Mitgliederschwund und fehlender Pfarrernachwuchs machen Kürzungen bei den Pfarrstellen notwendig
In den fünf Nachbarschaftsräumen des Evangelischen Dekanats an der Dill wird es in den kommenden Jahren schmerzende Einschnitte bei den Pfarrstellen geben. Einen entsprechenden Sollstellenplan bis 2029 hat die Frühjahrssynode, die am Samstag in Dillenburg-Frohnhausen im evangelischen Gemeindehaus „Haus am Brunnen“ tagte, verabschiedet. Der Plan sieht künftig auch „kW“-Vermerke („künftig wegfallend“ d.Red.) vor. Künftig sind die Pfarrerinnen und Pfarrer Teil eines Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen. „Es ist also kein Gastspiel, wenn der Pfarrer vom Nachbarort zum Gottesdienst kommt, sondern es wird Realität“, erklärte Dekan Andree Best den Paradigmenwechsel. Ein entsprechendes EKD-Gesetz werde sich dahingehend noch ändern: Die Pfarrstellen sollen schon bald nicht mehr ortsgebunden ausgeschrieben werden. Damit reagiert die Evangelische Kirche insgesamt auf den Mitgliederschwund und den Pfarrermangel. Dekan Andree Best rief die Synodalen auf, „werben Sie für den Pfarrberuf“.

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Aber es gäbe dann auch Vereinfachungen, so der Dekan: Für die Arbeit der Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen wäre dann nur noch eine Dienstordnung für alle notwendig. Die Stellen im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst wurden aufgestockt.
Dekan Andree Best erläuterte, der Sollstellenplan wurde bereits in der Frühjahrssynode 2024 beschlossen. Bei dem heutigen Beschluss gehe es um die nachträgliche Zuordnung der Pfarrstellen innerhalb des Nachbarschaftsraums. Der nun vorgelegte Sollstellenplan wurde vom Dekanatssynodalvorstand (DSV) in seiner Sitzung am 11. März 2025 der Dekanatssynode zum Beschluss empfohlen.
Neu ist: Die Pfarrstellen werden künftig einheitlich durchnummeriert. Es bleibe weiterhin das Ziel, möglichst volle Pfarrstellen zu erhalten. Bei sinkenden Mitgliedszahlen sei es aber leider absehbar, dass alle fünf Nachbarschaftsräume gleichermaßen von Stellenkürzungen betroffen sein werden.
Dekan Andree Best habe sich bei der Zuordnung der vollen Pfarrstellen grundsätzlich daran orientiert, wo Pfarrhäuser vorhanden sind oder im Falle einer Wiederbesetzung der Stelle bereitgestellt werden können. Denn: Für jede volle Pfarrstelle ist ein Pfarrhaus vorzuhalten.
Wo Stellen längere Zeit vakant sind oder die Zahl der Gemeindeglieder deutlich unter 1600 Gemeindeglieder sinke, können künftig Pfarrstellen mit einen KW-Vermerk versehen werden. Die alte Regel „pro 1600 Gemeindeglieder ein Pfarrer“ gelte in der EKHN aber vorerst weiterhin, sagte Dekan Best. Er habe in den zurückliegenden Wochen und Monaten viele Kirchenvorstände besucht und sie beraten. Er stellte zur Frühjahrssynode 2026 den überarbeiteten Sollstellenplan zur Diskussion.
Stellenstreichung erfolgt in zwei Schritten
Demnach bestehen im Nachbarschaftsraum Dietzhölztal-Eschenburg aktuell 5 Pfarrstellen, ab 31.12.2027 werden es 4 Pfarrstellen und ab 31.12.2029 noch 3,5 Pfarrstellen sein. Im Nachbarschaftsraum Haiger-Struth werden die 7 Pfarrstellen zum 31.12.2027 um 1 Pfarrstelle und zum 31.12.2029 um eine weitere halbe Pfarrstelle auf dann 5,5 Pfarrstellen reduziert. Im Nachbarschaftsraum Dillenburg werden die bestehenden 5 Pfarrstellen am 31.12.2027 um 1 Stelle gekürzt und dann noch einmal zum 31.12.2029 um eine weitere halbe Stelle auf 3,5 Stellen reduziert. Im Nachbarschaftsraum Herborn-Mittenaar-Siegbach werden die 7 Pfarrstellen zum 31.12.2027 um 1 Pfarrstelle und am 31.12.2029 um eine weitere halbe Stelle gekürzt. Es bleiben 5,5 Pfarrstellen. Im Nachbarschaftsraum Herborn-Westerwald-Sinn bestehen 8 Pfarrstellen, zum 31.12.2027 wird hier eine Pfarrstelle gestrichen und eine weitere zum 31.12.2029. Es bleiben 6 Pfarrstellen erhalten.
Dekan Andree Best bat die Verkündigungsteams in den Nachbarschaftsräumen bis Jahresende die notwendige Dienstordnung zu erstellen, damit eine Erprobung erfolgen kann. Der vorgestellte Sollstellenplan wurde von der Synode bei drei Enthaltungen angenommen.
Text: Holger J. Becker-von Wolff