finden sie in der Musik. In der furchtbaren Zeit des 30jährigen Kriegs war es nicht zuletzt Samuel Scheidt, der mit seinen fröhlichen „ludi musici“ den gebeutelten Menschen kurzzeitig Ablenkung verschaffte. In den folgenden Jahrhunderten erlebten die erfrischend unbeschwerten Spielmusiken immer wieder Hochkonjunktur. Und auch heute gibt es sicherlich mehr als genug Gründe, hin und wieder in diese wunderbare Welt einzutauchen. Machen Sie mit pro musica sacra aus Siegen einen Abstecher in die Instrumentalmusik von der Renaissance bis hin zur Gegenwart – vielleicht schon mal mit einem kleinen Schuss Ironie, in jedem Fall aber höchst unterhaltsam. Der Eintritt ist frei.

Foto: Susan John

Anka sucht Dich

Als Anka zum ersten Mal ihren Kopf hob, war die Welt für sie ein Ort voller Geräusche, die zu laut waren, und Bewegungen, die zu schnell kamen. Sie war noch jung, kaum mehr als ein paar Jahre alt, aber ihre Augen erzählten von Dingen, die ein Hund nie erleben sollte. Sie bewegte sich wie ein Schatten – vorsichtig, leise, immer bereit, einen Schritt zurückzugehen, wenn jemand zu hastig war.

Anka

Doch selbst in ihrer Unsicherheit lag etwas Wunderschönes: ein Funken. Ein kleines, zartes Licht, das sagte: Ich möchte vertrauen. Ich möchte dazugehören.

Auf ihrer Pflegestelle in Herborn begann dieses Licht langsam zu wachsen. Es passierte nicht an einem Tag, nicht in einer Woche. Aber irgendwann wagte sie es, sich neben den Ersthund zu legen – ganz nah, als würde sie sich ein Stück Mut von ihm leihen. Und er ließ es zu. Er wurde ihr Anker, ihr sicherer Hafen.

Mit jedem Spaziergang, bei dem sie die Nase in den Wind hielt, lernte sie ein bisschen mehr über die Welt. Mit jedem sanften Wort, das man ihr schenkte, lernte sie ein bisschen mehr über Menschen. Und mit jedem Tag, an dem sie nicht aufgegeben wurde, lernte sie ein bisschen mehr über sich selbst.

Sie begann zu spielen. Sie begann zu rennen. Sie begann zu hoffen.

Doch Anka ist noch immer eine Seele, die ein Zuhause braucht, das ihre Sprache versteht – die Sprache der leisen Schritte, der vorsichtigen Blicke, der kleinen Fortschritte, die für sie riesig sind. Sie braucht Menschen, die nicht nur Hunde lieben, sondern Hunde fühlen. Menschen, die wissen, dass Vertrauen nicht gefordert, sondern verdient wird.

Und sie braucht einen Hund an ihrer Seite – einen, der ihr zeigt, dass die Welt nicht nur laut, sondern auch schön sein kann. Einen, der ihr sagt: Ich bin da. Du bist nicht allein.

Anka wartet. Nicht ungeduldig, nicht verzweifelt – sondern mit diesem kleinen, warmen Funken in ihrem Herzen, der jeden Tag ein bisschen heller wird.
Vielleicht bist du der Mensch, bei dem dieses Licht endlich zu einem Zuhause werden darf.
Steckbrief: Die wunderbare Anka, ca. 2-3Jahre alt, mittlere Größe-40cm Schulterhöhe, ca. 10kg leicht, gechippt, geimpft, kastriert, sensibler Natur, aktiv, verträglich mit Artgenossen und Katzen. Sie sucht dringend ein fittes, einfühlsames Zuhause, mit Erfahrung, in ländlicher Lage, mit schon vorhandenem, fitten und loyalem „Ersthund“ der ihr Sicherheit geben kann. Kann auf Pflegestelle in Herborn besucht und kennengelernt werden.
Anka wird vermittelt nach positivem Vorbesuch und mit Schutzvertrag. Kontakt: Nadja Steinwachs-0170/2916983

Klima-Horror-Szenario RCP8.5 gestrichen – Prof. Ganteför: „Politische Gruppen haben die Panik genutzt“

NIUS 20. Mai 2026

Das Horror-Szenario der Klima-Bewegung, das RCP8.5-Szenario, existiert nicht mehr. 44 führende Forscher, die dem Weltklimarat zuarbeiten, beschreiben die Panik-Berechnung als „unplausibel“. Dabei hatten sich Tausende Klima-Studien und auch Veröffentlichungen der Bundesregierung auf genau dieses Extrem-Szenario berufen.

