Grundgesetz wird 75

Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Grund genug wieder einmal nicht unwesentliche Passagen, die jeden Bürger betreffen, anzuschauen. Vier Frauen und 61 Männer waren bis zum 23. Mai 1949 an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt.

Das deutsche Grundgesetz sollte ein Provisorium sein, doch Jahrzehnte später gilt es noch immer. Die Verkündung am 23. Mai 1949 wird gleichzeitig zur Geburtsstunde der Bundesrepublik.

Artikel 146: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Vor 65 Jahren, am 3. Mai 1957, beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“, das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz.
Bis 1962 durften Ehefrauen allein kein Konto eröffnen, erst 1969 wurden verheirate Frauen voll geschäftsfähig. Erst 1977 (1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts) wurde das BGB dahingehend geändert, dass Frauen auch ohne Erlaubnis ihres Ehemannes einer Arbeit nachgehen durften.

Der Reichstag. Archiv-Foto: Gerdau

Grundgesetz vom 23. Mai 1949 – Auszüge

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), dass Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10, das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Artikel 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Artikel 43

(1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen.

Artikel 65

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

Artikel 87a

(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. (Im Juni 2022 änderten Bundestag und Bundesrat den Art. 87a des Grundgesetzes)

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Artikel 88

Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.

Artikel 104

(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.

(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.

(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.

Artikel 110

(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.

Artikel 112

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Näheres kann durch Bundesgesetz bestimmt werden.

Artikel 115a

(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

(2) Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln und stehen einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen oder ist er nicht beschlussfähig, so trifft der Gemeinsame Ausschuss diese Feststellung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

(3) Die Feststellung wird vom Bundespräsidenten gemäß Artikel 82 im Bundesgesetzblatte verkündet. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, so erfolgt die Verkündung in anderer Weise; sie ist im Bundesgesetzblatte nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.

(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen.

(5) Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuss.

Artikel 115b

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über. sig

Lesung mit Klaus-Peter Wolf

Auch der „Ostfriesenhass“ ist ein Bestseller

Mit ihrer zweiten Leseveranstaltung am vergangenen Mittwoch in der Kulturscheune hat die Herborner Buchhändlerin (Buchhandlung Baumann) Simone Polzer erneut ins Schwarze getroffen. Die Verpflichtung eines der bekanntesten Kriminalroman-Schriftstellers, Hörbuchsprechers und Drehbuchautor Klaus-Peter Wolf, lockte 250 Besucherinnen und Besucher in den Herborner Kulturtempel in der Au.

Simone Polzer mit dem Autor

Die hohen Erwartungen der Gäste wurden von dem Mann mit der Batschkapp und den roten Hosenträgern mehr als erfüllt. In seinem neusten Werk „Ostfriesenhass“ ermittelt seine Dauer-Protagonistin Ann Kathrin Klaasen in ihrem 18. Fall gegen einen Psychopathen der besonderen Art.

13 Romane des Bestseller-Autors, ein gebürtiger Gelsenkirchener mit Wohnsitz im ostfriesischen Norden, erreichten den Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste für Taschenbücher. Die Filmrechte daran kaufte das ZDF und strahlt sie kontinuierlich seit 2017 in der Serie Samstagskrimis aus.

Ein großer Teil der Kusch-Besucher hatte entweder bereits seine Romane gelesen oder einen der Filme geschaut. Sie wussten was auf sie wartete und entsprechend war die Spannung im Saal. Schon vor Beginn der eigentlichen Lesung bildete sich eine lange Schlange im Foyer, um sich die kriminalistische Neuerscheinung aus Deutschlands Norden vom Meister persönlich signieren zu lassen. Simone Polzer und ihr Team hatten alle Hände voll mit dem Verkauf der Wolf-Romane zu tun.  

Für viele war es ein Erlebnis den gut gelaunten Mann mit der flotten Feder hautnah erleben zu können. Die tolle Zuwendung aus den Reihen seiner Zuhörer übertrug sich auf den gerade 70 Jahre alt gewordenen weitgereisten Schriftsteller. Er versprühte denn auch ein Dauerfeuer guter Laune und der Saal ging total mit. Mit viel Witz und auch ein wenig versteckter Ironie erzählte Wolf wie seine Werke entstehen. Staunend erfuhr sein Publikum, dass er sie mit dem Füllfederhalter schreibt und anschließend auf Band spricht. „Vorlesen verändert noch einmal alles“, stellt er ganz pragmatisch fest und fügt hinzu, dass dabei auch schon mal ein paar Passagen von ihm geändert würden.

