Kommentar
von Siegfried Gerdau
Lebensmittelpreise steigen Tag für Tag, an den Tankstellen sieht es nicht anders aus. Die Wohnungs-Mieten sind für Normalverbraucher kaum noch zu stemmen. Das gilt auch für die Nebenkosten. Während große und kleine Unternehmen die Segel streichen, werden Durchhalteparolen ausgegeben, Kritiker die auf die die dramatischen Folgen hinweisen, verunglimpft und ächtet man.
Die „Staatslenker“ sehen das alles nicht so eng und werfen mit dem Geld um sich, welches immer weniger Steuerzahler mühsam verdienen müssen. Das „Universalrezept“ für die Bewältigung der daraus resultierenden schwierigen Situationen sind Steuererhöhungen. Zugegeben es wird immer schwerer noch etwas zum Besteuern zu finden. Es gibt ja kaum etwas was nicht schon besteuert wäre. Also geht man in die Bereiche, die noch abzugraben sind. Der einfache Bürger merkt es nicht oder will von alledem nichts mehr wissen und wundert sich aber dann beim Griff in die Tasche, dass nichts mehr drin ist.
Das System bröckelt im Gesundheitsbereich schon geraume Zeit. Keiner sagt ehrlich woran es liegt und außer, dass die Alten immer älter werden und die Kassen mit ihrer „ausufernden Existenz“ belasten, hört man nichts. Kaum ein Wort von immer weniger Einzahlern und dem immer größer werdenden Heer der Nutznießer. Die Leistungen für die, die das Gesundheitssystem mühsam mit ihren Beiträgen am Leben halten, werden daher immer mehr eingeschränkt. Wer motzt wird der Undankbarkeit bezichtigt.
Beim Betrachten der Milliardensummen, mit denen Deutschland jährlich die Welt beglückt, könnte man auf den Gedanken kommen hier einfach zu bremsen und das Geld im Lande zu lassen. Kommt man aber nicht. Näher liegt da die Überlegung erneuter Aderlässe fürs steuer-und Kassenbeiträge zahlende Wahlvolk.
Aktuell können Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Diese Regelung ist in §10 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) verankert und gilt als zentraler Bestandteil des Systems.……und das wird sich ändern!

Inzwischen wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz offiziell verkündet und erschien am 29. Juli im Bundesgesetzblatt. Einzelne Regelungen sind bereits in Kraft, der Beitragszuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner greift jedoch erst ab dem 1. Januar 2028

Beitragsfreie Mitversicherung ist Geschichte
Zu den beschlossenen Änderungen gehört unter anderem die beitragsfreien Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner. Die Bundesregierung will diese bislang kostenlose Leistung in vielen Fällen durch die Verpflichtung zu ersetzen, dass das hauptversicherte Mitglied einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen zahlt. Dies würde bei einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro einen Zuschlag von 75 Euro im Monat beziehungsweise 900 Euro im Jahr betragen.
16,3 Milliarden Euro 2027 und bis zu 38,1 Milliarden Euro 2030, sind die geschätzten Summen, die für die Kassen dann vielleicht zur Verfügung stünden. Ein(kein) Trostpflaster: Der beschlossene Zuschlag für familienversicherte Ehe- und Lebenspartner soll erst ab 2028 wirksam werden.