Arabische Clans beherrschen mit tausenden Mitglieder die Berliner Unterwelt. Auch in Frankfurt, Bremen und Essen dominieren libanesisch-kurdische Großfamilien die „Geschäfte“ mit Raub, Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Prostitution und Geldwäsche. Mittlerweile sind die kriminellen Clans so stark, dass sie zum Angriff auf die Staatsgewalt übergehen. Sie versuchen, Familienmitglieder bei der Berliner Polizei einzuschleusen, suchen Konfrontation mit Justiz und Jugendämtern und machen Stadtteile zu No-Go-Areas. So oder ähnlich steht es auf der Rückseite eines nicht mehr ganz neuen Buches.
Der Migrationsforscher Ralph Ghadban macht das erschreckende Phänomen sichtbar. Er erklärt, woher die Clans kommen und wie sie sich entwickelt haben. Er benennt die Fehler in der Integrationsarbeit und warnt davor, dass neue Einwanderer ebenfalls Clan-Strukturen ausbilden und Banden unsere Städte terrorisieren. Ein kenntnisreiches und Augen öffnendes Buch. Quelle: Bücher.de
Mehr zufällig als beabsichtigt, stieß ich auf das vorliegende Buch. Da das Thema aktueller ist denn je, griff ich zu und habe es mittlerweile ausgelesen. Zugegeben, es ist sicher keine leichte Kost, aber das Thema und die damit verknüpften Geschehnisse direkt vor unserer Haustür ist es ja auch nicht.
Die Entwicklung mafiaähnlicher Strukturen, die man sonst eher süditalienischen Provinzen zuordnet, werden seit vielen Jahren eher mit geringem Interesse beachtet. Auch die „Normal-Bevölkerung“ besonders in den Problemstädten oder Bezirken nehmen sie mit einer Mischung von Angst, Gleichgültigkeit und oft als unaufhaltsames Schicksal hin.
Ralph Ghadban, Kenner besonders der Berliner Szene, geht einen anderen Weg. Er taucht in seinen Büchern, besonders dem vorliegenden, tief in die Abgründe, des für uns meist unverständlichen Geflechts aus familiären Bindungen, verbrecherischer Normalität und der täglichen Gewalt. Sehr intensiv versucht er seinen Lesern den Aufbau arabischer Familien nahezubringen und benutzt dabei teilweise deutliche Worte.
Der erste Teil des Buches befasst sich mit den archaischen Strukturen dieser Familie und deren Transformation mitten in unsere moderne Gesellschaft. Er beleuchtet besonders die Ursprungsgegenden aus denen diese stammen. Ghadban, selber Libanese, weiß genau wo die Sippen ursprünglich verortet sind und ist damit deutschen Behörden um Längen voraus. Auf den fast 300 Buchseiten geht es eher nicht spannend zu, doch wer wissen will, warum denn diese stark befestigten Clanstrukturen als unzerstörbare Parallelgesellschaften so gefährlich für unsere Demokratie sind, sollte sich auch durch die hoch wissenschaftliche ersten 150 Seiten durchkämpfen.
„Die Religiosität ist bei den Stämmen oberflächlich und ein moralisches Empfinden nach unserem Verständnis existiert bei ihnen nicht“, schreibt der Autor im 1. Kapitel seines Buchs über die einstigen Nomadenstämme.
Den ehemaligen Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky zitiert er zu den heutigen jugendlichen Gewalttätern viele Generationen später: „Mitleid und Empathie für ihre Opfer ist etwas, was sie nicht kennen. Ghadban zitiert weiter. „Der Begriff Humanität existiert bei den Mhallami (aus der Türkei in den Libanon ausgewanderter Volksstamm) nicht, daher können sie auch kein inhumanes Verhalten feststellen.“
Themen wie Blutrache, die Scharia, und Zwangsheirat greift Ralph Ghadban ebenso beherzt auf, wie die organisierte Kriminalität mit Mord, Raubüberfällen und Menschen- Entführungen. Rauschgifthandel, Schutzgelderpressung und Prostitution bezeichnet er ebenso als feste Standbeine in den Clanstrukturen, wie die Alimentation durch den deutschen Staat.
