WfH bleibt im Hinterthal am Ball

  • Die Bürgerinitiative „Wir für Herborn“ (WfH) lässt nicht locker. Die Bebauungspläne für das Hinterthal sind Gegenstand weiterer Stellungnahmen und Erörterungen vieler Herborner Bürger sowie unmittelbar Betroffener.
  • Die WfH, ein überparteilicher, außerparlamentarischer Zusammenschluss von Menschen dieser Stadt, die sich um die Stadtentwicklung und das Zusammenleben der Bürger sorgen, versuchen alle Interessengruppen in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Den nachfolgenden Schriftverkehr übernehme ich unkommentiert auf Wunsch der Initiatoren hier in gerdaus Welt.de. sig
Das geplante Baugebiet im Herborner Hinterthal

Liebe Freunde, 
hier weitere Stellungnahmen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Hinterthal von den Anwohnern und dem BUND Ortsverband Herborn-Sinn-Driedorf-Mittenaar zur Kenntnis. 
Die Stellungnahmen der Anwohner und der Initiative haben wir auf der Homepage unter „Aktuelles“ veröffentlicht:http://www.bürger-für-herborn.de/?page_id=253 

Man darf gespannt sein, ob und in welchen Umfang die Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.


Ronald Lommel und Hans-Dieter Wieden
http://www.Wir-für-Herborn.deE-Mail: buergerherborn2051@aol.com
02772 5726555 (Lommel) – 02772 40674 (Wieden)

Stellungnahme WfH

Anwohner des Hinterthals und der angrenzenden Straßen
An den Magistrat
der Stadt Herborn
Hauptstraße 39
35745 Herborn
per Mail an info@herborn.de, Bürgermeisterin Fr. Gronau, Fraktionsvorsitzende der Herborner
Stadtverordnetenversammlung
Herborn, 30. September 2021
Stellungnahme zum Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von dem Bauvorhaben der Firma Helm im Hinterthal betroffene Nachbarschaft und Anwohner der angrenzenden Straßen nehmen zu der beabsichtigten 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ wie folgt Stellung:
Wir sind der Auffassung, dass das Maß einer baulichen Nutzung des Grundstücks Flur 27, Flurstücke 8/1, 10/1 (tlw.), 11/1, 13/3, 13/11, 13/12, 151/3 und 222/9 13/7, mit insgesamt 13 Mehrfamilienhäusern und zwei Boardinghäusern mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. einem Staffelgeschoss, in Summe ca. 220 Wohnungen, die bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen überschreitet.
Bauvorhaben und diesen zu Grunde liegende Bebauungspläne müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs (§ 1) messen lassen. Danach sollen Bauleitpläne eine
nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Belange gewährleisten. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Gestaltung des Ortsbildes. Die jeweilige Kommune hat es nicht in der Hand, vorhandene Bebauungspläne frei zu ändern, vielmehr sind der Planungshoheit gesetzliche Grenzen gesetzt. In der
verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Begriff einer „erdrückenden Wirkung“ entwickelt worden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder
seine massive Gestaltung Nachbargrundstücke in besonderer Weise unangemessen benachteiligt.
Hieraus leitet sich der Kernpunkt unserer Beanstandung ab. Die von der Firma Helm geplanten
Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. jeweils einem Staffelgeschoss hätten unzweifelhaft für die Nachbarschaft eine derart erdrückende Wirkung, dass eine besonders unangemessene Benachteiligung der Nachbarschaft offensichtlich ist.
Der Bereich Hinterthal in Herborn hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich verändert. So findet eine gewerbliche Nutzung praktisch nicht mehr statt und das Hinterthal ist heute (abgesehen von der Tierarztpraxis) ein reines Wohngebiet mit weit überwiegend Einfamilienhäusern. Direkt angrenzend zum geplanten Bauvorhaben der Firma Helm sollen überdies drei
Mehrfamilienhäuser der GBS entstehen. Für das GBS-Vorhaben wurde erst in diesem Jahr die

Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ verabschiedet. Betroffen von dieser Änderung
ist das Grundstück Flur 27, Flurstück 13/7. Im Rahmen dieser Änderung wurde die Anzahl der
Vollgeschosse für die geplanten GBS-Gebäude auf vier begrenzt und die maximale Gebäudehöhe auf 13m festgesetzt. Bereits die geplanten GBS-Gebäude übersteigen damit hinsichtlich
der Vollgeschosse die überwiegende Bebauung im Hinterthal. Die von der Firma Helm geplanten Gebäude würden die für das GBS-Vorhaben maximal mögliche Gebäudehöhe aber noch
einmal um mindestens bis zu 5m übersteigen (bei gleichzeitig noch deutlich dichterer Bebau-
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ung). Gemessen an den vorhandenen wie auch noch geplanten Gebäuden im Hinterthal ist
damit festzustellen, dass das geplante Helm-Bauvorhaben unzweifelhaft mit einer angemessenen Gestaltung des Stadtbildes nicht mehr in Einklang zu bringen ist und für die Anwohner eine
erdrückende Wirkung hätte.
Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Bebauung in der an den östlichen Bereich des Planungsgebietes angrenzenden Austraße. Von der Kreuzung am Amtsgericht bis zur
Einmündung Hinterthal stehen in der Austraße beiderseits der Straße insgesamt 29 Häuser,
davon 3 mit 2 Geschossen, 21 mit 2 ½ Geschossen (jeweils 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss oder Mansardengeschoss), 4 mit 3 ½ Geschossen und 1 mit 5 Geschossen.
Die Austraße wird damit ganz überwiegend von Häusern mit 2 ½ Geschossen (21 von 29) geprägt. Insbesondere die an der Ostseite des Plangebietes direkt angrenzenden Häuser weisen
maximal zwei Vollgeschosse auf. Damit wird auch gemessen an den vorhandenen Gebäuden in
der Austraße deutlich, dass die von der Firma Helm geplanten Gebäude mit vier bzw. fünf Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und insgesamt 220 Wohnungen unzweifelhaft eine erdrückende Wirkung hätten.
In der Begründung zum Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ von dem
Planungsbüro Koch wird auch kein tragfähiges und nachvollziehbares Argument für die geplanten Gebäudehöhen von 15m (vier Vollgeschosse + Staffelgeschoss) bzw. 18m (fünf Vollgeschosse + Staffelgeschosse) genannt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben der Firma Helm keine Elemente eines sozialen Wohnungsbaus umfasst. Reine
wirtschaftliche Interessen des Investors sind im Rahmen einer Abwägung nicht über bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu beachtenden Grenzen zu stellen bzw. begründen
nicht, die offensichtliche Beeinträchtigung des Ortsbildes.
Wir fordern daher, eine Anpassung des Bauvorhabens und damit verbunden der geplanten Änderungen am Bebauungsplan „Hinterthal“ dahingehend, dass eine Einfügung des Vorhabens in
das Ortsbild sichergestellt wird. Unser Vorschlag für eine entsprechende Anpassung ist der
Verzicht auf die geplanten Staffelgeschosse für die einzelnen Gebäude, d.h. für das Gebiet
MU2 in der direkten Nachbarschaftsbebauung wird eine Gebäudehöhe von ca. 12m (bzw. vier
Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) und für das Gebiet MU1 eine Gebäudehöhe
von ca. 15m (bzw. fünf Vollgeschosse ohne zusätzliches Staffelgeschoss) festgesetzt. In der
direkten Nachbarschaftsbebauung würden sich damit die geplanten Gebäude an der Gebäudehöhe der GBS-Häuser orientieren und diese nicht noch zusätzlich übersteigen. Neben der verbesserten Einfügung der Gebäude in das Ortsbild würde mit dem Verzicht auf die Staffelgeschosse auch die für die Begrünung und Errichtung von Solaranlagen, die auch wesentliche
Forderungen der Stadt an das Vorhaben darstellen, verfügbare Dachfläche deutlich vergrößert
und damit ihr Nutzungsgrad deutlich gesteigert.
