Dauerbrenner leben länger

In den 1960er Jahren war der nicht ganz so gesunde Pausensnack ein absoluter Stern am Schüler- und Studentenhimmel. Mohrenkopfbrötchen nannte man die Köstlichkeit und die kosteten so um die 50 Pfennige. Das ging lange gut, bis das arme Ding plötzlich in Verruf geriet. Es wurde des Rassismus beschuldigt und schließlich deshalb nachhaltig stigmatisiert. Vorbei war es seitdem mit dem Mohrenkopf und folglich auch mit dessen Erweiterung, dem Mohrenkopfbrötchen. Die Hersteller der geschäumten Schokoladehäubchen waren mit einem neuen Namen schnell bei der Hand. Schokokuss oder Schokoschaumgebäck ist ja auch politisch viel korrekter.

Wie geht man aber mit einem solchen Wortmonster um? „Ich hätte gerne ein Schokoladenschaumgebäckbrötchen“, hört sich unförmig an und kein Mensch wird dieses Gebilde in den Mund nehmen wollen. Der Chef der Bäckerei, in der ich dieses Kunstwerk fotografiert habe (natürlich mit Genehmigung der Verkäuferin, wegen der Rechte am eigenen Bild), dachte sich wohl, seinen Kunden das Leben nicht unnötig schwer zu machen. Er hat das Objekt der Begierde ganz pragmatisch in seiner Vitrine ausgestellt, so dass man einfach nur mit dem Finger drauf deuten muss. Sollten es mehr Schokoladenschaumgebäckbrötchen sein, nimmt man einfach noch ein paar Finger dazu. Der Beliebtheit der Teile hat das alles jedoch keinen Abbruch getan, sagte mir die Bäckereifachverkäuferin. sig/Foto: Gerdau

Brandaktuell: Keine Flüchtlingsunterkunft in Uckersdorf?

Hallo und guten Tag zusammen,
ein Vertreter des Gebäudemanagements des LDK, Hr. Hartmann, hat mich eben telefonisch informiert, dass Herr Stein das Verpachtungsangebot zurückgezogen hat. Seiner Aussage nach wird Herr Stein das Gebäude an eine nicht genannte Person verkaufen. Somit wird erst einmal keine Flüchtlingsunterkunft in dem Gebäude geben. Was der Käufer mit dem Gebäude beabsichtigt, entzieht sich den Kenntnissen des LDK sowie der Stadt Herborn.
Die Ortsbeiratssitzung wird dennoch stattfinden und mit die ursprünglich geplante Tagesordnung behandeln (Haushalt 2023).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Deworetzki
-Ortsvorsteher-

Bleibt Brutscher & Stein-Anwesen in Herborn-Uckersdorf auch weiterhin Leerstehen?

Lions Club Herborn-Schloss spendet

Mit bemerkenswerten Aktionen machte auch in diesem Jahr der Lions-Club Herborn-Schloss auf sich aufmerksam. Am Freitag übergaben auf dem Herborner Weihnachtsmarkt im Stadtpark Präsidentin Barbara Szczeback sowie der Aktivity-Beauftragten des Lions-Club Herborn-Schloss Dieter Jung eine erwirtschaftete und gespendete Summe von 9 151 Euro an verschiedene Vereine und Organisationen.

Spendenübergabe auf dem Weihnachtsmarkt im Herborner Stadtpark. Vorne links: Club-Präsidentin Barbara Szczeback (dahinter Dieter Jung). Foto: Gerdau

Von der Spendensumme in Höhe von 2 000 Euro, der im September durchgeführten Herborner Oldtimer-Ralley sowie der gleichzeitigen Kinderveranstaltung „Kinder Kultur-Eck“, erhielten der Gehörlosen-Verein Herborn, der Kindergarten Pfützenhüpfer Sinn, KIKUZ Herborn und das Schulorchester Herborner Comeniusschule anteilige Beträge.