Klaus-Peter Wolf liest

Seine sehr bildlich plastische Schreibe ist eines seiner Markenzeichen und führt die Leser in seine Wahlheimat an der Nordseeküste. Seine Herkunft aus dem Pütt kann der Mann jedoch nicht verleugnen. Wer sich ein wenig mit deutscher Mundart auskennt, hört das sofort heraus. A propos Sprechen. Beim Vorlesen einzelner Passagen aus seinem neusten Werk fiel ebenso auf, dass Wolf ein versierter Hörbuchsprecher ist. Sehr akzentuiert mit viel Körperspracheneinsatz und einer überzeugenden Mimik trug er willkürliche Abschnitte aus dem 608-Seiten-Roman vor. Es war ein Genuss ihm zuzuhören. „Ostfriesenhass“ ist mit Fug und Recht ein weiterer Bestseller, der die Leser in ihren Bann ziehen wird.

Ihm sei wichtig seine Leser nicht zu belehren, sondern ihnen lediglich unterschiedliche Sichtweisen vorzustellen. So beleuchtet er seine Krimiopfer ebenso gründlich wie die Täter, in seinen Romanen. Diese glaubten auch in der Realität oftmals alles richtig gemacht zu haben.

Klaus-Peter Wolf vergaß auch nicht seine Lebensgefährtin Bettina Göschl zu erwähnen. Die international bekannte Autorin schreibt und vertont Kinderbücher und mit Klaus-peter zusammen die Kinderkrimireihe „Die Nordseedetektive“.

Wolf engagiert sich als Schirmherr für den Förderverein stationäres Hospiz Norden und für traumatisierte Kinder und Jugendliche in Ostfriesland.

Bei Selzer stehen Entlassungen ins Haus

Das Driedorf-Rother Unternehmen, eine ehemalige Indus-Tochter, wurde von Mutares der börsennotierten Private-Equity-Holding aus München bereits im vergangenen Jahr übernommen. Jetzt machen die neuen Eigner Ernst und wollen die Hälfte der noch 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen.

„Es geht nicht darum Beschäftigte zu entlassen, sondern lediglich Arbeitsplätze abzubauen“, soll ein Mitglied der Geschäftsführung des neuen Selzer-Eigners Mutares SE & Co. KGaA gesagt haben.

Mutares ist wie auch die ehemaligen Eigner Indus in Bergisch-Gladbach eine Holding. Deren Betriebszweck besteht darin Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten.

Die Kapitalbeteiligung war bei der Selzer-Gruppe für Indus nicht mehr ausreichend, weil sich das Driedorfer Unternehmen in Schieflage befand. Oliver Scheld, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Herborn und Betzdorf betonte in einem Pressegespräch, dass daran einzig und alleine das Management von Indus schuld sei. Die Belegschaft die bis Anfang 2025 auf 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schrumpfen soll, stehe erstaunlicherweise nach wie vor voll hinter ihrem Unternehmen und tue alles, was ihr möglich sei.

Selzer habe seinen Maschinenpark an eine Leasing-Firma veräußert und diese zurück geleast. Auch die Ausbildungswerkstatt wurde bereits geschlossen. Nicht wenige Mitarbeiter sahen damals darin die ersten Anzeichen, dass es mit „ihrem“ Unternehmen den Berg hinunter gehe. Was die derzeitige Betriebssituation anbelangt, werden sie wohl recht behalten.

Die Unruhe und noch schlimmer die Unsicherheit in der Belegschaft sei groß, berichtet die Betriebsratsvorsitzende Sybille Brandenburger. Sie und ihre Betriebsratskollegen haben erhebliche Sorgen, wie es weiter gehen soll. Der bevorstehende Personalabbau in dem mittelständigen Unternehmen sei in dessen hundertjähriger Geschichte ebenso einmalig, wie dessen Restrukturierung.

So hat sich die Personalsituation bei Selzer geändert

So wie es aussehe, werde in Zukunft kaum noch Wert auf die hohe Produktqualität gelegt, für die Selzer einst bekannt war, glaubt Scheld. „Wenn der Aderlass so weiter geht, wird Selzer höchstens noch ein Dreherei-und Fräs-Unternehmen sein“, so seine wenig optimistische Prognose.