Unabhängig von der Beeinträchtigung des Ortbildes durch das geplante Ausmaß der Bebauung
sehen wir auch grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehende Infrastruktur angesichts der hohen Zahl an geplanten Wohnungen und damit verbunden des möglichen Zuzugs von Bewohnern in das Stadtgebiet als nicht ausreichend geklärt an. Dies betrifft
insbesondere offene Fragen hinsichtlich des Verkehrskonzeptes. Ein Thema ist hierbei die Regelung der Ein- und Ausfahrt für das geplante Parkhaus, welches auch schon im Bauausschuss
diskutiert wurde. Daneben sehen wir auch die zusätzliche Verkehrsbelastung für die Austraße
noch nicht hinreichend gewürdigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben dem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen durch das Helm-Bauvorhaben auch die geplanten 60 GBS-Wohnungen zu
einer weiteren Belastung für die Austraße führen werden. Für die Beschlussfassung zur 5. Änderung des Bebauungsplans sehen wir ein neues Verkehrsgutachten als erforderlich an. Als
Grundlage sind Verkehrszählungen an mehreren Wochentagen sowohl in der Westerwaldstraße als auch der Austraße durchzuführen. Diese müssen an Schultagen und mindesten an einem Freitag erfolgen, um die durch den Wochenmarkt verursachten Verkehrsbelastungen zu
berücksichtigen.
Ferner würden wir es begrüßen, wenn die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Installation
von Solaranlagen auf den Dachflächen der geplanten Gebäude, die Errichtung von Spielgerä-
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ten auf dem Gelände sowie die Begrünung des Geländes konkreter vorgegeben und verbindlich
geregelt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die genannten Maßnahmen
als wesentliche Forderungen der Stadt für die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben genannt wurden. Gemäß dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird
lediglich die Installation von Solaranlagen und die Errichtung von Spielgeräten (für unterschiedliche Altersgruppen) gefordert, Art und Umfang liegen aber demnach allein im Ermessen der
Firma Helm. Hier ist zu befürchten, dass die Umsetzung der Anforderungen nach dem Minimalprinzip erfolgen und die Interessen der Stadt nicht ausreichend befriedigt werden. Hinsichtlich
der Begrünung schlagen wir vor, die Vorgaben dahingehend zu erweitern, dass eine Art Grüngürtel durch Baumbepflanzung um das Gelände bzw. insbesondere zur nachbarschaftlichen
Bebauung angelegt wird, um so eine optische Aufwertung für das Gelände zu erreichen und
damit auch eine verbesserte Einfügung in das Ortsbild. Aus unserer Sicht sollte vor Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma
Helm geschlossen werden, in dem genaue Regelungen hinsichtlich der Umsetzung der im Bebauungsplan genannten Anforderungen festgehalten werden.
Abschließend möchten wir auf § 1 Abs. 7 BauGB verweisen, der besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen sind. Entsprechende Abwägung sehen wir bei dem vorliegenden Entwurf
zur Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“ als nicht ausreichend gegeben an und fordern
daher Anpassungen unter Berücksichtigung der von uns aufgeführten Punkte.
Für einen weiteren Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bertolt und Carolin Dintelmann Hinterthal 6c
Gerd-Walter und Anni Löb Am Birkenhof 6
Inge und Karl Binder Am Birkenhof 4
Dr. Joachim und Cornelia Cigan Am Birkenhof 3
Frank Dalwigk Austraße 17
Familie Krüger-Zechlin Austraße 20
Swen und Ursula Reuter Austraße 21
Sandra Weil Austraße 28
Sibylle Cunz-Barnusch und Klaus Barnusch Hinterthal 1a
Kathrin Cunz-Baumann und Alexander Cunz Ringofenstraße 9
Alexander und Kerstin Schüler Hinterthal 14