Jung bedankte sich in einer Rede vor 40 Anwesenden bei den Sponsoren und Teilnehmern an der Ralley. „Ohne ihr Engagement und ihre Unterstützung wäre es uns heute nicht möglich, zusätzlich die Spendensumme von über 7 000 Euro auszuschütten.“

Auch für die Unterstützung durch die Stadt Herborn und das Stadtmarketing sagte Dieter Jung Dank.“Es ist uns als Lions Club wichtig, dass wir nicht nur Soziale-,sondern auch Klima-, Kulturrelle und Denkmalschutzprojekte mit unseren Projekten fördern. Ich denke gerade in den heute schwierigen Zeiten, ist zum Beispiel die Zuwendung an den Herborner Brotkorb eine richtige Entscheidung.
Immer wieder werde davon ausgegangen, dass die Spenden aus den Taschen der Mitglieder flössen. Dies sei eine irrige Annahme. Alle Spenden würden ausnahmslos durch Aktionen und Veranstaltungen erwirtschaftet und Eins zu Eins an Vereine und Institutionen übergeben, sagte der Aktivity Beauftragte.

Neben den Fördervereinen der heimischen Schwimmbädern, Siegbach, Oberscheld, Schönbach und Sinn, wurden zusätzlich die KuSch Herborn, Hand & Ohr Herborn, Vogelpark Uckersdorf und die Fotofreunde Herborn bedacht. Weiterhin konnten Aktionsspenden für das Klimaschutzprojekt „Effiziente Kochöfen für Westbengalen“ sowie für das Augenprojekt „Lichtblicke für Kinder in Ruanda“ im Rahmen einer großen Spendenaktion geleistet werden. Die Spende der Löwen für einen Paul-Wasserfilter wolle er keinesfalls vergessen. Die mobile Filteranlage werde demnächst in Krisengebieten für sauberes Trinkwasser sorgen. Das System sei von der Universität Kassel entwickelt worden.

In dem Zusammenhang zitierte er ein afrikanisches Sprichwort, das besagt: „Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern.“
Für das bereits seit mehreren Jahren unterstützte Klimaprojekt „Kochöfen“ wurde der Lions Club Herborn-Schloss als „klimafreundlicher Club“ ausgezeichnet.

Mit der heute ausgelaufenen Aktion „Kinderwunschbaum“ im Herborner Dill Center Eitzenhöfer, konnten die Lions 207 Weihnachtsgeschenkpäckchen im Wert von 4 140 Euro übergeben. Die Päckchen gingen an den DRK-Kreisverband Dillkreis, den St. Elisabeth Verein, die Gesellschaft für Erziehungshilfe und Beratung sowie an die katholische Kita „Blandine“ und die evangelische Kita „Arche Noah“ im Ahrtal. Barbara Szczeback zeigte sich gerührt von der Welle der Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit, mit der die passenden Geschenke ausgewählt wurden. Ein besonderen Dank ging an die Unterstützenden des Einkaufszentrum. sig

Kaffeewerk in Aktion

Hochbetrieb herrschte am Sonntag im Kaffeewerk der Kaffeerösterei Lauel im Gewerbegebiet Königszug in Oberscheld. Inge Lauel, die auch ein Ladengeschäft am Herborner Kornmarkt 1 betreibt, hatte zu einer Adventsaustellung in die ehemalige Waschkaue der Grube Königszug eingeladen.

Den großen Raum, in dem sich früher die Bergleute nach getaner Arbeit Untertage wieder in saubere Mitbürger verwandelten, hat sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Oli in harter Eigenleistung in eine schicke Erlebnisrösterei verwandelt.

Das Team. Von links: Andrea, Eva, Tanja, Oli und Inge.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Das Ambiente ist Klasse und die Mitwirkenden an der Ausstellung freuten sich über die gute Organisation. Neben der „Herborner Gewürzküche“, stellte die „Thomas Manufaktur“, „Feines aus dem Rauch“ und „Maaß Bioweine“ ihre Produkte aus. Es gab Kuchen und natürlich den leckeren Kaffee in allen Variationen frisch aus der Rösterei Lauel. sig/Fotos: Gerdau

Bildergalerie  

Weitere Infos:

2. Advent in Hörbach

Der Hörbacher Advent lockte am Sonntagnachmittag (4.Dezember) geschätzte 250 Besucher ins alte Rathaus und den Kirchpark. Nach einer Kurzandacht mit Weihnachtsliedern, strömten die Menschen in die Heimatstube des Museumsvereins und an Waffel-und Bratwurststand.