Es sei sehr schlimm, dass Beschäftigte in allen Bereichen Angst vor der Entlassung haben müssen. Einen Sozialplan gebe es darüber hinaus noch nicht und wen es trifft, der könne bei der miserablen Finanzlage kaum mit einer Abfindung rechnen. Sehr große Bedenken hat Scheld auch, dass Mutares die Westerwälder Tochter nach fünf Jahren abstoßen könnte. Dafür sei die Münchener Holding schließlich bekannt.

Der Betriebsrat und ebenso die IG Metall will auf jeden Fall den Kaufvertrag einsehen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Was die Gewerkschaftler nicht verstehen, dass sich plötzlich wie aus dem Nichts die Unternehmensverluste von 6 Millionen auf 14 Millionen verdoppelt hätten. Der 1. Bevollmächtigte unterstellt Indus, dass die sich mit den erfolglosen Unternehmensgründungen im Ausland vergaloppiert hätten.

Auch das Unternehmen der Selzer-Gruppe in Bosnien sei noch immer nicht aus den roten Zahlen und bedürfe nach wie vor der Unterstützung aus Driedorf.

Sehr enttäuscht zeigte sich der IG-Metaller aus Herborn über die mangelhafte moralische Unterstützung der Kommunalpolitiker. Bis auf Landrat Wolfgang Schuster (SPD) habe noch keiner Notiz von der Notlage der Belegschaft genommen.

Oliver Scheld (links) mit Sybille Brandenburger

Der Betriebsrat will jedoch nicht kampflos aufgeben und ist dabei der Unterstützung der IG-Metall sicher. Auf jeden Fall brauche man die gleiche Zeit die auch die Manager beim Kauf von Selzer benötigt hätten. Auf die Frage, wie viele Belegschaftsangehörige gewerkschaftlich bei Selzer organisiert seien, meinte Scheld, dass man mit den Zahlen zufrieden sein könne. Sybille Brandenburger sprach von zwei Drittel Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen. Scheld machte daraufhin deutlich, dass seine Gewerkschaft nur etwas für diesen Personenkreis tun könne und sprach die Hoffnung aus, dass sich manch einer noch überlegen könnte Mitglied der IG-Metall zu werden. sig/Fotos: Gerdau

„Extrem Helau ist unsre Welt – Der Fasching stets zusammenhält“

Fleisbach feierte eine rauschende Prunksitzung

In einer glanzvollen Prunksitzung des Gesangverein 1872 „Deutsche Einheit“ Fleisbach e.V. erlebten die Besucher einen unvergesslichen Abend voller Höhepunkte und Unterhaltung. Die Veranstaltung begann mit der Eröffnung durch Felix Mehl, der mit seinem Saxofon das Publikum mit dem Song „Barbie Girl“ begeisterte.

Die Garde „Simply Blue“ zeigte eine beeindruckende Darbietung mit einem Medley der Musik des Filmklassikers „Dirty Dancing“, gefolgt von Matthias Müller, der mit seiner humorvollen Büttenrede das Lachen des Publikums gewann. Die „Blaue Jungs“ begeisterten mit einer Premiere: Die vorgetragenen Lieder wurden mit Live-Musik begleitet. Die darauffolgende „Stoneroad Company“ traf mit ihrem Thema ‚Paartherapie‘ genau den Humor des Publikums.

Die neue Garde „Red Devils“ wurde schon beim Einmarsch mit Standing Ovations begrüßt, und der Saal tobte vor Begeisterung. Die „Verhinderten Tenöre“ zeigten mit ihrer deutschen Version von „Sarà perchè ti amo“ wie Frauen so drauf sind, wenn es um Männer geht.

Ehrengast Bürgermeister Hans-Werner Bender erlebte bereits vor seinem Auftritt den Unmut über eine durchaus fragwürdige Einbahnstraße, als er durch den Hintereingang der Narhalla auf die Bühne musste. Nach einer kurzen Pause präsentierten die „Gardepüppchen“ dem Publikum einen filmreifen Einmarsch und Tanz im Baywatch-Stil.

Im Zwiegespräch von Marie und Benedikt Hermanni wurden globale und lokale Themen aufs Korn genommen. Die „Chaos-Truppe“ schenkte dem Publikum einen Einblick in einen mit reichlich Werbung gespickten Fernsehabend.

Ein weiteres Highlight des Abends war die ‚wahrhaftige Lovestory‘ der „Pinznixen“, deren Tanz sogar einen romantischen Antrag enthielt. Jane Kircher begeisterte als gealterte Pippi Langstrumpf das Publikum trotz fortgeschrittener Stunde.