„Der deutsche Staat interessiert mich nicht. Wir haben unsere eigenen Gesetze“, zitiert er einen jungen Kokain-Dealer. Auch dass der Islam nicht nur eine Religion sei, sondern zugleich eine politische Herrschaft und ein Rechtssystem. Während Europa sich mit der Aufklärung und der Modere kulturell verändert und weiterentwickelt habe, behielt die islamische Welt die Grundzüge ihrer Kultur weitgehend bei.
Diese eher pauschalen Aussagen bleiben in gewissen Kreisen ebenso wenig unwidersprochen, wie in der islamischen Welt. Der Autor steht mittlerweile unter Polizeischutz und hat bereits mehrere Morddrohungen erhalten. Ralph Ghadban, dem man nun keine Nähe zu rechten Kreisen vorwerfen kann, schreibt in seinem Schlusswort: „Das Vakuum (der untätigen Gesellschaft d.Red.) verdanken wir der Multikulti-Ideologie. Sie stellt die größte Bedrohung unserer Rechtsordnung dar und untergräbt systematisch unser Wertesystem.“
Ich kann das Buch jedem, dem etwas an unserer demokratischen Grundordnung liegt, dringend zu Lektüre empfehlen. Um ausreichend differenzieren zu können, ist eine gute Portion Wissen sehr gut dazu geeignet und genau dies vermittelt das Buch „Arabische Clans“ von Ralph Ghadban im Ullstein- Verlag. ISBN-Nummer: 978-3-548-06087-3. sig
Benita von Wendt hat 5 Jahre Grafik-Design in Paris studiert und arbeitet seit 1995 als freischaffende Künstlerin. Neben der Malerei gestaltet Frau von Wendt auch erfolgreich Grafiken, Skulpturen und Fotografien. Ihre Werke wurden bereits deutschlandweit ausgestellt. Sie lebt und arbeitet in Breitscheid.
Benita von Wendt
Mehr Infos zu Künstlerin finden Sie unter www.benita-von-wendt.de
Die Gemeinde Breitscheid veranstaltet nun einen Acrylmalkurs mit der Künstlerin für interessierte Anfänger und Fortgeschrittene während insgesamt 12 Terminen. Zum Kursbeginn am 22.08.2021 findet zunächst eine Exkursion in der Umgebung statt. Das Thema dieses Malkurses sollte sich mit der Gemeinde Breitscheid verknüpfen lassen. Es können Landschaftsbilder oder das Dorfleben gemalt werden. Wir möchten, dass sich die Teilnehmer mit der Schönheit ihrer Heimat auseinandersetzen, gleichzeitig sollen jegliche Kulturen und Menschen unterschiedlichen Alters zusammenfinden. Teilnehmen können natürlich auch Personen, die nicht in der Gemeinde Breitscheid wohnen. Der Kostenbeitrag für Malutensilien beträgt 20 EUR pro Person.
Fragen rund um die Malerei mit Acryl können Sie im Vorfeld direkt mit Benita von Wendt unter Mobiltelefon 0151 20 100 344 klären.
Anmeldungen nimmt das Kulturbüro der Gemeinde Breitscheid ab sofort unter der Telefonnummer 02777 91 33 21 oder per Mail an veranstaltungen@gemeinde-breitscheid.de
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 13.08.2021. Der Acrylmalkurs beginnt am 22.08.2021 mit einer Exkursion. Ab dem25.08.2021 finden 11 Doppelstunden mittwochs in der Zeit von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr in Erdbach statt. Der Malkurs wird im Rahmen der LandKulturPerlen-Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen in Zusammenarbeit mit dem HMWK und der Gemeinde Breitscheid gefördert.
In einer neunstündigen Marathonsitzung wurde am Mittwoch gegen einen Landwirt und Kfz-Meister aus einer Westerwaldgemeinde vor dem Amtsgericht in Dillenburg verhandelt. Der Vorwurf gegen den 64-Jährigen: Unsachgemäßer Umgang mit seinen Rindern, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, mehrfaches Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Unfall mit anschließender Fahrerflucht und Beleidigung. Richterin Katrin Schmidt hatte einige Mühe Licht in das Geflecht von Lüge und Halbwahrheiten zu bringen. Neben 15 Zeugen waren auch eine sachverständige Pathologin vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, sowie eine Amtsveterinärin aus Herborn geladen. Der Angeklagte wurde von zwei Rechtsanwälten vertreten.