Die Bratwürstchen waren bis auf die Rindswürste sehr schnell ausverkauft, weil man mit einem solchen Andrang nicht gerechnet hatte. Beim Glühwein hatten die Verantwortlichen schon reichlicher disponiert und besonders der Apfelglühwein erfreute sich großer Beliebtheit. Damit die Feuerwehr im Falle eines Falles problemlos und schnell ausrücken konnte, fand das Freilufttreiben überwiegend im Kirchpark statt.

Dort brannten auch zwei Wärmefeuer, die Angesichts der frostigen Temperaturen gerne angenommen wurden. Die Kinder fanden die Bastelecke im Gebäude Spitze und die Erwachsenen deckten sich an den Verkaufsständen mit heimischen Produkten mit kleinen Weihnachtsgeschenken ein.

Der Nikolaus (Stefan Koob), schon sehnsüchtig von den vielen Kindern erwartet, kam mit viel Getöse und einem prallen Geschenksack. Bei manchen Erwachsenen war man gar nicht so sicher, ob sie sich nicht immer noch vor dem Mann mit Rauschebart und dickem Stock fürchteten. Übrigens: Der Erlös der Veranstaltung wird für eine neue Begegnungstätte im Ort eingesetzt. sig/Fotos: Gerdau

Steuerberater Hartmann informiert

Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen möglich

Neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer kommt der Fiskus den von hohen Energiekosten geplagten Betrieben nun auch bei der Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen entgegen.

Wegen der drastisch gestiegenen Energiekosten hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter bereits angewiesen, den besonders betroffenen Steuerzahlern bei den vom Bund verwalteten Steuern mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzukommen. Nun haben die Länder mit gleich lautenden Erlassen in Bezug auf die Gewerbesteuer zumindest teilweise nachgezogen. Demnach kann das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt bereits die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind bei bis zum 31. März 2023 eingehenden Anträgen keine strengen Anforderungen zu stellen.

Über Anträge soll zeitnah entschieden werden. Auch eine rückwirkende Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich. Etwaige Stundungs- und Erlassanträge sind dagegen in der Regel an die Gemeinden zu richten, es sei denn, dass die Festsetzung und die Erhebung der Gewerbesteuer im jeweiligen Ort nicht den Gemeinden übertragen worden ist.

Zeugnisausgabe

Netzfund

Auch auf die Gefahr, dass ich hier wieder „Regierungsschelte“ unterstütze, finde ich den Steingart-Beitrag so genial, dass ich ihn unbedingt veröffentlichen muss. sig

Von Gabor Steingart, The Pioneer, Morning Briefing am 2.Dezember 2022.

Auch Freunde können gnadenlos sein, Parteifreunde allemal. SPD-Chef Lars Klingbeil hat der eigenen Regierung für ihr Jahreszeugnis die Note drei plus ausgestellt. Nur befriedigend. Kurz vor ausreichend. Weit weg von sehr gut.

Wie ungerecht ist das denn? Unsere Regierung hat nach 364 Tagen der Rackerei ein deutlich besseres Jahreszeugnis verdient: Das beginnt schon beim Kanzler, dem Musterknaben der rot-grün-gelben Integrationsklasse.

Olaf Scholz wirft das stolze Wort „Zeitenwende“ in die Runde, womit er uns Bürger wie von Zauberhand in Zeitzeugen verwandelt, die nun Teil von etwas sind, das größer ist als wir selbst. Er lobt 100 Milliarden für die Bundeswehr aus, die seine SPD gestern noch aushungern wollte. Respekt! Scholz setzt dazu seine schönste Staatsmänner-Miene auf. Fast möchte man salutieren.

Und dann? Folgt genau nichts, worin in diesem Fall die unfassbare Genialität besteht. Nicht mal eine Patrone wird für die Armee zusätzlich bestellt! Und schweres Gerät für die Ukraine – wie es Selenskyj und seine Berliner Botschafterin Strack-Zimmermann fordern – rollt auch nicht vom Band. Unser Kanzler ist sparsamer als jede schwäbische Hausfrau.

Olaf Scholz ist – und dafür gebührt ihm die Note 1 – die zu Fleisch gewordene Schuldenbremse. Vielleicht besteht die Zeitenwende genau darin, dass man nur noch so tut, als ob man Geld, das man gar nicht hat, ausgibt und in Wahrheit die Taschen, in denen sich nichts befindet, geschlossen hält. Rhetorisches Regieren ist – zumal wir jetzt alle Energie sparen sollen – eine wirklich beeindruckende politische Innovation.