Der letzte Showtanz der „Simply Blue“ – nach 16 Jahren – berührte die Herzen und es flossen einige Tränen. Jede Tänzerin erhielt zum Abschied eine Rose vom Sitzungspräsidenten Volker Schmitt. Das Finale mit allen Akteuren bildete den glanzvollen Abschluss einer unvergesslichen Prunksitzung.

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  • Text und Fotos: Peter Weiler

BUDERUS GUSS BREIDENBACH

Bosch verkauft Buderus Guss

Nach einem 920-tägigen Verkaufsprozess wurde heute die Belegschaft in Breidenbach über den Verkauf informiert. Bosch trennt sich von seinem Gießerei- und Bremsscheibengeschäft und überträgt es an AEQUITA München.

Foto: IG-Metall Herborn-Betzdorf

Der neue Eigentümer präsentierte sich heute 06. Februar 2024 den Mitarbeitern und stand Rede und Antwort bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Trotz geplanter Investitionen in Breidenbach wird die Anzahl der Arbeitsplätze im Gusssektor voraussichtlich reduziert. Die genaue Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze bleibt vorerst unklar.

„Ab Freitag werden wir mit dem neuen Gesellschafter Verhandlungen aufnehmen. Trotz der Standortinvestitionen sind Arbeitsplatzverluste unvermeidlich, und Positionen werden sich verändern. Unsere Erwartung ist, dass sich AEQUITA zur Beibehaltung von Arbeitsplätzen bekennt und personelle Maßnahmen durch einen Sozialplan abmildert. Bosch hat hierbei die Verantwortung abgegeben. Wir hegen große Hoffnung, aber es steht fest, dass wir uns vehement für jeden Mitarbeiter und jeden Arbeitsplatz einsetzen werden.“

Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ist ein eindeutiges Signal seitens des neuen Eigentümers erforderlich. Tarifverträge und Arbeitsplätze müssen zukunftssicher umgestaltet werden. Sollte es nicht gelingen, die Belegschaft von der Zukunftsperspektive zu überzeugen, könnte der Arbeitsmarkt hochqualifizierte Mitarbeiter aus dem Gusssektor begrüßen. Dies gilt es unbedingt zu verhindern! Quelle: IG-Metall Herborn-Betzdorf.

Verbraucher Fenster Hessen

Lahn-Dill-Kreis

Indian Tandoori

Mühlgasse 24

35745 Herborn

Verstoß festgestellt am 06.09.2023

Art der Beanstandung / Produktname

Sie haben Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen in den Verkehr gebracht. Die Zubereitungsräume und Gerätschaften waren stark altverschmutzt, nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Lebensmittel waren einer möglichen Kontamination und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Ordnung im Betrieb war mangelhaft. Es wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt, eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen war nicht gegeben.

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2023

Verantwortliche Stelle

Lahn-Dill-Kreis

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises

Kreisverwaltung

Schlossstr. 20

35745 Herborn

veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de

Das Verbraucher Fenster Hessen ist eine offizielle Bekanntmachung über festgestellte Mängel in lebensmittelverarbeitenden Betrieben ihres Zuständigkeitsbereichs. „Die Aufgabe des Verbraucherfensters ist Konsumenten in Hessen neutral, unabhängig und praxisorientiert zu informieren.“ Die Mitteilungen sind im Internet, für Jedermann zugänglich, veröffentlicht.

Eine Regierung muss sparsam sein….

Friedrich II. oder Friedrich der Große (* 24. Januar 1712 in Berlin; † 17. August 1786 in Potsdam), volkstümlich der „Alte Fritz“ genannt, war ab 1740 König in, ab 1772 König von Preußen. Seine Erkenntnis: „Dass eine Regierung sparsam sein müsse“, hat ihre Bedeutung bis heute nicht verloren.

Leider fiel diese Ermahnung immer wieder in Vergessenheit. Sie wurde und wird je nach Lesart der „Mächtigen“ sehr oft ganz bewusst missachtet. Der moralische Aspekt darin verkommt nicht selten zur Bedeutungslosigkeit. Friedrich II. sah sich dem aufgeklärten Absolutismus gegenüber verantwortlich: Der Herrscher wird nicht von Gott auserwählt sondern als “erster Diener des Staates” verstanden. Er agiert demnach als vernünftige Staatsordnung und fühlt sich verantwortlich für die Öffentlichkeit.