Das schon etwas ältere Foto vom Anwesen des Angeklagten liegt auch dem Herborner Veterinäramt vor, war aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Foto: privat
In Anbetracht der umfangreichen und sehr gründlichen Beweisaufnahme durch die Vorsitzende zog sich das Verfahren über den ganzen Tag hin, ohne letztlich zum Abschluss zu kommen. Die Plädoyers und die anschließende Urteilsverkündung sollen am 26. Juli 2021 ab 10 Uhr im Dillenburger Amtsgericht erfolgen.
Die Tatvorwürfe wiegen schwer und jeden einzelnen davon nahm das Gericht akribisch unter die Lupe. Eine 14-jährige Kuh hatte sich in einem Stacheldraht verfangen und lag drei Tage im Todeskampf, bis sie schließlich starb. Der Landwirt, der davon nichts mitbekommen hatte, vermutete, dass ihr der Draht von wem auch immer um den rechten Hinterhuf gewickelt wurde. Die Richterin glaubt hingegen, dass die Kuh in ein herumliegendes Stacheldrahtbündel trat und sich nicht mehr befreien konnte. „Niemals“ rief der Landwirt und die Zuschauer mussten lachen und wurden von der jungen Richterin gerügt. Auch der jüngere der beiden Anwälte fand das Lachen im Gerichtssaal unangebracht.
Bisons, die er von einem anderen Tierhalter übernommen hatte, hielt der Angeklagte wochenlang in einem 70 Quadratmeter kleinen Gatter. Die Verschlammung des Untergrundes wurde immer dramatischer, das Futter mussten sich die Tiere aus mit Kunststoffnetzen umwickelten Ballen herausfressen und zum Widerkäuen hätte ihnen ein trockener, schlammfreier Platz gefehlt, so die Anklage. Die Tiere standen tief im Schlamm und hätten unter Schmerzen gelitten, sagt die den Betrieb überwachende Ärztin. „Das wird alles überbewertet, die Tiere haben keine Schmerzen“, winkte der Angeklagte ab. Besonders Wildtiere wie Bisons seien mit Haustieren überhaupt nicht vergleichbar und brauchen eine mindestens 5 000 Quadratmeter große Weidefläche, antwortete die Medizinerin. Dies stellte der Landwirt in Abrede und auch sein Rechtsbeistand bezweifelte die gesetzlichen Grundlagen dafür. Das er in diesem Zusammenhang den denkwürdigen Satz „Eine gute Weide ist der beste Zaun“, von sich gab, verwunderte besonders die Zeugen und Prozessbeobachter. Außerdem habe die kleine Bisonherde unter permanenter Beaufsichtigung seines Tierarztes gestanden und die Tiere seien alles andere als abgemagert gewesen. Dies sah das Veterinäramt in Herborn etwas anders. Die damalige Beschlagnahmung sei dringend nötig gewesen, um die Leiden der Tiere zu beenden. Eines der Tiere hatte die Schwanzwurzel gebrochen und machte einen leidenden Eindruck. „Die Tierwegnahme war eine Kurzschlussentscheidung des Amtes und als die rund 30 Menschen anrückten, sind die Tiere richtig nervös geworden und haben sich auch verletzt“, meinte der Angeklagte und fügte hinzu: „Was sind denn überhaupt langanhaltende Leiden und wer bestimmt das alles. Diese Behauptungen sollen mir doch nur Schaden zufügen.“ Der Staatsanwalt wollte noch wissen, was denn permanente Aufsicht bedeute. „Stündlich oder wie?“