Auch unser Wirtschaftsminister hat sich ein exzellentes Zeugnis redlich verdient. Die Geschwindigkeit, mit der er seine Gasumlage (die den Bürger rund 34 Milliarden Euro kosten sollte) in eine Gaspreisbremse (die den Bürger um 200 Milliarden Euro entlastet) transformiert hat, war atemberaubend.

Überhaupt ist er der David Copperfield des Kabinetts. Er verwandelt die regierungsamtliche PR in Flüssiggas und wieder zurück. Er verzaubert die Journalisten mit seiner Lässigkeit und wirbt beim Kanzler so leidenschaftlich für die Abschaltung der Kernkraftwerke, bis der ihm endlich den Stecker zieht. So funktioniert politischer Wechselstrom.

Gemeinsam arbeiten alle Koalitionäre an einer Mobilitätswende, die diesen Namen wirklich verdient. Denn nur das konsequente Zusammenspiel von porösen Brücken, halb fertigen Autobahnen, nie gebauten Elektrozapfsäulen und einer dysfunktionalen Bahn schafft die Wende hin zum Stillstand aller Verkehre.

Nur so kann die Vision einer stationären Gesellschaft endlich Wirklichkeit werden. Am Ende findet sich der ehedem gestresste Mensch als entschleunigte Couch Potato wieder. Wenn er jetzt noch das für ihn designte Bürgergeld beantragt und endlich seinen Job quittiert, ist er der eigenen Klimaneutralität näher als nahe gerückt. Er verbraucht jetzt kein CO2 mehr, nur noch Kalorien.

Das Schuljahr mit Auszeichnung bestanden hat Professor Karl Lauterbach. Keiner warnt so virtuos wie er. Er lebt für und von der Apokalypse. Mit wildem Augenzucken zieht er die schnurgerade Linie von den Coronaviren über die Affenpocken zur Extremwetter-Situation in Bangladesch und endet beim globalen Krieg ums Wasser, den er unweigerlich kommen sieht. Von der Invasion der Russen in der Ukraine können wir schließlich nicht ewig leben.

Apropos Leben: Das Leben mit Karl ist ein Leben am Limit, aber so ist es gewollt und gewünscht. Er ist die tägliche Irritation, die uns stimuliert. Er ist der zürnende Gott, der seine Blitze bis in die Tagesschau schleudert. Nur dass wir jetzt nicht mehr bis zum Wetterbericht warten müssen.

Auch unsere Verteidigungsministerin ist in ihrer subversiven Art der Kriegsführung nicht zu unterschätzen. Mit 5000 Helmen wollte sie die Ukraine aufrüsten, ohne die dazugehörigen Soldaten oder Waffen mitzuliefern. Die Bundeswehr als Herrenausstatter. Zumindest wird man so nicht Kriegspartei.

Christine Lambrecht ist die wahrscheinlich friedlichste Verteidigungsministerin der Welt, schon weil sie vom Kriegführen so gar nichts versteht. Und auch nicht verstehen will. Erkennbar ist sie ein Hybrid zwischen der Pazifistin Antje Vollmer und Balu dem Bär. Probier’s mal mit Gemütlichkeit.


Bei der Digitalisierung versagt die Regierung, sagen ihre Kritiker. Aber nicht mal das ist wahr. Im Gegenteil: Die Regierung in all ihrer Fürsorglichkeit hält uns die verrückten Neuheiten vom Leibe, die man in Japan, Südkorea oder dem Silicon Valley doch nur erfunden hat, um uns zu quälen.

Das Leben ohne App und Online-Buchung ist ein langer ruhiger Fluss. In den Schulen lebe die ewige Kreidezeit. In den Behörden raschelt nostalgisch das Formular und leise läuft im Hintergrund die Musik von Peter Cornelius: „Der Kaffee ist fertig.“

Nur der noch junge und etwas ungestüme Finanzminister sorgt dafür, dass die Regierung nicht eine 1+ mit Auszeichnung erhält. Seine Mahnung vor zu vielen Schulden und seine ewige Rücksichtnahme auf Besserverdiener und Unternehmer nervt. Ihm fehlt noch die Härte, den gut situierten Bürgern mal so richtig an den Beutel zu fassen. Aber das lernt er auch noch.

