Ist der geplante Baum-Mord am Herborner Weinberg wirklich nicht aufzuhalten?

Leider gibt die Gesetzeslage wohl nicht mehr her. Da es in Herborn keine Baumschutz-Satzung mehr gibt, wird wohl auch die Stadt-Verwaltung kaum intervenieren können. Die Bürger haben das Schicksal des Biotops im sogenannten Pfeifers Loch am oberen Weinberg in der Hand. Werden sie das Abholzen von rund 100 Bäume einfach hinnehmen? Kaum vorstellbar. Der steuerzahlende Bewohner dieser Stadt hat ein Recht auf eine saubere und intakte Umwelt. Dazu gehört auch der noch intakte Baumbestand. Schon viel zu viele Bäume sind den Schädlingen zu Opfer gefallen und dies nicht zuletzt wegen einer gewinnbringenden Monokultur. Jetzt will ein Investor wegen gerade einmal vier Häusern die völlig intakten Laubbäume im Pfeifers Loch umhauen. Fachleute die Ahnung haben und denen etwas am Schicksal der schönen Stadt Herborn liegt, warnen vor Konsequenzen für das städtische Klima. Auch die Schadstoffe, die von der A 45 herüberwehen, können ebenso wie der Lärm ungefiltert in die Stadt geblasen werden. In anderen Städten macht man sich Gedanke wie man die Luft wieder sauber bekommt. Wird Herborn den umgekehrten Weg zulassen?

Dieser Rückzugsort für Tiere aller Art und letzte grüne Lunge Herborns soll schon bald kahl geschlagen werden.

Was nützt es sich über die Abholzung des Regenwaldes am Ende der Welt aufzuregen, wenn vor der eigenen Haustür das Interesse einiger Investoren wichtiger ist als der Naturerhalt für tausende Bürger.

Nachfolgend das heutige Schreiben eines zuständigen Beamten, dem ich glaube und absolutes Vertrauen schenke.

Hallo Herr Gerdau,

das Thema ist bei uns tatsächlich bekannt, wir sehen es ähnlich kritisch wie Sie.

Aber: ab dem 1.10., wie Sie richtigerweise schreiben, kann der Eigentümer Bäume fällen ohne jemanden um Erlaubnis bitten zu müssen. Hier hat die Untere Naturschutzbehörde keine rechtliche Handhabe mehr, die Hände sind uns gebunden; da kann nur eine sensibilisierte Öffentlichkeit noch aufbegehren.

Mit freundlichen Grüßen

2 Gedanken zu „Ist der geplante Baum-Mord am Herborner Weinberg wirklich nicht aufzuhalten?

  • 6. August 2020 um 21:49 Uhr
    Permalink

    Wie sieht es denn mit übergeordneten Verordnungen aus. M.E. gibt es doch auf Bundes- und Landesebene Regelungen, die die Abholzungen verhindern können.

    Antwort
    • 7. August 2020 um 8:07 Uhr
      Permalink

      Hallo Klaus, vielen Dank für ihre Frage bezüglich der übergeordneten Verordnungen. Ich hänge hier einen Auszug des Bundesnaturschutzgesetz mit Erklärungen an, die ihre Frage sicher beantwortet und gleichzeitig Vorschläge macht, wie die Stadt vorgehen könnte. Vielen Dank für ihr Interesse an unserer Umwelt.

      Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
      § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
      (1) Es ist verboten,
      1.
      wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
      2.
      wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
      3.
      Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
      Dazu kommt:
      Geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern: Das kann in einer Baumschutzverordnung festgelegt werden. Kommunen, die bisher eine Baumschutzverordnung erlassen haben, befinden sich allerdings in der Minderheit.
      Eine Baumschutzverordnung verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen. Die Länder haben in ihren Naturschutz-, beziehungsweise Landschaftspflegegesetzen diese Möglichkeit aufgegriffen und die Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden zum Erlass von solchen Baumschutzverordnungen ermächtigt. Kommunen, die bisher eine Baumschutzverordnung (auch Baumschutzsatzung genannt) erlassen haben, befinden sich allerdings in der Minderheit (Angst vor dem Unwillen der Grundstücksbesitzer ist häufig zu groß).
      Tendenziell gilt:
      Es werden meistens nur die Bäume und nicht auch die Hecken unter Schutz gestellt.
      Der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Siegfried Gerdau

      Antwort

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