Das Ringen ging weiter. Mit allen Mitteln wollten Verteidigung und Angeklagte beweisen, dass seine Tierhaltung artgerecht sei. Auch sein Tierarzt halte den Vorwurf, die Kuh sei letztendlich an dem Stacheldraht gestorben, für wenig glaubhaft. Für den Tod käme eher Altersschwäche oder ein Tumor in Frage und den Stacheldraht müsse dann jemand Post mortem also nach deren Tod, um den Huf gewickelt haben. Dies demonstrierte der Landwirt sehr eindrücklich am Richterpult. Die Pathologin argumentierte eher schwach dagegen und glaubte zu wissen, dass der Draht noch zu Lebzeiten der Kuh an deren Bein festgebunden war. Die Anwälte nutzten die überwiegend argumentative Unsicherheit der Frau und versuchten in deren Fachbereich recht erfolglos zu „bohren“. Der Amtstierärztin, die ebenfalls als Sachverständige geladen war ging diese Posse erkennbar gegen den Strich. Obwohl der gesamte Vorgang mit allen Anklagepunkten bereits mehrfach dokumentiert ist, beschrieb sie noch einmal den gesamten, wie sie sagte Leidensweg der Bisons und der schließlich verendeten Kuh. Unzählige Male sei sie und ihre Kollegen vor Ort gewesen und immer wieder sei der uneinsichtige Landwirt auf die Zustände in seinem Betrieb hingewiesen worden. Obwohl der auf 31 Jahre Tierhaltungserfahrung verwies, unterstellte sie ihm mangelnde Kenntnisse in Sachen Wildtierhaltung. „Die Tierwegnahme war schließlich die Ultima Ratio.“ Die Tiere seien in keinem guten Ernährungs-Zustand gewesen, erzählte sie dem Gericht. Der Beschuldigte: „Ich habe täglich Kontakt zu meinen Tieren und setze dafür meine gesamte mir zur Verfügung stehende Zeit ein.“ Einer der Anwälte warf der Ärztin vor, nur wenig zum Sachverhalt beitragen zu können, da sie keine eigenen Erkenntnisse habe. Sie konterte und gab dem Anwalt in Sachen Aufgabenbereich einer Amtstierärztin eine kleine Nachhilfestunde. Sein Kollege wollte wissen: „Ist die tierärztliche Norm denn ein Gesetz oder nur eine Empfehlung“? Da war auch die anschließende Frage aus der Verteidigerbank, wie es denn Hänsel und Gretel (Bisons) jetzt gehe, wenig überzeugend. Der Landwirt der sich bis dahin gut im Griff hatte, glaubte sich dann doch noch wortstark zu Wort melden zu müssen, wurde von der Richterin entsprechend in seine Schranken verwiesen.
Nach einer kurzen Verschnaufpause wurde der Hauptblock der Anklage in Angriff genommen. Die Zahl der unerlaubten, weil ohne gültigen Führerschein, durchgeführten oder nicht durchgeführten) Fahrten, ist rekordverdächtig. Der Angeklagte hatte für alle Vorwürfe eine mehr oder weniger plausible Erklärung. Den zahlreichen Zeugen, darunter auch der Driedorfer Bürgermeister Carsten Braun, von denen einer mehrmals darum bat, unter Eid aussagen zu dürfen, unterstellte er immer wieder, dass sie ihm nur böses wollten. Ihm sei lange Zeit überhaupt nicht bekannt gewesen, dass er keine Fahrerlaubnis mehr gehabt habe. „Von einem entsprechenden Beschluss war mir lange nichts bekannt.“ Die gleichen Gedächtnislücken hatte erstaunlicherweise auch sein Anwalt, obwohl der bei der fraglichen Verhandlung anwesend war. Die Richterin verwies auf Protokoll und Aktenlage. Immer wieder wurde der Landwirt am Steuer diverser Traktoren oder einem seiner PKW gesehen. Das sei fast immer seine Lebensgefährtin gewesen, meinte der und außerdem dürfe er auf einem mit einer Elektro-Litze eingezäunten Wiesenstück fahren, weil es dann nicht mehr der öffentliche Verkehrsraum sei. Die Richterin fragte einen der Zeugen, ob er jeden im Dorf anzeigen würde, wenn der ohne vermeintliche Fahrerlaubnis mit einem KfZ unterwegs sei. Sie erntete daraufhin ein klares Ja. Der jüngere der beiden Anwälte wunderte sich, dass ein Polizeihauptkommissar schon vor ihm, dem Anwalt, wissen konnte, dass dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen war. Der Polizist, der als Zeuge gegen den Landwirt aussagte, belehrte den forschen Mann daraufhin entsprechend.