Abschließend sollte lobend erwähnt werden, dass diese Regierung sich auch um das Seelenheil ihrer Gegner sorgt. Die Cannabisfreigabe ist ein erster großer Schritt, um die interkulturelle Polarisierung im Lande zu dämpfen. Wer in diesen Tagen nicht halluziniert, ist selber schuld.

Von Gabor Steingart, The Pioneer, Morning Briefing am 2.Dezember 2022.

Hilfe für Kinder mit Atemwegserkrankungen

Gerade in der aktuellen Zeit mit Regen, Nebel und sinkenden Temperaturen sind besonders Kinder mit Erkrankungen der Atemwege in Not. Die bundesweit aktive Arbeitsgemeinschaft Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) e.V. (AAK) bietet Hilfen für Betroffene und deren Angehörige an.

Atemwegserkrankungen im Säuglings- und Kleinkindalter können betroffene Eltern in besonderer Weise ängstigen. Es bestehen gerade beim ersten Kind Unsicherheiten, wie mit den zurzeit gehäuft auftretenden Atemwegserkrankungen angemessen umgegangen werden kann, da meistens noch keine hinlänglichen Erfahrungen vorliegen.

Angst und Unsicherheit können jedoch durch fundiertes vorhandenes Wissen bei den Eltern gemindert werden.

Helfend zur Seite stehende Hilfesysteme und der Austausch unter Eltern mit fachlicher Begleitung. Diese können lindernd und helfend für das Kind und stärkend für die Eltern wirken.

Dem Kind nahestehende Verwandte, wie Großeltern, Verwandte und Freunde können dem „Familiensystem“ kleine entlastende Dienste zukommen lassen. Außerdem können dies vor allem Fachdienste leisten, wie kindermedizinische Notfalleinrichtungen, ambulante Kinderkrankenpflege, die allen „Erwachseneneinrichtungen vorgeschaltet“ sein sollten um bei derlei Krisen den Familien helfend zur Seite stehen zu können.

Die momentan katastrophale Situation in den unterbesetzten, durch eine monetäre Sichtweise herbeigeführte Führung und der Bestand von Kinderkliniken -abteilungen sollte hier Notfallpläne bereithaben, die durch Hilfeeinrichtungen und vorhandene Pläne zumindest aktuell, außerhalb der längst fälligen Abschaffung der Fallpauschalen für Kinder, akut eingerichtet werden sollten.

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) e.V. – gemeinnütziger Verein, Bundesverband · Augustastraße 20, I. Etage · 35745 Herborn · Tel. 02772 9287-0 · Fax 02772 9287-9 · mitmachnetz@aak.de · www.aak.de.

Steuerberatungsbüro informiert

Viele Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt.

Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage durch den Bundesrat erhalten nun auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Energiepreispauschale wird Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen überwiesen. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, ist aber steuerpflichtig. Ob es tatsächlich zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt jedoch von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall ab.

Die Energiepreispauschale kann aber sehr wohl dazu führen, dass für das Jahr 2022 erstmals oder einmalig eine Steuerveranlagung notwendig wird, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Rentners im Jahr 2022 den Grundfreibetrag von 10.347 Euro überschreiten. Im Gesetzgebungsverfahren gab es bereits erste Kritik an der Steuerpflicht der Energiepreispauschale durch die Gewerkschaft der Finanzbeamten, weil die Rentnerpauschale anders als die Pauschale für Erwerbstätige steuersystematisch nicht die Anforderungen an steuerpflichtige Einkünfte erfüllt und damit nicht nur die bereits ausgelasteten Finanzämter weiter belasten, sondern wahrscheinlich auch zu zahlreichen Einsprüchen und Verfassungsbeschwerden führen wird.

Wer mehrere Renten bezieht (z.B. Altersrente und Witwenrente), erhält die Energiepreispauschale für Rentner nur einmal. Hier kommt es also nicht zu einer Vervielfachung des Anspruchs durch mehrere Renten. Die Energiepreispauschale für Rentner ist jedoch unabhängig von der in den meisten Fällen bereits im September ausgezahlten Energiepreispauschale für Erwerbstätige. Diese Zahlungen schließen einander nicht aus, und ein Rentner mit Nebenjob kann daher für beide Pauschalen – insgesamt also für Zahlungen in Höhe von 600 Euro – anspruchsberechtigt sein.

