Wer alte, saubere und gebrauchsfähige Kleider besitzt und sie los werden möchte, hat es nicht leicht. Während noch vor einiger Zeit das Geschäft mit den Altkleidercontainer brummte und die einschlägigen Unternehmen sich teils in die Haare bekamen, weil sie unbedingt die Container voll haben wollten, sieht das heute anders aus.
Die Container sind weg und die wenigen verbliebenen voll bis zum Anschlag. Direkt daneben häufen sich die Kleiderberge und es sieht aus wie in einem Entwicklungsland. Die Bürger finden beides nicht besonders toll und die Touristen, die die Stadt besuchen, sicher auch nicht.

Neues aus dem Rathaus Herborn
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Nach unserem Beitrag zu Altkleidercontainern gab es bei einigen Followern noch Verunsicherung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie richtet sich in Deutschland an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – bei uns ist das die Abfallwirtschaft Lahn-Dill.
Deshalb eine Information von der Internetseite der Abfallwirtschaft: „Stark verschmutzte und nasse Textilien, Lumpen und Putzlappen eignen sich weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling, weshalb sie weiterhin in den Restabfall gehören.“ Zudem wird darum gebeten, „nur saubere, trockene und möglichst gebrauchsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien in die Altkleidercontainer zu werfen, um das bewährte Sammelsystem für Alttextilien im Lahn-Dill-Kreis nicht zu gefährden. Rund 300 Altkleidercontainer […] stehen kreisweit für die getrennte Erfassung von Alttextilien zur Verfügung.“
Im Klartext heißt das, wer Altkleider hat und weiß nicht wohin damit, klappert am besten das Kreisgebiet in der Hoffnung ab, noch irgendwo einen Platz für seine Plünnen in einem Container zu finden. Zum Glück ist das jedoch nicht der Königsweg.
Was sagt denn der Gesetzgeber dazu?
Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Diese neue Pflicht richtet sich in Deutschland an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Für die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ändert sich in der Praxis nichts.
Das hört sich alles ganz toll an. Leider kann der Altkleiderbesitzer auch damit wenig anfangen. Er weiß immer noch nicht, was er machen soll, um seine Kleider loszuwerden.
LDK-Abfallwirtschaft schließt Lücke
Lahn-Dill-Kreis
Vielleicht helfen die Informationen, die der Lahn-Dill-Kreis herausgegeben hat, weiter. Wer es gewohnt war, gebrauchte Textilien und Schuhe über die Altkleidercontainer z.B. des Deutschen Roten Kreuzes zu entsorgen, wird sich im Lahn-Dill-Kreis auf neue Entsorgungswege einstellen müssen. Denn die meisten der ca. 220 Sammelcontainer der Wohlfahrtsverbände werden bis Jahresende abgezogen. Als Ersatz stellt die Abfallwirtschaft Lahn-Dill auf allen Wertstoffhöfen eigene Sammelbehälter auf.
Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill als öffentlicher Entsorgungsträger übernimmt einen Großteil der Einsammlung und Verwertung der Materialien. Dazu hat sie kreisweit 21 Wertstoffhöfe (außer Stadt Wetzlar) mit Sammelbehältern ausgestattet, die zu den bekannten Öffnungszeiten kostenfrei von den Bürgern des Lahn-Dill-Kreises genutzt werden können. Angenommen werden Alttextilien-Mengen bis zu einem Kubikmeter pro Öffnungstag und Anlieferer.
Wertstoffhof Herborn
Wertstoffhof Herborn
Stadion
Rehbergring
35745 Herborn
Kontakt Wertstoffhof Herborn
Abfalltelefon 06441 407-1818
Öffnungszeiten: Samstags von 8-13 Uhr
Im Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Abfallwirtschaft des Lahn-Dill-Kreises wurden die von mir recherchierten Angaben bestätigt. Es stehen nach ihrer Information 5 Behälter in Herborn zur Verfügung. Wenn sie jedoch zum Zeitpunkt der Anlieferung voll seien, hätte man Pech gehabt. sig/Foto: Gerdau