Der Prozess zog sich mit Vorlagen und Einsichtnahme von Flurkarten und Fotos hin. Wer oder welches Fahrzeug standen wo, in welche Richtung und um welche Zeit. Warum befand sich einer der Zeugen ausgerechnet um diese Zeit an dem Ort und hatte er denn überhaupt den Angeklagten, den er schon von Kindheit an kannte, zweifelsfrei gesehen. (Fast) alle Zeugen blieben unmissverständlich bei ihren Aussagen. Wenn es zu eng für den Beschuldigten wurde, hatte er plötzlich wieder eine Litze gezogen und damit den öffentlichen Wiesenweg zu einem privaten, nämlich zu seinem, umgewidmet. Die Lebensgefährtin versuchte ihren Partner so gut es ging mit ihren Aussagen zu unterstützen. Wenn es zu kompliziert wurde, hatte auch sie einige Gedächtnislücken. Mal war ein grüner Traktor, obwohl der mit dem Landwirt am Steuer vermeintlich klar gesehen wurde, angeblich schon lange nicht mehr fahrbereit oder an einem ganz anderen Ort. War es Wahrheit Lüge oder Gedächtnisschwund, keine leichte Aufgabe für Richterin und Staatsanwalt. Dieser nahm einen der Zeugen ordentlich auseinander, obwohl der angab den Angeklagten zweifelsfrei am Steuer seines Traktors gesehen zu haben. Das Ergebnis: Der Zeuge, ein guter Bekannter des Landwirts, war danach so verunsichert, dass er nicht mehr genau wusste, was er denn wo gesehen hatte. Er wurde daraufhin ergebnislos entlassen. Wohlgemerkt, das war der Staatsanwalt und nicht der Verteidiger.
Die Rechtslage, ob denn ein von dem Landwirt eigenhändig eingezäuntes Gelände durch diese Maßnahme zu einem privaten nicht mehr öffentlichen umgewidmet werde, wurde in dem gesamten Prozessverlauf nicht geklärt. Einer der zwei Anwälte fragte noch einmal nach der gängigen Rechtsprechung oder Gesetzeslage. Die Frage verhallte im Saal und blieb ohne Antwort. Dabei war dies genau der Dreh-und Angelpunkt des zweiten Prozessteils. Durfte der Angeklagte auf den Wiesenwegen ohne Führerschein fahren oder nicht. Das gesamte Verfahren hätte deutlich mehr abgekürzt werden können. Der Landwirt konnte sich auch überhaupt nicht erklären ob und warum es Zwist zwischen ihm und der Dorfbevölkerung gäbe. Auf dem Flur habe er die Zeugen und Besucher schon einmal gefragt, „ob sie den Scheiterhaufen schon errichtet und das Verbrennungsopfer gefunden hätten.“ Sehr hintergründig befuhren auch die Anwälte die Mobbingschiene. „Wie gut waren denn die Nachbarschaftsverhältnisse?“, befragten sie die Zeugen ein ums andere Mal. Die hielten mit ihrer Meinung über den Angeklagten nicht hinter dem Berg und dies teilweise sehr deutlich. Ein Anwalt sprach von einer deutlichen Stimmung im Dorf gegen den Angeklagten.
Im letzten Prozesspunkt ging es um die Beleidigung eines Gemeindeangestellten. Der Landwirt soll den Mann mit Ausdrücken wie Blödmann, Drecksack und ähnlichem belegt haben. Das bestätigte auch ein Zeuge, ebenfalls zur damaligen Zeit ein Gemeindebediensteter. Das stimme so nicht, behaupteter dieser. Er habe lediglich gesagt: „Du hättest einen guten Gauleiter in der NS-Zeit abgegeben.“ Was letztendlich gesagt wurde blieb offen. Lediglich der jüngere Anwalt versuchte den zweiten Gemeindemitarbeiter in die Zange zu nehmen und warf ihm Absprache der Aussagen vor und drohte ihm mit einer Vereidigung. Als die Richterin den Angeklagten nach seinem Monatseinkommen fragte, wich dieser aus und legte sich schließlich auf 1 000 Euro fest. „Davon bezahlen sie auch noch die Restschuld führ ihren Traktor in Höhe von 50 000 Euro?“ So befragt wuchs das Einkommen dann auf 2 500 Euro an.
