Ein Gesetz, das in Deutschland so nicht vorstellbar ist, geht am 16. Juli 2026 im Königreich Schweden an den Start. Während bei uns im Land sogar Verbrecher ein Recht auf Alimentierung haben, zeigen die Schweden, aber auch die sozialdemokratisch regierten Dänen, mittlerweile klare Kante.
Schweden verschärft Migrationspolitik: Neues „Wohlverhaltensgesetz“ und Meldepflicht beschlossen
Das schwedische Parlament hat zwei weitreichende Gesetze verabschiedet, die den Kurs gegenüber Migranten deutlich verschärfen. Laut einem Bericht des britischen Guardian betreffen die Maßnahmen ausschließlich Nicht‑EU‑Bürger und sollen ab 13. Juli 2026 in Kraft treten.
„Good Behaviour Law“ – Aufenthaltsrecht an Verhalten geknüpft
Das sogenannte „Wohlverhaltensgesetz“ erlaubt es der schwedischen Migrationsbehörde künftig, Aufenthaltsgenehmigungen zu entziehen, wenn Personen ein „schlechtes Verhalten“ zeigen. Der Begriff ist unscharf definiert, was Kritiker als problematisch einstufen.
Beispiele für Verhalten, das zur Ausweisung führen kann:
- Nichtbefolgen von Gesetzen, Vorschriften oder Behördenentscheidungen
- Hohe oder unbezahlte Schulden
- Schwarzarbeit
- Sozialleistungsbetrug
- Verbindungen zu extremistischen Gruppen
- Allgemein „unredliche Lebensführung“ oder Sicherheitsrisiken
Das Gesetz gilt auch rückwirkend für viele bereits im Land lebende Migranten.
Migrationsminister Johan Forssell sagte dazu:
„Wer sich nicht bemüht, das Richtige zu tun, sollte nicht damit rechnen können, bleiben zu dürfen.“