Steuerberater Hartmann informiert

Verkauf auf Internet-Plattformen ist zukünfig meldepflichtig!

Der Gesetzgeber hat eine neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden.
Dazu gehören u.a.

  • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an unbeweglichem Vermögen (AirBnB),
  • die Erbringung persönlicher Dienstleistungen,
  • der Verkauf von Waren (ebay)

Der Verkauf bei Ebay kann schon als gewerblich gelten, wenn in einem Zeitraum von rund zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei Ebay abgewickelt werden. (BFH vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13)

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