Unfassbar aber wahr

Ein Einkauf im Norma, der Bäckerei Luckenbach oder ein Besuch des kleinen Restaurants auf der Herborner Bürgermeisterwiese kann teuer zu stehen kommen.

Eine Herbornerin, deren Name gerdaus-welt.de bekannt ist, war zum Einkaufen im Norma und hatte noch in der Bäckereifiliale ein paar Brötchen gekauft. Dass ihre Zeit gemessen, und ihr Besuch in den Geschäften akribisch von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, war ihr nicht bewusst.

Das dicke Ende kam heute per Post. Eine Zahlungsaufforderung wegen Überschreitung der zulässigen Parkzeit wird sie 35, 10 Euro kosten. Wenn sie es geahnt und ein Bekanntengespräch im Laden rigoros abgelehnt hätte, wäre sie vielleicht unter den vorgeschriebenen 90 Minuten geblieben und müsste jetzt nichts zahlen.

 Da die gute Frau Angst hat Ärger zu bekommen, musste ich die persönlichen Daten unkenntlich machen. Ihre Frage nach Datenschutz und das Recht auf das eigene Bild will sie auch nicht weiter verfolgen.

Fakt ist, dass sie bei Norma in Herborn, der Bäckerei und in dem Restaurant auf der Bürgermeisterwiese nicht mehr erscheinen wird. So viel Geld habe sie nicht, der Einkauf sei schon teuer genug gewesen. Man muss sich fragen wo da die Kundenfreundlichkeit bleibt oder will man durch dieses Verhalten seitens der Geschäftsführung zusätzliche Einkommensquellen akquirieren. sig

Ein Gedanke zu „Unfassbar aber wahr

  • 8. November 2024 um 16:03 Uhr
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    Leider werden die Methoden immer rigoroser, mit denen Eigentümer von privaten Parkflächen bevorzugt die großen Handelsketten vermeintliche „Falschparker“ zur Kasse bitten wollen.
    Im Rhein-Main-Gebiet ist das schon Alltag, jetzt greift es wohl auch in Herborn um sich. Das „lukrative Geschäft“ ist rechtlich sehr umstritten, zumal sich diese „Inkasso-Firmen“ nicht scheuen auch für private Hauseigentümer tätig zu werden, wenn man vermeintlich die Einfahrt blockiert. Natürlich kann man juristisch wehren, das ist aber mit viel Ärger und dem Kostenrisiko verbunden, weil es noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Teilweise erstatten die Rechtsschutzversicherung lieber den geforderten Betrag, anstelle der juristischen Auseinandersetzung mit dem Argument, das sei wirtschaftlicher. Da hilft nur eins, das Verhalten der Handelsketten anprangern und sie boykottieren.

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