Der Physiker Prof. Dr. Gerd Ganteför, der über Jahrzehnte an der Universität Konstanz geforscht hat, hielt das Schreckens-Szenario schon immer für übertrieben. Andere renommierte Forscher tun es ihm seit mehr als einem Jahrzehnt gleich. Ganteför spricht von einem „Missbrauch“ der Wissenschaft durch politische Gruppen.

„Mit der deutschen Energiewende wird ganz viel Geld verdient“

Zu NIUS sagte er: „Politische Gruppen, Interessengruppen und auch Teile der Industrie haben die Panik genutzt. Sie haben die Naturwissenschaft, in dem Fall also eine Pseudonaturwissenschaft, genutzt, um ihre Ziele durchzusetzen. Mit der deutschen Energiewende wird ganz viel Geld verdient.“

Verfassungsrechtlerin über den Umgang mit der AfD

Frauke-Brosius- Gersdorf ist  eine bedeutende Figur in der deutschen Rechtswissenschaft, deren progressive Ansichten sowohl Unterstützung als auch Widerstand hervorrufen. Sie wurde von der Unionsfraktion als ultralinks eingestuft und sei von daher als Verfassungsrichterin ungeeignet.

Nachfolgend hat sich der Sozial-Media-Kanal „blickwechsel unzensiert“ mit einem Podcast von „Lanz & Precht“ befasst, in dem sich die renommierte Potsdamer Verfassungsrechtlerin mit einer klare Position zum Umgang des Staates mit der AfD äußerte. Sie kritisiert unter anderem darin deren zweifelhafte Einstufung.

Sie betonte die zentrale Bedeutung des Parteienprivilegs nach Artikel 21 des Grundgesetzes: Solange eine Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten sei, gelte sie als verfassungsgemäß und müsse chancengleich mit allen anderen Parteien behandelt werden.

Brosius-Gersdorf stellte heraus, dass die Einstufung durch den Verfassungsschutz keine bindende Wirkung für ein Verbotsverfahren oder das Gericht habe.

Die aktuelle Praxis führe zu einem Spannungsfeld: Entweder die AfD sei gesichert verfassungsfeindlich – dann müssten konsequente Schritte folgen – oder nicht.

Eine Zwischenlösung, die die Partei de facto benachteilige, ohne gerichtliche Klärung, werfe grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf.
In diesem Kontext wurde der Umgang mit der AfD als problematisch und potenziell nicht mit dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie vereinbar dargestellt, der Illiberalität vermeiden müsse.

Die Juristin warnte vor einer Politisierung, die das Vertrauen in Institutionen untergrabe.
Ihre Ausführungen unterstrichen ein Dilemma: Der Staat dürfe nicht selbst illiberal handeln, während er Demokratie schütze.
Dieser Auftritt löste starke Resonanz aus, da er die juristische Gratwanderung zwischen Schutz der Verfassungsordnung und Wahrung von Grundrechten beleuchtete.

Zur Erinnerung:
Frauke Brosius-Gersdorf wurde von der SPD als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht nominiert. Die Juraprofessorin zog ihre Kandidatur jedoch nach massivem Widerstand von CDU/CSU im Sommer 2025 zurück. Sie war keine Parteipolitikerin, wurde aber als fachlich nahestehend zur SPD-Position angesehen.

Wer ist wer?
„blickwechsel unzensiert“ ist ein Social‑Media‑Kanal, der auf Plattformen wie YouTube, TikTok, Instagram und Twitter aktiv ist.Betreiber ist laut Selbstdarstellung eine einzelne Person, die politische und gesellschaftliche Entwicklungen kommentiert. Der Kanal betont, „unverfälschte“ Analysen zu liefern, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Inhalte nicht als bestätigte Fakten gelten sollen. Politische Kommentare zu aktuellen EreignissenKontroverse Diskussionen und Meinungsbeiträge. Analysen, die häufig alternative oder kritische Perspektiven auf Medien und Politik einnehmen Der Kanal nutzt bewusst das Label „unzensiert“, um sich als Gegenstimme zu etablierten Medien zu positionieren.

Quellen:
Podcast „Lanz & Precht“ (Folge mit Frauke Brosius-Gersdorf 2025)
Berichterstattung u. a. auf ZDF, Instagram-Clip des Podcasts und Diskussionen zu Verfassungsschutz-Einstufungen.

#AfD #Verfassungsschutz #Rechtsstaat #WehrhafteDemokratie #P