Stellungnahme BUND

An den Magistrat der Stadt Herborn
Hauptstraße 39
35745 Herborn
per Mail an Info@herborn.de

Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn, Kernstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterthal“, Stadt Herborn,
Kernstadt, nehmen wir im Namen des Landesverbands Hessen des BUND form- und fristgerecht
folgendermaßen Stellung:
Grundsätzlich befürworten wir die Bebauung des obigen Geländes sehr. Wir halten es für sinnvoll,
dass ein versiegeltes Gelände vorrangig vor neuen Freiflächen bebaut wird. Wir sehen zudem die
Notwendigkeit, im Gegensatz zu früheren Zeiten eher in die Höhe als in die Breite zu bauen.
Beim aktuellen Bauvorhaben fehlt uns allerdings bezüglich Baudichte und Höhe der Gebäude eine
gutachterliche Aussage zu möglichen Auswirkungen veränderter Luftleitbahnen, Frischluftzufuhr und
Aufheizung des Geländes.
Dies ist nachzuholen.
Die Verkehrszählung erfolgte zu einer Zeit, als coronabedingt der Einzelhandel deutlich weniger
Kunden hatte, das Gymnasium nicht im Präsenzunterricht war, viele Menschen im Homeoffice
arbeiteten, die Vitosklinik Ambulanzpatienten nur sehr reduziert behandelte…., kurz zu einer Zeit, die
mit dem realistischen Verkehrsaufkommen in „normalen Zeiten“ nicht verglichen werden kann.
Eine erneute Verkehrszählung ist notwendig, um das tatsächlich zu erwartende Aufkommen
einschätzen zu können.
Die Absicht, die Freiflächen zu begrünen, ist aus unserer Sicht lobenswert. Die Erfahrung lehrt uns
allerdings, dass fast nie so begrünt wird, wie es in der Vorgabe steht. Ein englischer Rasen,
aufgelockert durch einige wenige Bäumchen oder Büsche/Hecken ist ökologisch sicher nicht das, was
eigentlich gepflanzt werden sollte. Daher empfehlen wir, schriftlich und vertraglich festzulegen, wo,
welche und wie viele heimische Pflanzen und Gehölze gepflanzt werden sollen. Auch Bereiche mit
insektenfreundlichen Stauden und Blühwiesen sollten darin explizit aufgelistet werden.
Die verbindliche Planung durch eine Öko-Landschaftsgärtnerei sollte dabei vorgeschrieben werden.
Herborn, den 28.09.2021
Annette Jakobi

2 Gedanken zu „WfH bleibt im Hinterthal am Ball

  • 1. Oktober 2021 um 17:04 Uhr
    Permalink

    Lieber Siggi, herzlichen Dank, dass Du auch im Urlaub über die Anliegen unserer Initiative „Wir für Herborn“ berichtest. Am 25. September 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans im Hinterthal bekannt gemacht. Am gleichen Tag fand ein Treffen der Initiative mit den betroffenen Anwohnern vor Ort statt. Auch die CDU, FWG und SPD Fraktionen und der Vorsitzende des Bauauschusses waren vertreten. Weil die Frist für Stellungnahmen vom 28.09 bis 1.10.2021 knapp bemessen war, wurde im Nachgang das weitere Vorgehen mit den Sprechern der Anwohner abgestimmt. Insgesamt liegen mir bereits vier Einwendungen vor. Neben den hier zitierten der Anwohner und des BUND hat auch der Arbeitskreis Allergiekrankes Kind (AAK) Widerspruch erhoben und sich eine weitere fundierte Begründung zu gesundheitlichen Fragen aber auch zur Beachtung der Kinderechtskonvention, die in nationales Recht für alle Behörden bindend umgesetzt wurde, vorbehalten. Hiernach muss bei jeder Entscheidung die Recht der Kinder beachtet und die Kinder in altersgemäßer Form gehört werden. Was die Kinder von dem Bauvorhaben illustrieren die Bilder, die Frau Stock (AAK) und ich aufgenommen. Bilder sagen mehr als Worte! Ich sende sie Dir gleich per Mail mit der Bitte, sie bei Gelegenheit in Deinem Block zu veröffentlichen.
    Ich wünsche Dir weiter einen schöne Urlaub und eine gute Heimreise.

    Herzliche Grüße
    Hans-Dieter

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