Fazit: Ein langer Prozesstag mit knallharten Anklagepunkten, (fast) ausnahmslos standhaften Zeugen, einer eher schwachen Verteidigung und einem sehr zurückhaltenden Staatsanwalt, ging ohne Ergebnis zu Ende. Die Richterin hatte sich große Mühe gegeben und verlor sich teilweise in dem Wust von Flurkarten und Prozessakten. Dass bei allen Prozess-Beteiligten schließlich die Luft raus war, lag vielleicht auch daran, dass sie es einen ganzen Tag lang ohne einen Schluck Wasser, geschweige denn ein belegtes Brötchen schaffen mussten. Nur drei kurze Pausen waren einfach zu knapp, um sich in der Stadt etwas Trinkbares zu besorgen und das Dillenburger Amtsgericht hat schließlich anderes zu tun, als Wasser zu verkaufen. Ein Tipp: Es gibt Trink-Automaten, die von ihren Betreibern sicher gerne im Gerichts-Flur aufgestellt werden.
Am Montag 26. Juli geht’s weiter und wenn es gelingt, dass das Gericht zu einem Urteil findet, wird man mehr erfahren.
Der Artikel stammt von der Titelseite des Herborner Tageblatt vom 12. Juli 2021. Das sind keine Fake News, sondern belegte Zahlen. Die Dunkelziffer dürfte noch ein wenig höher sein. Sind das alles Menschen, die Langweile haben? So viel zu den volltönenden Aussagen: „Uns geht es allen so gut und wir sind so glücklich.“
Am Samstag feierte der bekannte Herborner Maler Ernst Tropp seinen 89. Geburtstag.
Ernst Tropp, der seit 1991 wiederholt den Vorsitz der Künstlergilde innehatte, ist als Künstler bekannt, der mit seiner Farbpalette eine stark metaphysische Atmosphäre zu schaffen weiß. Seine Ölgemälde zeugen von einer starken Selbstreflexion und von einer warmherzigen Nähe zwischen Betrachter und Künstler. Sein Wirken war immer ein Suchen nach neuen Eindrücken. Gegenständliches und fantasiereich Abstraktes ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Schaffen. Bei seinen Freunden in Hörbach feierte er seinen Geburtstag.
Hier hat er auch zum ersten Mal in seinem künstlerischen Leben ein großflächiges Werk geschaffen und darin seinen Emotionen freien Lauf gelassen. Starke Farben wetteifern mit archaischen Ausbrüchen und lassen unendlichen Raum für Interpretationen.
Seit Christi Himmelfahrt 2020 betreibt Niko Mylonaki das „Herborner Café am Kornmarkt“. Anlass genug für den erfahrenen Gastronomen- er betreibt schon seit vielen Jahren auch das Steakhaus „Bolero“ am Wetzlarer Kornmarkt 7-sich bei seinen Gästen für deren Treue, während der Corona-Pandemie zu bedanken. Am Samstag lud er zu einem griechischen Grillabend mit Lammsteaks und Würstchen nebst leckeren Beilagen in seine ausgedehnte Außengastronomie vor dem Café ein. Das Wetter hielt und über die große Beteiligung freute sich der Wirt und sein gesamtes Team. Niko hatte eigens einen Koch verpflichtet, der sein Handwerk in einem Leipziger Luxushotel ausübt. Das machte sich für die Gourmets mehr als bezahlt. Für viele Stunden wurde aus dem Café am Kornmarkt ein Schlemmerlokal, dass keine Wünsche offen ließ. Die Bildergalerie vom Samstagabend soll einen kleinen Einblick in den gelungenen Abend geben. sig
Schwerpunkt-Betreuung:Kita Roth und Mademühlen betreuen unter, Driedorf über Dreijährige
Der neue Betriebsvertrag zwischen Evangelischem Dekanat an der Dill, Herborn und der Westerwald- Gemeinde Driedorf über die künftige Ausrichtung des kirchlichen sowie der beiden kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde, wird nach Ansicht aller Beteiligten einmütig von gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Anerkennung der bisherigen Leistungen getragen.
Die Kindertagesstätte Driedorf-Mademühlen (Foto) und die Kita Driedorf-Roth werden Schwerpunkt- Tagesstätten für Kinder unter drei Jahren.