Für weitere Fragen zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 00

Diese Info kam vom

Steuerberater Ralf Hartmann

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Steuerberatungsbüro Ralf Hartmann informiert

Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.

Mit dem kommenden Jahreswechsel sollen die Steuerzahler deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Diesen Plan setzt die Regierungskoalition mit dem Inflationsausgleichsgesetz um, das Bundestag und Bundesrat Anfang November verabschiedet haben. In der parlamentarischen Beratung sind die Entlastungen dabei noch einmal deutlich aufgestockt worden.

Kern des Gesetzes ist der turnusmäßige Ausgleich der kalten Progression und die Anpassung von Grund- und Kinderfreibetrag an die allgemeine Preisentwicklung. Insbesondere beim Kindergeld hat der Bundestag deutlich nachgelegt und die Leistung auf 250 Euro pro Monat ab dem ersten Kind festgelegt. Ursprünglich war für die ersten drei Kinder nur eine Anhebung auf 237 Euro vorgesehen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen durch das finale Inflationsausgleichsgesetz:

  • Grundfreibetrag: Der auch als „steuerfreies Existenzminimum“ bekannte steuerliche Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen. Ursprünglich war für 2023 nur eine Anhebung um 285 Euro und für 2024 um 300 Euro vorgesehen. Die aktuell hohe Inflationsrate hat hier zu einer deutlichen Nachbesserung im Gesetzgebungsverfahren geführt.
  • Steuertarif: Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 62.810 Euro greifen – eine Anhebung um 4.213 Euro im Vergleich zum Vorjahr (2022: ab 58.597 Euro). Für 2024 ist eine weitere Anhebung der Tarifgrenze um 3.951 Euro auf dann 66.761 Euro vorgesehen. Damit wird der Effekt der kalten Progression ausgeglichen. Die soge-nannte „Reichensteuer“ ab 277.836 Euro ist von dieser Anpassung ausgenommen und bleibt in 2023 und 2024 unverändert.
  • Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf 250 Euro pro Monat angehoben. Ab dem vierten Kind gibt es schon jetzt 250 Euro. Für das erste und zweite Kind entspricht das einer Anhebung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro. Durch die erneute Anhebung erhalten Eltern ab 2023 für alle Kinder 250 Euro Kindergeld im Monat – es ist die größte Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik.
  • Kinderfreibetrag: Korrespondierend zur Anhebung des Kindergelds werden auch die Kinderfreibeträge für die Jahre 2022 bis 2024 angehoben, und zwar für 2022 rückwirkend von 2.730 Euro um 80 Euro auf 2.810 Euro. In 2023 steigt der Freibetrag pro Elternteil dann um 202 Euro auf 3.012 Euro und 2024 nochmals um 180 Euro auf 3.192 Euro.
  • Solidaritätszuschlag: Erstmals seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro angehoben (bei Zusammenveranlagung 36.260 Euro statt 33.912 Euro). Die Anpassung des Freibetrags führt dazu, dass weiterhin nur die zehn Prozent der höchsten Einkommen dem Solidaritätszuschlag unterliegen und die Inflation nicht weitere Steuerzahler dem Solidaritätszuschlag unterwirft.
  • Unterhaltshöchstbetrag: Bereits zwei Mal wurde der Grundfreibetrag für dieses Jahr angehoben, ohne dass die sonst übliche korrespondierende Anpassung des Unterhaltshöchstbetrags erfolgt wäre. Dies wird nun nachgeholt und der Unterhalthöchstbetrag für 2022 steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Außerdem wird die Anpassung für die Zukunft automatisiert, indem der Unterhaltshöchstbetrag künftig immer auf den jeweils gültigen Grund-freibetrag verweist.
  • Steuererklärungspflicht: Die Systematik zur Ermittlung der Arbeitslohngrenzen bei der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird angepasst und bezieht sich künftig auf die Summe aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Zusammen mit der Anhebung der steuerlichen Eckwerte soll das Inflationsausgleichsgesetz so auch zu weniger Verwaltungsaufwand führen. In der Entwurfsfassung ging das Ministerium noch von über 270.000 Steuerzahlern aus, für die die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfällt, darunter rund 75.000 Rentner. Durch die aufgestockte Anhebung des Grundfreibetrags dürften diese Zahlen für die finale Fassung noch höher ausfallen.

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