Manchmal scheint es tatsächlich so. Ob beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr, vor dem Überholen oder einfach nur beim Abbiegen, es blinkt kaum noch jemand. Vom Anfahren am Fahrbahnrand will ich gar nicht erst reden. Dabei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau festgelegt, wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden muss. Laut § 9 Abs. 1 S. 1 StVO gilt unter anderem Folgendes:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Wer abbiegen will muss also kurz vorher den Blinker betätigen. Des Weiteren muss geblinkt werden, wenn man Wenden oder beim Rückwärtsfahren abbiegen möchte.
Was viele Fahrer vernachlässigen: Auch bei einer abknickenden Vorfahrt ist der Blinker zu setzen. Das gilt sowohl, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt als auch wenn man die vorfahrtberechtigte Straße verlassen und dabei nach rechts oder links abbiegen will.
Früher war der Tiger noch im Tank. Heute sitzt er oder sie nicht selten am Steuer.
Eigentlich alles ganz einfach und lernen tut man es sogar schon in der Fahrschule. Warum hält sich denn um Gottes Willen kaum jemand daran? Liegt es an dem besonderen Kick, dass man vielleicht einem anderen Verkehrsteilnehmer zu einem Blechschaden oder mehr verhilft? Ist es besonders männlich oder fraulich zu demonstrieren was man für ein toller Typ ist, der sich locker über Gesetzesvorschriften hinwegsetzt? Oder ist es die Verwirklichung des geheimen Wunsches ein Outlaw zu sein? Auf jeden Fall ist es wenig sozial und im Falle eines Unfalls auch noch ziemlich teuer. Also bitte blinkt. Es ist doch nur eine Fingerbewegung. Der Nachfolgende wird es euch danken. sig/Foto: Gerdau