Gemeinsame Pressemitteilung Evangelisches Dekanat an der Dill und Gemeinde Driedorf Die Arche bleibt auf Kurs Gemeindevertretung stimmt neuem Betriebsvertrag zu Als die Gemeindevertretung zu ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammenkam, waren sich alle einig: Die Ev. Kindertagesstätte Arche Noah soll auch in Zukunft ein wesentlicher Teil der Elementaren Bildungsarbeit der Gemeinde Driedorf bleiben. Bereits Mitte Juni beschäftigten sich der Haupt- und Finanz- sowie der Sozial- und Kulturausschuss in einer gemeinsamen Sitzung ausführlich mit der komplexen Materie. Wenige Tage zuvor hatte der KiTaAusschuss der Kirchengemeinde, bestehend aus Vertretern des Kirchenvorstandes, der Kommune, der Elternschaft sowie der KiTa-Leitung, ebenfalls über den neuen Betriebsvertrag beraten. Grundlage der Beratungen war die Neuregelung des Betriebsvertrages zwischen dem Evangelischen Dekanat an der Dill und der Gemeinde Driedorf. Er regelt unter anderem die Finanzierung der laufenden Kosten für den kirchlichen Kindergarten, der seit rund 2 ½ Jahren vom Ev. Dekanat an der Dill in Herborn für die Kirchengemeinde Driedorf betrieben wird. Der bestehende Vertrag aus dem Jahr 2005 entsprach in seiner Fassung nicht mehr den kirchenrechtlichen Vorgaben und musste überarbeitet werden. Dazu passte der im Jahr 2020 eingeschlagene Weg der Gemeinde Driedorf, sich dem Thema Bildung verstärkt zuzuwenden. Als familienfreundliche Bildungskommune ist es das Ziel, die einzelnen Bereiche der Betreuung und Bildung stärker miteinander zu vernetzen und Kompetenzen im Sinne der Qualitätsentwicklung auszubauen. Neben zwei Tagesmüttern bilden die kommunalen KiTas in Mademühlen und Roth sowie die evangelische KiTa in Driedorf den Kern im Bereich der Elementarbildung. In Abstimmung der Verantwortlichen der Evangelischen Kirche und der Gemeinde Driedorf konnte nun ein eine wichtige Entscheidung für die Betreuungsangebote der Bildungskommune Driedorf getroffen werden. Gemeinsam verständigte man sich während vieler Gespräche darauf, wie zukünftig Kernkompetenzen gebündelt werden können. Wesentlicher Bestandteil der Ausrichtung in der Kindergartenarbeit ist, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zukünftig den Schwerpunkt in Mademühlen haben wird. Der Kindergarten „Rother Rabennest“ und die beiden Tagesmütter ergänzen das Angebot für die Allerkleinsten. Die bisher in der Arche Noah vorgehaltenen sechs U3-Betreuungsplätze werden durch die kommunalen Einrichtungen in Roth und Mademühlen aufgefangen. Für die Arche Noah bedeutet diese Änderung, dass sich die Beschäftigten dort zukünftig auf die Betreuung von Kinder ab drei Jahren konzentrieren können und die Kompetenzen der Einrichtung für Kinder mit Behinderungen und/ oder Entwicklungsverzögerungen mehr Bedeutung erhalten. Neben den Schwerpunktsetzungen in der Betreuung der unter dreijährigen Kinder kann durch den neuen Betriebsvertrag der jährliche Zuschuss der Gemeinde Driedorf an das Evangelische Dekanat an der Dill um ca. 50.000 Euro gesenkt werden, und das ohne Qualitätsverlust für das Betreuungsangebot. Auch aus Sicht der Evangelischen Kirchengemeinde Driedorf und des Evangelischen Dekanats an der Dill sind diese Veränderungen ein wichtiger und richtiger Schritt. Dauerhaft ein zentraler Bestandteil des Bildungs- und Betreuungsangebotes in Driedorf zu sein ist und bleibt auch für die Ev. Kirche in Hessen und Nassau wichtig. Dass auch die Gemeinde Driedorf das so sieht, wurde in den guten und konstruktiven Gesprächen in den vergangenen Monaten deutlich.
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.