Offener Brief an LDK-Landrat Wolfgang Schuster (SPD)

Sehr geehrter Herr Landrat Schuster,

am 3.5.2022 erhielt ich ein Schreiben Ihrer Behörde (FD 23.1), in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich Betreiber einer Einzelraum-Feuerungsanlage sei. Diese müsse aufgrund ihrer hohen Feinstaubemissionen außer Betrieb genommen oder mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemission nachgerüstet werden.

Gemeint ist der erstklassig gepflegte Holzofen meiner 83-jährigen Großmutter.

Symbolbild.

Man forderte mich auf, meine Entscheidung, was wir nun mit dem Ofen machen wollen, bis zum 30.5.2022 schriftlich mitzuteilen. Ich hoffe, die Tatsache, dass ich mir einige Tage länger Zeit genommen habe, zieht nicht direkt die angedrohte, kostenpflichtige Verfügung nach sich.

Vorsorglich möchte ich schon mal versichern, dass die Oma den Ofen im Juni nicht anfeuern wird.

Die Zeit habe ich mir nicht aus Ignoranz genommen. Sie versetzte mich viel mehr in die Lage, eine sachliche Antwort zu formulieren. Ich gebe nämlich zu: Ihr Schreiben hat mich verärgert.

Da ich nicht davon ausgehe, dass wir die Einzigen sind, die dieser Tage solche Schreiben Ihrer Behörde erhalten, möchte ich nicht nur aus der Perspektive meiner Großmutter argumentieren.

Wir leben in Zeiten einer galoppierenden Inflation, in denen darüber hinaus die Versorgung mit Primärenergie in der Bundesrepublik und der gesamten europäischen Union nicht nur erheblich verteuert, sondern schlichtweg nicht gesichert ist.

In dieser Situation fordern Sie die Menschen nun dazu auf, gut gepflegte und gut funktionierende Heizanlagen außer Betrieb zu setzen. Heizanlage, die zudem mit Primärenergie betrieben werden, die direkt vor ihrer Haustüre steht.

Das ist unverantwortlich.

Die Teuerungsrate lässt vielen Menschen nicht den Spielraum, ihre bestehenden Heizanlagen zu ersetzen oder umzurüsten. Was bleibt, ist eben diese Außerbetriebsetzung.

Damit nehmen Sie den Menschen nicht weniger, als die Sicherheit, im Winter ihre Wohnungen heizen zu können.

Um es ganz deutlich zu sagen: Sie verbieten hier keine Luxus-Kreuzfahrten mit Schadstoff-emittierenden Ozeanriesen. Hier geht es ans Eingemachte.

Ich sehe natürlich ein, dass Sie das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht ignorieren können. Da Sie sich hier jedoch auf die erste Bundesimmissionsschutzverordnung beziehen, habe ich die Hoffnung, dass mit Kreativität und Mut in Ihrer Behörde ein Weg gefunden werden kann, diesen Wahnsinn zu stoppen.

Eine Idee könnte sein, den §22 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung anzuwenden. Dieser ermächtigt die zuständige Behörde, Ausnahmen zuzulassen. Die Merkmale der besonderen Umstände und unbilligen Härten dürften aufgrund der oben kurz angerissenen, aktuelle Lage, nicht nur im Einzelfall, sondern für die Allgemeinheit leicht zu begründen sein. Das könnte auch den dort geforderten Antrag entbehrlich machen.

Sie als Landrat sollten in diesen unsicheren Zeiten Ihren Beitrag dazu leisten, den Menschen die Angst vor dem nächsten Winter zu nehmen, statt diese noch zu schüren.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Pfeiffer

2 Gedanken zu „Offener Brief an LDK-Landrat Wolfgang Schuster (SPD)

  • 10. Juni 2022 um 7:46 Uhr
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    Super geschrieben!
    Wobei ich befürchte das es wenig Umdenken erzeugen wird.
    Es wäre für deutsche Behörden zu einfach, einfach zu handeln.

    Antwort
  • 13. Juni 2022 um 19:45 Uhr
    Permalink

    Vielen Dank für diesen informativen Bericht, hoffentlich wird er oft gelesen und komentiert, da die Schilderung der Sachlage die ganze Tragweite des deutschen Behördenwahnsinns aufzeigt und eine nicht endende Regulierungswut ausweist.
    Unerträglich ist diese alltägliche Gängelung . Am schlimmsten die immerwiederkehrende sofortigen Strafandrohung bei Terminüberschreitung!

    Antwort

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