Maskenverweigerer demonstriert in Herborn

Holger Lehr wird am kommenden Montag in Herborn demonstrieren. Der Grund: Der 53-jährige gebürtige Herborner sieht in der Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Masken an bestimmten Orten eine ungerechtfertigte Einschränkung der persönlichen Freiheit. Das zu kritisieren ist sein gutes Recht und das nennt man Meinungsfreiheit. Um seine Meinung publik zu machen, kann er selbstverständlich demonstrieren. Diese Freiheit garantiert ihm das Grundgesetz Artikel 8 ebenso wie jedem anderen bundesrepublikanischen Bürger.

Artikel 8 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:

  • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Aber und jetzt kommt die Einschränkung in Satz 2

  • Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes

       beschränkt werden.

Beschränkung im wirtschaftlichen und sozialen Interesse und zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die sogenannte Maskenpflicht. Dazu sagt die hessische Landesregierung aktuell folgendes: Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden:

1. Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, also bspw. in Bussen, Bahnen, Taxis, Schiffen, Fähren und Flugzeugen

2. In Bahnhöfen und Flughäfen sowie Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen und Bahnsteigen

3. Im Publikumsbereich aller öffentlich zugänglichen Gebäude (v.a. Behörden und Bürogebäude).

4. Bei der Abholung von Speisen in der Gastronomie sowie in Kantinen und Mensen bis zum Sitzplatz

5. In Geschäften (Groß- und Einzelhandel), Bank- und Postfilialen und zwar überall dort, wo Kunden Zutritt haben

6. Auf Wochenmärkten, Flohmärkten etc.

7. In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen

8. In überdachten Einkaufszentren und in überdachten Straßen und Flächen mit Geschäften

9. Beim Friseur und bei medizinisch notwendigen Dienstleistungen, wo sich Dienstleister und Kunden sehr nahekommen. Die Maskenpflicht gilt für beide.

10. In Schulen außerhalb des Klassenraums. Ab der Klasse 5 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Schülerinnen und Schüler können die Masken auch kurzzeitig mal abnehmen. Diese „Maskenpausen“ werden vor Ort in den Schulen organisiert.

11. Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen.

12. In Fahrzeugen, wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden.

Zum schicken Hut und der schönen Halskette gehört in dieser Zeit an manchen Orten auch ein Mund-Nasen-Schutz.

Gegen Punkt 11 zieht Holger Lehr jetzt zu Felde. Er hat das Verwaltungsgericht Gießen angerufen, um gegen die Maskenpflicht während seiner Demonstration zu klagen. Ob er damit durchkommt darf bezweifelt werden.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin absolut für die freie Meinungsäußerung und damit auch für das Demonstrationsrecht. Dessen Grenze ist jedoch bei mir ab da gesetzt, wo die Unversehrtheit auch nur eines anderen Menschen gefährdet ist. Das wäre der Fall, wenn bei einer Demonstration in Pandemiezeiten die Teilnehmer nicht mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgerüstet wären. Auch der Abstand von Teilnehmer und Teilnehmer muss eingehalten werden.

Nun könnte man ja sagen, „man braucht ja nicht dahinzugehen“. Das ist die falsche Antwort. Wer demonstrieren möchte, hat alles zu tun, um dies ohne Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen durchzuführen. Dieser Schutz gilt auch für den, der sich bei einer derartigen Veranstaltung Informieren oder auch selber teilnehmen möchte.

Es ist auch wenig hilfreich gleich mit der Nazi-Keule zu drohen. Zum einen sind nicht alle Menschen mit anderen Meinungen und Ansichten immer gleich Nazis und zum anderen gilt es auch hier folgenden Grundgesetz-Artikel zu beachten: Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Natürlich werden solche Veranstaltungen, wie die für kommenden Montag geplante, auch oft von extremen Gruppierungen unterwandert. Das kann man erkennen und sich auch dagegen zur Wehr setzen.

Fazit: Wenn Holger Lehr oder wer auch immer sich gegen das Maskentragen lautstark und vernehmlich zur Wehr setzen möchte, kann er nicht erwarten, dass dies alle Menschen gut finden. Auf jeden Fall hat er dabei die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu beachten und einzuhalten. Sollte er oder einer der Teilnehmer dagegen verstoßen, muss in allgemeinem Interesse mit Sanktionen gerechnet werden. Auch das ist Recht und sehr demokratisch. Ich empfehle daher jedem Maskenverweigerer die 50 Euro Bußgeld gleich dabeizuhaben.

Mal so ganz nebenbei: Die Intensivstationen füllen sich immer mehr mit Corona-Patienten und die Krankenhäuser, auch und gerade in unserem Raum, schauen die Verantwortlichen mit großer Sorge auf diese Entwicklung. Die Intensivbetten werden immer knapper und die Pflegekräfte auch. Das sind keine Märchen und jeder kann sich von dem Wahrheitsgehalt dieser Aussagen leicht überzeugen.

Um was geht es denn den Maskenverweigerern. Ist es tatsächlich die Angst vorm Ersticken? Diese Gefahr ist sicher größer und realer bei einer künstlichen Beatmung. Also geht es ums Prinzip und das ist mit Verlaub gesagt ein lächerliches Argument. Wer also partout keine Maske aufziehen möchte, sollte unbedingt auch eine Erklärung bei sich tragen, dass er im Falle einer Corona-Erkrankung auf keinen Fall ärztlich behandelt werden will. Unwiderruflich versteht sich.   

5 Gedanken zu „Maskenverweigerer demonstriert in Herborn

  • 12. November 2020 um 12:09 Uhr
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    Siggi, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Antwort
    • 15. November 2020 um 0:18 Uhr
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      Einfach mal querdenken, schadet nicht! Ich schade Niemandem wenn ich keine Maske trage und das lass ich mir auch nicht einreden verstanden! Denkt mal drüber nach.

      Antwort
  • 12. November 2020 um 12:44 Uhr
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    Lieber Siggi,
    in allem was du hier niedergeschrieben hast Stimme ich dir zu 100% zu! Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar was der Beweggrund für diese Demo ist? Ich finde das Tragen von Masken oder Mund Nasen Schutz auch nicht schön, aber ich gehöre leider selbst zur Hochrisiko Gruppe und kann es mir absolut nicht erlauben Covid 19 zu bekommen! Also versuche ich alles dafür zu tun um mich und andere Menschen zu schützen, auch wenn es nur ein minimaler Schutz ist Maske zu tragen! Und dafür brauch ich keine Gesetze die mir das auferlegen, nein das ist gesunder Menschenverstand den scheinbar einige Mitbürger/innen an der Garderobe abgegeben haben?

    Antwort
  • 12. November 2020 um 13:52 Uhr
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    Hallo Siggi,
    Sehr gut geschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen.

    Antwort
  • 12. November 2020 um 14:52 Uhr
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    Stimme voll zu. Bis jetzt sind wir damit einigermaßen gut gefahren. Die Maske ist das kleinste Übel.

    Antwort

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